Zweitkonto für Crowdfunding

Begonnen von avatar, 26. Februar 2024, 13:41:38

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avatar

Hallo zusammen.

Ich beziehe Grundsicherung und Rente und möchte ein zweites Konto einrichten, auf das im Rahmen einer internationalen Crowdfunding-Kampagne Spenden für ein Filmprojekt fließen sollen, an dem ich als Autor und Coproduzent teilhabe. Außerdem ist der Regisseur und andere Coproduzent an diesem Projekt beteiligt, auf dessen Firmenkonto der komplette Betrag gehen soll, wenn das Crowdfunding-Ziel erreicht ist (4-stelliger Betrag im oberen Bereich).

Ich möchte das mit Kenntnis der Sozialbehörde durchführen und in diesem Forum anfragen, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt,

Um Fragen vorzubeugen: Ich will als "Mastermind" des Projekts für diesen Zweck ein eigenes Konto einrichten, um ständig und zuverlässig über den Kontostand im Bilde zu sein, was nicht gewährleistet wäre, wenn die Spenden direkt auf das Konto des anderen Produzenten eingingen.

Meine Frage: Ist es sozialrechtlich möglich, dass die eingehenden Beträge offiziell nicht als Einkommen für mich, sondern als Beiträge zum Budget des Projekts gelten?

Zum Kontext: Das Projekt ist die Fortsetzung eines Kurzfilms, den ich & mein Partner im letzten Jahr mit großen Erfolg produziert haben (ein Dutzend internationale Filmpreise). Für das neue Projekt habe ich eine bekannte Filmschauspielerin engagieren können.

Der erste Film hat trotz der vielen Preise noch keinen Cent eingespielt, weil wir uns im Moment nicht leisten können, einen teuren Agenten für die Vermittlung an Netflix zu engagieren (4-stelliges Honorar). Die Kosten für den ersten Film hat mein Partner getragen, dessen Firma mittlerweile fast bankrott ist (besonderen Dank dafür an Robert Habeck).

Vom neuen Projekt erwarten wir uns aufgrund der Teilnahme besagten "Filmstars" aber einen sicheren kommerziellen Gewinn, so dass ich ab dem Zeitpunkt dieses Gewinns verpflichtet wäre, diese Beträge der Sozialbehörde zu melden.

Wie seht ihr die Sache?

Danke im Voraus.