Ohne Bewerbungsbemühungen wird kein Wohngeld gezahlt – Urteil

Begonnen von selbiger, 25. Februar 2024, 16:13:46

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selbiger

Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer "zumutbaren Beschäftigung" geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/urteil-ohne-bewerbungsbemuehungen-a-kein-wohngeld

na da haben die sich wohl fix was neues einfallen lassen..also wird das wohngeld jetzt auch daran bemessen..??was lassen die sich noch für schei...e einfallen.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Rotti

Zitat von: selbiger am 25. Februar 2024, 16:13:46na da haben die sich wohl fix was neues einfallen lassen..also wird das wohngeld jetzt auch daran bemessen..??was lassen die sich noch für schei...e einfallen.. :teuflisch:
es hängt eben alles an einem Arbeitsplatz um die Sozialleistungen zu zahlen die Reichen zahlen ja in die Sozialsysteme nur freiwillig und das wollen die wenigsten die haben ja ihre Boni da braucht es kein Soziales-
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.