Jobcenter meint meine Wohnung sei unangemessen

Begonnen von witt64, 21. Februar 2024, 14:26:10

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witt64

Hallo an alle, bin neu hier und hab auch gleiche Problemm ,aber ...

ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023 erhalten dass die Wohnug zu gross ist und ich soll mir kleinere Wohnung suchen, oder wird die Miete entsprechend gekürzt, soweit eigentlich alles klar, aber....

Bevor ich Mietvertrag geschlossen habe, habe ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und habe Schreiben (2022) bekommen,
dass soweit ich Leistungsanspruch habe, wird auch Miete übernommen, nach dem Erhalt diesen Schreiben habe ich Mietvertrag unterschrieben.
Habe seit paar Tage Widerspruch wegen Schreben vom September 2023 eingelegt und Schreiben vom 2022 beigefügt
heute kam Antwort, dass Schreiben vom September 2023 nur ein Infoschreiben ist und Schreiben vom 2022 kein
Zusicherungsschreiben ist und Jobcenter ist nicht verpflichtet unangemessene Kaltmiete auf Dauer zu übernehmen.
Ich frage mich, warum haben die mir das damals nicht mitgeteilt, sonst könnte ich mir sofort andere Wohnung suchen

Und ich weiss erstmal nicht was ich machen soll, sieht so aus ,dass man mich erlich zu sagen ver.rscht hat.

Vielleicht hat jemanad von Euch schon so was gehabt und kann vielleicht mit Rat geben, auf jedem Fall ich setze mich mit VDK in Verbindung, aber wie gesagt, vielleicht kann man was dazu sagen

Bin z.Zeit und  seit mehr als 12 Jahre vollerwerbsgemindert (Rentner, 59J.)

P.S. Jobcenter hat die Miete von Juni 2022 (Einzug) ohne wenn und aber in volle Höhe übernommen , und ab Juli 2024 will nicht mehr 

Danke
Gruß
Waldemar

witt64

Hallo

vor dem Umzug, war ich nicht Harz4 Empfänger, aus diesem Grund hab ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und
gefragt , ob die die Miete im meinen Fall übernommen wird , man hat von mir  Mietbescheinigung verlangt, danach habe ich Schreiben vom Jobcenter erhalten, wo stand ,dass soweit mir Leistungen zustehen , wird auch Miete übernommen, und nur dann hab ich Mietvertrag unterschrieben, so war es.

Gruß
Waldemar

Jimmy Neutron

Du bist erwerbsgemindert und beziehst dennoch Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)?
Warst du schon im Leistungsbezug, als du die Wohnung angemietet hattest bzw. beim Jobcenter im Leistungsbezug?

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10habe Schreiben (2022) bekommen,
Kannst du diese beiden Schreiben bitte anonymisiert hier einstellen?

witt64

#3
Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 17:33:52Kannst du diese beiden Schreiben bitte anonymisiert hier einstellen?

Ja, das kann ich
Augenblick, muss noch scannen

Scheiben vor dem Einzug.


Schreiben vom 2023



Man hat auch mehrere Anträge auf Weiterzahlung akzeptiert, spricht halt Hauptantrag ,danach hab noch 2 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt, sind auch ohne wenn und aber akzeptiert

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 17:33:52Du bist erwerbsgemindert und beziehst dennoch Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)?
Warst du schon im Leistungsbezug, als du die Wohnung angemietet hattest bzw. beim Jobcenter im Leistungsbezug?


1. Ja
2. Nein


gruß
Waldemar

Fettnäpfchen

witt64

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 17:32:34vor dem Umzug, war ich nicht Harz4 Empfänger, aus diesem Grund hab ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und
Das dürfte die Antwort auf den Beitrag von Rotti aus dem anderen Thread sein daher vergiß was du dazu im Kopf hast.

es zählt:
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10ich habe Schreiben vom Jobcenter im September 2023 erhalten dass die Wohnug zu gross ist und ich soll mir kleinere Wohnung suchen, oder wird die Miete entsprechend gekürzt, soweit eigentlich alles klar, aber....
die Kostensenkungsaufforderung (KSA).
Und die solltest du hier einstellen aber das Datum stehen lassen.

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10Bevor ich Mietvertrag geschlossen habe, habe ich mich mit Jobcenter in Verbindung gesetzt und habe Schreiben (2022) bekommen, dass soweit ich Leistungsanspruch habe, wird auch Miete übernommen, nach dem Erhalt diesen Schreiben habe ich Mietvertrag unterschrieben.
das passt und wurde nach der damaligen Gesetzeslage richtig gemacht.

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 14:26:10Habe seit paar Tage Widerspruch wegen Schreben vom September 2023 eingelegt und Schreiben vom 2022 beigefügt heute kam Antwort, dass Schreiben vom September 2023 nur ein Infoschreiben ist und Schreiben vom 2022 kein Zusicherungsschreiben ist und Jobcenter ist nicht verpflichtet unangemessene Kaltmiete auf Dauer zu übernehmen.
auch das ist richtig denn gegen oben erwähnte KSA ist kein Widerspruch möglich .
auch letzteres ist korrekt denn die Kulanz gab es erst seit der Coronapandemie und danach mit Einführung Bürgergeld wurde sie übernommen.

