Termin nicht erhalten dafür aber Brief der an jemanden anderen gehen sollte

Begonnen von derburtono, 24. Februar 2024, 12:41:49

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derburtono

Hallo  :flag:

Gestern lag bei mir im Briefkasten ein Brief vom JC, ich wäre am Tag X nicht zum Termin erschienen und solle mich bis zum Tag Y mit einer Erklärung melden weil sonst Sanktionen etc.... Das übliche halt wenn man etwas nicht macht wie man soll. Jetzt ist aber folgendes: Es ist an mich nie eine Einladung gekommen. Das ist auch kein Problem, da weiß ich schon, dass das JC nachweisen muss, dass ich was erhalten habe. ABER: Heute kam ein Brief vom JC (ich dachte schon es wäre einfach ein neuer Termin), welcher nicht an mich war sondern an jemand anderen also einen anderen Bürgergeldempfänger.
Jetzt habe ich natürlich den Namen, die Adresse und die BG Nummer usw...
Fehler passieren.. keine Frage.. Aber wie gehe ich jetzt am besten vor ? Mir geht es nicht einmal darum, dass ich jetzt die Daten von dem Anderen habe, die Daten würde ich jetzt nicht missbrauchen oder ähnliches, aber jetzt befürchte ich, dass meine Daten wer weiß wo gelandet sind weil meine Einladung eventuell auch wo anders gelandet sind.

Soll ich jetzt einfach in den Bogen der "Anhörung" schreiben, ich habe nichts bekommen aber eine Einladung jemand Anderen und die Einladung dann beilegen ? Oder wie gehe ich jetzt da am besten vor

Danke Euch und schönes WE !

Susanne vom See

Am Montag gleich mal beim JC anrufen und den Sachverhalt klären, parallel einen Brief ans JC aufsetzen, mit der Bitte um Klärung, ggf. gleich direkt an den Sachbereichsleiter weiterleiten.

Solche "Fehler" können sich massiv auswirken und verstoßen obendrein gegen die DSVGO.

Warte ab, was man dir am Montag am Telefon erzählt, ggf. Strafanzeige wg. Verstoßes gegen die DSVGO zum Nachteil des anderen BG-Empfängers bei der Polizei einreichen.

Fettnäpfchen

derburtono

Zitat von: Susanne vom See am 24. Februar 2024, 15:51:16Warte ab, was man dir am Montag am Telefon erzählt, ggf. Strafanzeige wg. Verstoßes gegen die DSVGO zum Nachteil des anderen BG-Empfängers bei der Polizei einreichen.
Lieber nur eine Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten.

Alles andere wäre mir zu viel Streß, weil das JC Sche..se baut ist das kein Grund sich für Ihre Fehler auch noch Probleme und Arbeit aufzuhalsen.

Natürlich kannst du das JC anschreiben wenn du willst!
Ich mach mal im Anhang ein Muster für das JC das natürlich angepasst werden muss.

MfG FN
Muster vergessen deswegen als Kopie im Zitat:
ZitatBriefkopf halt  :zwinker:

Beschwerde bezüglich Missachtung des Datenschutzes

Sehr g D u H

Hiermit lege ich Beschwerde bezüglich Missachtung des Datenschutzes gegen Fr./ Hr. Xxx
/ das JC xyz ein.
Mit der Post vom xx.xx.xxxx. bekam Hr.xx eine Aufforderung bezüglich einer Stellungsnahme seinerseits gegenüber dem JC xyz.
Auch im gleichen Umschlag ist/war allerdings Post/ Antrag/ Bescheid etc. die für mich Fr. yy BG Nr.1234 bestimmt war.
Es geht überhaupt nicht dass ein Amt derart sorglos mit Schreiben die für mich bestimmt sind
an andere/fremde Personen verschickt/versendet.
Da in diesem Schreiben besonders geschützte persönliche Daten enthalten sind, die niemanden anderen etwas angehen, ist dies ein grob fahrlässiger Umgang mit besonders schützenswerten Daten.

Ich fordere Sie hiermit ausdrücklich auf Ihrer Sorgfaltspflicht auch, (wie der Name schon sagt,) sorgfältiger nach zu kommen/gehen.

Um diesem Vorgang noch etwas Nachdruck und Ernsthaftigkeit zu verleihen/geben geht eine Kopie dieser Beschwerde auch an den Datenschutzbeauftragten.

Bei wiederholter Missachtung im Umgang mit meinen Daten werde ich auch dementsprechende rechtliche Schritte einleiten.
Oder
Weitere rechtliche Schritte mache ich davon abhängig wie dass zu erwartende Antwortschreiben von Ihnen ausfällt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: derburtono am 24. Februar 2024, 12:41:49Gestern lag bei mir im Briefkasten ein Brief vom JC, ich wäre am Tag X nicht zum Termin erschienen und solle mich bis zum Tag Y mit einer Erklärung melden weil sonst Sanktionen etc.... Das übliche halt wenn man etwas nicht macht wie man soll. Jetzt ist aber folgendes: Es ist an mich nie eine Einladung gekommen. Das ist auch kein Problem, da weiß ich schon, dass das JC nachweisen muss, dass ich was erhalten habe.
ja und das schreibt man so in die Anhörung.

Zitat von: derburtono am 24. Februar 2024, 12:41:49ABER: Heute kam ein Brief vom JC (ich dachte schon es wäre einfach ein neuer Termin), welcher nicht an mich war sondern an jemand anderen also einen anderen Bürgergeldempfänger. Jetzt habe ich natürlich den Namen, die Adresse und die BG Nummer usw...

Fremde Post macht man nicht auf und wenn es passiert steckt man es wieder in das Kuvert und wirft es in den Briefkasten des Empfängers oder in den Postkasten wo ist da ein Problem.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

derburtono

Danke euch !
Sorry habe mich da ungenau ausgedrückt !
Der Umschlag war an mich und der Inhalt war an die Person. Sonst hätte ich nicht auf gemacht.
Hätte aber auch wenn die Post offensichtlich nicht an mich gewesen wäre nicht gedacht, dass das JC schuld ist sondern wenn dann eher die Post. Die Adresse ist auch nicht im selben Ort sondern schon etwas weiter...

Und wo ist das Problem: Das ich mir nicht sicher bin ob die Post die für mich gewesen wäre jetzt wer weiß wo gelandet ist und ich nicht möchte das jeder Klaus meine Daten und BG Nummer usw. hat...

Ehrenamt

Das heißt, deine Adresse war direkt auf dem Briefumschlag gedruckt? Das kenne ich so vom Jobcenter nicht. Normalerweise nutzen die Briefumschläge mit Sichtfenster und nur das Schreiben / der Bescheid enthält den Namen und die Anschrift.

derburtono

Hi Ehrenamt.

Die erste Seite war für mich. Da stand auch meine Adresse und meine Daten (wie von dir beschrieben mit dem Sichtfenster wie immer) und daran waren noch anderen Blätter getackert. Und diese Seiten waren dann komplett und mit dem Inhalt des Anderen.