Könnte bei ALG 1 Sperre und Rücklagen Bürgergeld beantragt werden ?

Begonnen von Ducky, 19. Februar 2024, 10:27:14

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Sheherazade

Zitat von: Ducky am 23. Februar 2024, 08:24:13Ansonsten bliebe mir ja nur mich kündigen zu lassen.

Ja, das oder aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus einen Job suchen oder die Option der AU.
ZitatEin Psychiater bzw. Psychotherapeut würde mich glaube ich wenn überhaupt nur krankschreiben.

Man kann sich auch mit einer AU auf andere Jobs bewerben und/oder vor einer Kündigung mit dem Arbeitsamt sprechen, damit es ggf. keine Sperre bei Eigenkündigung gibt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Ducky am 23. Februar 2024, 08:24:13Ist das wahrscheinlich für den Zeitraum der ersten drei Monate, da man ja für diesen Zeitraum die Sperre verhängt bekommt?
ja so interpretiere ich das in der fachlichen Arbeitsanweisung der BA Zentrale auch die KK wird ja weiter gezahlt und dein Vermögensstatus sagt du verhungerst nicht sonst würde ja die Sperre beim ALG I leicht umgangen werden.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ducky

Zitat von: Rotti am 23. Februar 2024, 11:49:41
Zitat von: Ducky am 23. Februar 2024, 08:24:13Ist das wahrscheinlich für den Zeitraum der ersten drei Monate, da man ja für diesen Zeitraum die Sperre verhängt bekommt?
ja so interpretiere ich das in der fachlichen Arbeitsanweisung der BA Zentrale auch die KK wird ja weiter gezahlt und dein Vermögensstatus sagt du verhungerst nicht sonst würde ja die Sperre beim ALG I leicht umgangen werden.


Ok aber sollte ich theoretisch länger im Bezug sein als die 3 Monate und ich es nicht schaffen die Hilfebedürftigkeit  zu unterbrechen so  müssen auch die Folgezeiträume jeweils zurück gezahlt werden?

Sheherazade

Die Frage stellt sich doch bei dir nicht. Nach der ALGI-Sperre bekommst du ja dein Geld von der Agentur für Arbeit.
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"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ducky

Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2024, 13:16:02Die Frage stellt sich doch bei dir nicht. Nach der ALGI-Sperre bekommst du ja dein Geld von der Agentur für Arbeit.

Ich habe ja aber dieses "Wenn" im Nacken und mir kommen grade einige Gedanken auf.

In den 3 Monaten in denen die Sperrzeit läuft hat man ja trotzdem weiterhin Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit.
Je nach Sachbearbeiter ist es doch so das man in sinnlos Maßnahmen gesteckt wird.
Sollte man erfolglos dagegen angehen drohen ja weitere Sperrzeiten und die Überbrückung des Bürgergelds verlängert sich ja dann doch.

Weil da steht ja folgendes: "Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde."

So gesehen heißt das doch, dass die folgenden Monate dann auch noch zurück gezahlt werden müssen?
Oder sehe ich das irgendwie falsch?


Sheherazade

Zitat von: Ducky am 23. Februar 2024, 14:33:56In den 3 Monaten in denen die Sperrzeit läuft hat man ja trotzdem weiterhin Verpflichtungen gegenüber der Agentur für Arbeit.
Je nach Sachbearbeiter ist es doch so das man in sinnlos Maßnahmen gesteckt wird.

Die Agentur für Arbeit verteilt keine Maßnahmen.

ZitatOder sehe ich das irgendwie falsch?


Du steigerst dich da in was rein.

Ich habe dir mehrere Möglichkeiten genannt, damit du finanziell unbeschadet aus diesem Job rauskommen kannst. Du solltest diese Optionen unbedingt VOR einer unüberlegten Eigenkündigung durchdenken und nicht nur den Worst Case Bürgergeldbezug bei ALGI-Sperre.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ducky

Zitat von: Sheherazade am 23. Februar 2024, 10:14:39Ja, das oder aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus einen Job suchen oder die Option der AU.

Man kann sich auch mit einer AU auf andere Jobs bewerben und/oder vor einer Kündigung mit dem Arbeitsamt sprechen, damit es ggf. keine Sperre bei Eigenkündigung gibt.

Meinst du denn die Agentur für Arbeit würde mir da irgendwie entgegen kommen, also irgendwie ausmachen das man keine Sperre bekommt?

Oder meinst du ein Rechtsanwalt kennt vielleicht Lücken oder besondere Tricks wie man so eine Sperrzeit verhindert?


Ottokar

Wenn dir ein Arzt bescheinigt, dass du wegen Mobbing erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen hast, die aus ärztlicher Sicht eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen, müssen AfA und JC dies als wichtigen Kündigungsgrund anerkennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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