Grundsätzliche Frage zum Thema Anhörungsbogen bei Überzahlung vom JC

Begonnen von Susanne vom See, 17. Februar 2024, 20:36:30

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Ottokar

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Susanne vom See

Und jetzt?

Die Zahlungsaufforderung vom Inkasso habe ich nicht mehr, weil "bezahlt = erledigt".
Kann ich mich an die auch mit dem Ablehnungsbescheid vom JC wenden?

Ottokar

Du hast doch einen Ü-Antrag gestellt, auch um die unzulässige Anrechnung der 200€ Darlehen zu überprüfen. Mehr ist hier nicht (mehr) machbar.
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Susanne vom See

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2024, 18:01:26Du hast doch einen Ü-Antrag gestellt, auch um die unzulässige Anrechnung der 200€ Darlehen zu überprüfen. Mehr ist hier nicht (mehr) machbar.

Danke! Dann weiß ich Bescheid!

TripleH

Zitat von: Ottokar am 22. Februar 2024, 12:48:56Ein Ablehnungsbescheid ist kein Rückforderungsbescheid.

Es waren 2 Bescheide:

Zitat von: Susanne vom See am 20. Februar 2024, 10:54:43Ich hatte am 04.08.2023 einen Ablehnungsbescheid erhalten,

....


Gleichzeitig kam ein Bescheid über "Erstattung von Leistungen...." (s. Anhänge)

Der Berechnungsbogen ist ja auch nicht vom Himmel gefallen.