Könnte bei ALG 1 Sperre und Rücklagen Bürgergeld beantragt werden ?

Begonnen von Ducky, 19. Februar 2024, 10:27:14

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Ducky

Hallo,

ich spiele schon länger mit dem Gedanken zu kündigen, da in meiner Abteilung übermäßig toxischen Kollegen habe und ich es nach fast 4 Jahren dadurch auch nicht mehr aushalte.
Viele meiner damaligen jüngeren Kollegen haben deshalb nach der Ausbildung direkt woanders angefangen.

Ich habe bereits ungefähr 7000€ angespart.
3000-4000€ davon sind allerdings für sind Schulden die ich allerdings erst nächstes Jahr zurückzahlen darf.

Wenn ich jetzt theoretisch kündige und mir dadurch natürlich eine Sperrzeit einfange, werde ich dann direkt Bürgergeld beantragen können, die natürlich auch eine 3 monatige Sanktion nach sich ziehen würde?

Oder muss ich erst alles an Geld das ich besitze verbrauchen?




 

Sheherazade

Die beste Option ist immer, sich erst einen neuen Job zu suchen und dann zu kündigen - nur mal so angemerkt, da du ohnehin schon länger mit dem Gedanken der Eigenkündigung spielst.

Und ja, du kannst im Falle einer Sperre Bürgergeld beantragen, das Jobcenter zahlt dann meines Wissens (ich bitte um Korrektur bei Falschinfo) nur einen verminderten Satz. Dein Vermögen dürfte aber unterhalb der Vermögensfreigrenze liegen, von daher ist das mE safe.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ducky

Zitat von: Sheherazade am 19. Februar 2024, 10:45:14Die beste Option ist immer, sich erst einen neuen Job zu suchen und dann zu kündigen - nur mal so angemerkt, da du ohnehin schon länger mit dem Gedanken der Eigenkündigung spielst.

Und ja, du kannst im Falle einer Sperre Bürgergeld beantragen, das Jobcenter zahlt dann meines Wissens (ich bitte um Korrektur bei Falschinfo) nur einen verminderten Satz. Dein Vermögen dürfte aber unterhalb der Vermögensfreigrenze liegen, von daher ist das mE safe.

Ja das ist natürlich auch die bessere Option. Habe mich auch in den letzten Monaten woanders beworben, allerdings hat das nicht so geklappt, da mich einiges noch runter zieht.

Was genau meinst du denn mit verminderten Satz?
Sind das die Miete plus (-30% vom Regelsatz) oder wird das in so einer Situation anders berechnet?





Sheherazade

Zitat von: Ducky am 19. Februar 2024, 11:07:03Sind das die Miete plus (-30% vom Regelsatz)

Ja, habe ich so in Erinnerung. Deshalb bitte ich ja auch um Korrektur durch besser informierte User, sollte ich da gerade nicht uptodate sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif


Ottokar

Eine ALG I Sperre ist eine Pflichtverletzungen nach § 31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II.
Die Minderungshöhe beträgt bei der ersten Sanktion 10% und die Dauer einen Monat.
Als erste Sanktion zählt, wenn der Beginn des Minderungszeitraumes der letzten Sanktion länger als 12 Monate zurückliegt. Sind es weniger als 12 Monate ist es eine zweite oder dritte Sanktion, je nach dem wieviele Sanktionen es bisher gab und in welchen Abständen diese erfolgten.
Maßgeblich für die Frist ist der Zeitpunkt, an welchem der Minderungszeitraum der letzten Sanktion begann, und die Minderung der aktuellen Pflichtverletzung festgestellt wurde.
Die Minderungshöhe beträgt bei der zweiten Sanktion 20% und die Dauer zwei Monate.
Ab der dritten Sanktion beträgt die Minderungshöhe 30% und die Dauer drei Monate.


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.



Ducky

Zitat von: Ehrenamt am 21. Februar 2024, 11:28:16Man sollte auch an diesen Paragrafen denken:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html

Kannst du den Paragrafen etwas erklären. Ich verstehe den glaube ich nicht wirklich.

Also da ich die Situation jetzt selber herbeigeführt habe bin ich verpflichtet die Geld und Sachleistungen zu ersetzen.
Was genau ist denn damit gemeint?

