Zumutbarkeit §10 Fleischverarbeitender Betrieb /Veganer, Vegetarier

Begonnen von Cruius, 23. Februar 2024, 14:31:14

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Cruius

Holla,
ich wollte mal fragen ob es zu diesem Thema schon Urteile oder entscheidungen gibt. Ist es zumutbar, dass ein Veganer/Vegetarier einen Job bei z.B. einer Schalterei oder Mc. Donalds anehmen muss. Oder kann er aus Gründen widersprechen ohne sanktioniert zu werden.

Danke schonmal

Sheherazade

Ich finde das Lebensmodell Veganer nicht unter den im §en aufgezählten Unzumutbarkeiten. Deshalb darf einem Veganer auch ein solche Stellenangebot unterbreitet werden. Ob er die Stelle letztendlich bekommt, hängt von seiner Bewerbung ab. Dabei nehme ich mal stark an, dass kein AG einen "radikalen" Veganer beschäftigen möchte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bodoballermann

Sie sollen es ja nicht essen sonder nur da arbeiten Hauptsache weg vom Amt 👍
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen

Fettnäpfchen

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HunzernKonzerrn

Wenn der Veganer dann auf das Fleisch kotzt, könnte der Arbeitgeber dann seine Produktpalette erweitern.
Fleisch mit veganen Ansatz.  :grins:

Hary

Es ist durchaus eine spannende Frage. Zumutbar ist im Grundsatz alles was nicht verboten und sittenwidrig ist. Nicht zumutbar sind Tätigkeiten für die ein Bewerber körperlich, psychisch, religiös oder persönlich nicht in der Lage ist und oder dabei in einem der Bereiche geschädigt werden würde.

Bei deinem Beispiel könnte es durchaus unzumutbar sein in einer Schlachterei zu arbeiten. Ich selbst als nicht Vegetarier würde so etwas auch ablehnen, da ich persönlich dazu nicht geeignet wäre. Ein MC Donalds oder Burgerking wäre aber wohl keine Stelle die man mit dieser Begründung ablehnen könnte. Bei einer Fleischtheke wo man direkten Kontakt zu großen Mengen Fleisch hat könnte schon wieder anders aussehen...

Das mit der zumutbare liegt also zu großen Teilen im Auge des Betrachters. Sollten sich die Ansichten der Behörde und des betroffenen unterscheiden, dann würde es auf die Ansicht eines Gerichte ankommen...