Jobcenter meint meine Wohnung sei unangemessen

Begonnen von witt64, 21. Februar 2024, 14:26:10

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Jimmy Neutron

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26seit 2011 (Vollerwerbsgemindert)
Nur weil du eine Rente wegen voller Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) erhältst, bist du nicht voll erwerbsgemindert. Du erhältst die Arbeitsmarktrente eben aufgrund der Tatsache, dass du nur teilweise erwerbsgemindert bist. Bei voller Erwerbsminderung würdest du in den Rechtskreis des SGB XII fallen und hättest keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Ich weiss nicht wie ich das erklären kann ,aber ich verstehe das nicht, dass ich seit Einzug 15.06.2022 ingesamt 3 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt und keinen hat mir mitgeteilt ,dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte  damals sofort angemessene Wohnung suchen  ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)
Du bist also erst mit dem Einzug in die Wohnung in den Leistungsbezug gekommen?
Wurde die Miete aufgrund deines eigenen Wunsches direkt an den VM gezahlt?
Gibt es vor dem Einzug noch andere Schreiben vom JC, die die Wohnung betreffen?

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.
Wie kommst du darauf? Hier geht es rein um die Kaltmiete.

witt64

 
Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Du bist also erst mit dem Einzug in die Wohnung in den Leistungsbezug gekommen?
Wurde die Miete aufgrund deines eigenen Wunsches direkt an den VM gezahlt?
Gibt es vor dem Einzug noch andere Schreiben vom JC, die die Wohnung betreffen?


1. Ja
2. Nein, ich bezahle Miete selbst und es war auch kein Wunsch, ist ja nur Schreiben so erstellt.
3. Nein

Gruß
Waldemar

Rotti

Zitat von: Jimmy Neutron am 23. Februar 2024, 11:00:51Wie kommst du darauf? Hier geht es rein um die Kaltmiete.
ja da wird es dann auch mit einer Gesamtangemessenheit der KDUH wohl nicht mehr ausgleichen-

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 19:40:27Habe keine Loggia, ist ja Kellerwohnung :grins:
dir wird bei einem harten Winter sicher noch das Lachen vergehen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

witt64

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
Das kann man angeben um evtl. noch zu einer 10% Erhöhung der Angemessenheit zu bekommen wie von Mod Jimmy Neutron schon erwähnt
genauso ist die sogenannte
Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Februar 2024, 11:48:08Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26Schreiben war an mich adressiet, Inhalt aber an den Vermieter
Böses Schreiben im Sinne des Datenschutzes da könnte man da schon Meldung machen denn deine Daten gehen deinen VM mal gar nichts an.

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 11:58:26dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte damals sofort angemessene Wohnung suchen ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)
Was erwartest du den von dem Verein? und wie schon geschrieben war es zur damaligen Zeit als angemessen zu betrachten. Da machen die nur was wenn es Sinn hätte und Pflicht wäre.
Und sinnvoll und Pflichtgetreu ist nicht unbedingt die Arbeitsweise eines JC/ SB falls du das erwartet hast.

MfG FN
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witt64

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 14:50:53Das kann man angeben um evtl. noch zu einer 10% Erhöhung der Angemessenheit zu bekommen wie von Mod Jimmy Neutron schon erwähnt
genauso ist die sogenannte
Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.
[/quote]

Danke.
ich denke (hab schon nachgedacht), dass es mit 10% mehr Wohnfläche sollte eigentlich klappen, und dann ist ja schon nicht 50€ ,sondern nur ca: 15€

Danke
Gruß
Waldemar

Jimmy Neutron

Zitat von: witt64 am 22. Februar 2024, 19:40:27Das kann ich auch, aber dazu werden dann auch Heizkosten weniger und wenn Nachzahlung kommt nicht übernommen
Wie kommst du darauf?

Schau doch mal bitte auf dem Internetauftritt deines JC nach den Richtlinien oder einem Flyer bzgl. der Kosten der Unterkunft nach. Von welchem Datum sind die Richtwerte? Kann das sein, dass der abgemessene Richtwert in einem anderen Ort höher liegt wie in deinem Ort?

Für mich kommt immer noch die Unwirtschaftlichkeit des Umzugs infrage. Wie viele Monate/Jahre waren es, die mit den Umzugskosten verglichen werden? Ich meine, es waren 24 Monate. Weiß da jemand mehr?

witt64

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Wie kommst du darauf?


Hallo
Wenn ich richtig gelesen habe, steht in Schreiben vom Jobcenter

Gruß
Waldemar

witt64

Hallo
ich  habe gerade nachgedacht, nehmen wir an , man akzeptiert noch 10% mehr von der Wohnfläche

wie wird es dann berechnet: angemessene Miete 359+10% haben wir ca: 396
oder
Unangemessenne Miete 410 für ingesamt 60m²  ,spricht halt 20% mehr Wohnfläche, dann wird es  (410/120)x110
hier haben wir ca: 375

Gruß
Waldemar

Fettnäpfchen

Jimmy Neutron

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Wie viele Monate/Jahre waren es, die mit den Umzugskosten verglichen werden? Ich meine, es waren 24 Monate. Weiß da jemand mehr?
Ja 24 Monate ist der Zeitrahmen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Februar 2024, 14:50:53Wirtschaftlichkeitsberechnung als Hauptargument zu sehen da die Umzugskosten vom JC übernommen werden müssen und da dürfte der Umzug teurer sein. 24 Monate mal 50.- ist 1200.- und dafür dürfte eine Firma deutlich teurer sein.

witt64
Die Fragen solltest du beantworten:
Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Februar 2024, 02:24:08Schau doch mal bitte auf dem Internetauftritt deines JC nach den Richtlinien oder einem Flyer bzgl. der Kosten der Unterkunft nach. Von welchem Datum sind die Richtwerte? Kann das sein, dass der abgemessene Richtwert in einem anderen Ort höher liegt wie in deinem Ort?

MfG FN
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