Rotti

Zitat von: Ehrenamt am 21. Februar 2024, 11:28:16Man sollte auch an diesen Paragrafen denken:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html
wer seinen Job kündigt bekommt eine 2 Monate sperre vom Bürgergeld das ist sicher und wenn es dumm läuft und Geld auf dem Konto keine KDU und Krankenversicherung bezahlt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ducky

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:27:55
Zitat von: Ehrenamt am 21. Februar 2024, 11:28:16Man sollte auch an diesen Paragrafen denken:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__34.html
wer seinen Job kündigt bekommt eine 2 Monate sperre vom Bürgergeld das ist sicher und wenn es dumm läuft und Geld auf dem Konto keine KDU und Krankenversicherung bezahlt.

Wie kommst du denn genau auf 2 Monate?
Habe ich da was überlesen?

Rotti

Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ducky

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 19:29:50ich beziehe mich da auf dem Artikel von der @hanskanns

https://hartz.info/index.php/topic,133217.msg1595950.html#msg1595950
Aber da geht es doch um die Möglichkeit der zumutbare Arbeit die unmittelbar besteht und dann trotzdem willentlich abgelehnt wird.

Also quasi wenn man einem Arbeitsvertrag von der Firma direkt ausgehändigt bekommmt und man die eigene Unterschrift dann verweigert.

In meinem Fall ist das doch was anderes.

Rotti

Zitat von: Ducky am 22. Februar 2024, 19:52:10In meinem Fall ist das doch was anderes
ja
wenn du im ALG I schon eine Sperre hast, dann bist du ja schon bestraft worden. Und müssten dir dann Nachweisen den vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach §34 SGB II diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet.

Fachliche Weisungen § 34 SGB II
BA-Zentrale FGL 21 Seite 5
Stand: 01.01.2023
Beispiel 2:
Ein Arbeitnehmer kündigt sein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grund. Durch die Agentur für Arbeit wird eine Sperrzeit
nach § 159 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III festgestellt. Für die Dauer der Sperrzeit wird Bürgergeld nach § 19 Absatz 1 Satz 1 beantragt. Ergänzend stellt das JC eine Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 2 Nr. 3 SGB II fest.
Der Eintritt der Ersatzpflicht setzt einen Kausalzusammenhang (war der Bezug von Bürgergeld z. B. mangels ausreichender Rücklagen mit hoher
Wahrscheinlichkeit absehbar) und gesteigerten Schuldvorwurf in dem Sinne voraus, dass in der Handlung eine vorsätzliche und zielgerichtete
Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II zu sehen ist, etwa weil keine anderweitige Deckung des täglichen Lebensbedarfs in die-
sem Zeitraum möglich war. Der Sperrzeit-/Minderungstatbestand alleinführt nicht zwingend zur Anwendung des § 34
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:27:55wer seinen Job kündigt bekommt eine 2 Monate sperre vom Bürgergeld das ist sicher
Eine derartige Regelung gibt es im SGB II nicht.
Und die Kündigung eines Jobs allein stellt keinen Tatbestand des § 34 SGB II dar, hat das BSG längst klargestellt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ducky

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 22:39:07
Zitat von: Ducky am 22. Februar 2024, 19:52:10In meinem Fall ist das doch was anderes
ja
wenn du im ALG I schon eine Sperre hast, dann bist du ja schon bestraft worden. Und müssten dir dann Nachweisen den vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach §34 SGB II diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet.


Schade das man so bestraft wird.
Dennoch habe ich nicht gelesen wie lange man die diese Geld und Sachleistungen alleine tragen muss.
Ist das wahrscheinlich für den Zeitraum der ersten drei Monate, da man ja für diesen Zeitraum die Sperre verhängt bekommt?


Ansonsten bliebe mir ja nur mich kündigen zu lassen. Oder mein Vermögen um ein paar 1000€ zu erhöhen und mich  dann weiter diesen toxischen Verhalten meiner Kollegen aussetzen zu lassen.
Auf Grund dessen bin ich ja bereits psychisch Angeschlagen.

Ein Psychiater bzw. Psychotherapeut würde mich glaube ich wenn überhaupt nur krankschreiben.