Bürgergeld: Nach Ablauf der Karenzzeit Übernahme der zu teuren Wohnung

Begonnen von Rotti, 21. Februar 2024, 16:12:44

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Rotti

In nicht wenigen Fällen muss das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit die reale Kaltmiete plus Betriebskosten für Bürgergeld-Beziehende übernehmen, wenn diese über der gesetzten Angemessenheit liegt. Wann ist das der Fall?
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

Wenn man
nachweist das kein Wohnraum für die angemessenen Kosten vorhanden ist
ein Umzug unwirtschaftlich wäre
man etwas untervermietet
die Berechnung vom JC nicht einem schlüssigen Konzept entspricht oder die Berechnung nach Wohngeldtabelle falsch ist oder
beides älter als zwei Jahre ist
....... ein Punkt fehlt noch aber der fällt mir gerade nicht ein.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Rotti am 21. Februar 2024, 16:12:44In nicht wenigen Fällen muss das Jobcenter auch nach Ablauf der Karenzzeit die reale Kaltmiete plus Betriebskosten für Bürgergeld-Beziehende übernehmen, wenn diese über der gesetzten Angemessenheit liegt. Wann ist das der Fall?
danke für den Hinweis war die Frage des Autors der auch antwortete.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-nach-ablauf-der-karenzzeit-uebernahme-der-zu-teuren-wohnung
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.