Jetzt bleibt nur zu hoffen das du seit Sep. schon Bemühungen zur Kostensenkung unternommen hast und diese auch belegen kannst.
Lies dir dazu aus dem Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft dass
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßgebl (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
durch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

witt64



Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Februar 2024, 17:57:08Jetzt bleibt nur zu hoffen das du seit Sep. schon Bemühungen zur Kostensenkung unternommen hast und diese auch belegen kannst.


Danke, soweit ist klar, ich hab noch mehrere Argumente um zu kämpfen.
Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann

Danke
Gruß
Waldemar

Jimmy Neutron

Das Schreiben vor dem Einzug ist ein Schreiben was an den Vermieter gerichtet ist, dabei handelt es sich nicht um eine Erklärung/Aussage zur Angemessenheit.

Wenn du voll erwerbsgemindert bist, hast du für dich alleine keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld). Irgendwas kann hier also nicht passen oder wichtige Informationen fehlen.


gloegg

@Jimmy Neutron

Ist vermutlich eine Arbeitsmarktrente.

Jimmy Neutron

Wäre dann die Info die fehlt. Bei der Arbeitsmarktrente erhält man ja volle Erwerbsminderungsrente, ist aber nicht voll erwerbsgemindert. Die medizinischen Aspekte wie:
Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Danke, soweit ist klar, ich hab noch mehrere Argumente um zu kämpfen. Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
wären m.E. auch anders (stärker) zu bewerten wie bei einer vollen Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen.

Jimmy Neutron

Ich meinte natürlich, dass die medizinischen Gründe einer vollen Erwerbsminderung stärker zu bewerten sind. Die genannten Einschränkungen sind für sich gesehen m.E. kein Grund für ein Verbleib in der Wohnung. Nach meiner Kenntnis wird hier die Beurteilung an die mietrechtliche Härtefallregelung angelehnt.

Wenn sei September 23 keine intensive Wohnungssuche dokumentiert wurde, dürfte es schwer werden.
Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.

witt64

#10
Zitat von: gloegg am 22. Februar 2024, 05:37:06@Jimmy Neutron

Ist vermutlich eine Arbeitsmarktrente.

Ja, hab ich Arbeitsmarktrente, und in diesem Fall ist für mich Joncenter zuständig
seit 2011 (Vollerwerbsgemindert) , nicht nur wegen körperliche ,sondern in erste Linie wegen Depressionen und Angststörungen

Zitat von: Jimmy Neutron am 21. Februar 2024, 23:52:21Das Schreiben vor dem Einzug ist ein Schreiben was an den Vermieter gerichtet ist, dabei handelt es sich nicht um eine Erklärung/Aussage zur Angemessenheit.


Schreiben war an mich adressiet, Inhalt aber an den Vermieter
Ich weiss nicht wie ich das erklären kann ,aber ich verstehe das nicht, dass ich seit Einzug 15.06.2022 ingesamt 3 mal Antrag auf Weiterzahlung gestellt und keinen hat mir mitgeteilt ,dass die Wohnung unangemessen ist und von dem Einzug auch nicht , wie ich bereits geschrieben habe, ich könnte  damals sofort angemessene Wohnung suchen  ,wenn ich wuste , dass dies Wohnung unangemessen war(ist)

Gruß
Waldemar

Rotti

Zitat von: witt64 am 21. Februar 2024, 18:04:42Bin 40% GdB, Chronich krank, Herzinfarkt, Schlaganfall, usw. was mir auch bei diese Geschichte helfen kann
in der Sozialhilfe wäre das ja gewichtig um nicht umziehen zu müssen, aber anscheinend bist du noch Arbeitsfähig und Jung das sich das noch verbessert mit deiner Krankheit.

Zitat von: Jimmy Neutron am 22. Februar 2024, 11:48:08Die Frage ist aber, ob ein Umzug wirtschaftlich wäre. Bei 50,- Differenz.
aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

witt64

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05in der Sozialhilfe wäre das ja gewichtig um nicht umziehen zu müssen, aber anscheinend bist du noch Arbeitsfähig und Jung das sich das noch verbessert mit deiner Krankheit.


bin nicht arbeitsfähig und schon nicht so jung, 59J

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 18:59:05aber nur wenn die Heizkosten nicht zu hoch Ausfallen.

So hoch sind die auch nicht , so um 85€ inkl.Warmwasser

Gruß
Waldemar

Rotti

am Ende muss man sehen ob einen ein Umzug in einem anderen Milieu zusagt oder lieber selbst was zur Miete beisteuert
ich zahlte auch 40 € aus eigener Tasche bei, bevor ich in eine kleinere Wohnung ziehe ohne Loggia.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

witt64

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 19:36:01bevor ich in eine kleinere Wohnung ziehe ohne Loggia.

Habe keine Loggia, ist ja Kellerwohnung  :grins:

Zitat von: Rotti am 22. Februar 2024, 19:36:01ich zahlte auch 40 € aus eigener Tasche bei,

Das kann ich auch, aber dazu werden dann auch Heizkosten weniger und wenn Nachzahlung kommt nicht übernommen

Gruß
Waldemar