Dringend Einkommen? Betrug?

Begonnen von U25u25, 27. Februar 2024, 21:04:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

U25u25

Guten Abend,

Ich hab leider vor ein paar Monaten richtig mist gebaut und bei eBay Sachen verkauft die ich überhaupt nicht besessen habe..

Deswegen wurde ich auch verurteil und habe eine Bewährungsstrafe bekommen


Nun sollte ich Kontoauszüge vorlegen das hab ich natürlich auch gemacht und da waren die Eingänge zusehen also von den betrugstaten wo ich verurteilt wurde


Der gute Mann von JC meinte das ich nun eine Anzeige wegen Sozialbetrug rechnen muss weil ich das Einkommen nicht angeben habe..

Die Frage die ich mir jetzt stelle ist ist das Einkommen und kann ich deswegen jetzt quasi doppelt bestraft werden?

Ich muss das ja auch alles zurückzahlen an die Leute die ich betrogen habe..

Ich weiß das es ein Fehler war würde mich über Hilfe freuen

Danke

TripleH

Die Rechtsprechung sagt dazu, dass es Einkommen ist:

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/207005

ZitatEine betrügerisch erlangte Geldsumme ist zu berücksichtigendes Einkommen

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/203987

ZitatGelder, die auf dem Konto des Leistungsberechtigten aus einer Straftat (hier: Betrug aus ebay-Verkäufen) zufließen, sind als Einkommen anzurechnen und können zu einer berechtigten Aufhebung der Leistungsbewilligung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 SGB X bzw. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, 3 SGB X führen.

Hary

Ich bin kein Jurist, aber eigentlich sollte man für eine Straftat nur einmal bestraft werden können. Wenn etwas kommt, dann sprich bitte mit einem Strafverteidiger, alleine solltest du nicht versuchen etwas zu klären. Du bist dort als Laie mit Profis konfrontiert, die das Ziel haben dich zu überführen.

Vom Prinzip wirst du das Geld ja zurückzahlen müssen oder? Zumindest werden die Geschädigten ja motiviert sein dieses wieder zu bekommen und nebenbei hattest du ja keinen Anspruch auf die Zahlungen die eingetroffen sind.

Rotti

Zitat von: TripleH am 27. Februar 2024, 22:10:25Die Rechtsprechung sagt dazu, dass es Einkommen ist:
na sicher das Geld wird er ja ausgegeben haben und bei dem Lebenslauf musste ja das BSG ein hartes Zeichen setzen.
ZitatDas im August 2005 begonnene Ausbildungsverhältnis zum Wirtschaftsassistent/Informatik wurde im November 2006 wegen diverser Fehlzeiten des Klägers abgebrochen. Auf seinen Erstantrag zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB II bewilligte der Beklagte und Berufungskläger (im Folgenden: Beklagter) ab Dezember 2006 entsprechende Leistungen. Auch eine Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (bei der AWO Jugendwerkstatt) brach der Kläger ab, weshalb der Beklagte eine Sanktion im Zeitraum vom 01.10.2007 bis 11.11.2007 verhing. In den Folgezeiträumen wurden dem Kläger weiter Leistungen nach dem SGB II gewährt. Am 08.11.2010 begann der Kläger eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, für die er Berufsausbildungsförderung erhielt und die wegen erheblicher Fehlzeiten des Klägers wiederum am 06.01.2011 abgebrochen wurde.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Zitat von: Hary am 28. Februar 2024, 10:54:24Ich bin kein Jurist, aber eigentlich sollte man für eine Straftat nur einmal bestraft werden können.
Das ist im Grunde korrekt, es handelt sich hier aber um zwei unterschiedliche Straftaten, d.h. genau genommen um eine Straftat (Betrug bei ebay) und eine Ordnungswidrigkeit (Einkommen beim JC vorsätzlich nicht gemeldet), die separat geahndet werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Zitat von: Ottokar am 28. Februar 2024, 11:48:32und eine Ordnungswidrigkeit (Einkommen beim JC vorsätzlich nicht gemeldet), die separat geahndet werden.
Meinst du das dadurch tatsächlich ein weiteres Verfahren wegen Sozialbetrug möglich wäre, oder nur die Leistung erstattet werden müsste im Zweifel?

@U25u25 hast du vom Strafverfahren einen Strafverteidiger? Wenn ja, dann sprich mal mit diesem. Er kennt deinen Fall und weiß was verhandelt wurde, was bekannt war und was noch Folgen könnte. Bei einem Verfahren wegen Sozialbetrug würde es meines Wissens nach auch zu einer Leistungseinstellung kommen.

Ottokar

Zitat von: Hary am 28. Februar 2024, 12:40:31Meinst du das dadurch tatsächlich ein weiteres Verfahren wegen Sozialbetrug möglich wäre, oder nur die Leistung erstattet werden müsste im Zweifel?
Sollte das JC Anzeige erstatten, wäre der Sozialbetrug allerdings nicht separat sondern im Zusammenhang mit dem ebay-Betrug zu verhandeln, da der Sozialbetrug tateinheitlich mit dem ebay-Betrug begangen wurde. Da sich das Strafmaß dabei nach dem höher zu bestrafenden Vergehen richtet, was hier klar der ebay-Betrug ist, würde das vermutlich an der Strafe nichts ändern.
Verfolgt das JC die Nichtangabe des Einkommens jedoch separat als Ordnungswidrigkeit, kommt es neben der Strafe wegen ebay-Betrug noch zu einem Bußgeld wegen der Ordnungswidrigkeit.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


U25u25

Hey danke für eure antworten also Strafverteidiger hatte ich ja aber sehr schlecht zu erreichen

Ich habe da noch nh Frage wie wird das ganze dann auf die Leistungen angerechnet?


Alle Zahlungen die durch den Betrug entstanden sind sind innerhalb eines Monats auf mein Konto eingegangen


Ottokar

Angerechnet wird das Einkommen im Zuflussmonat.
Das Bürgergeld, was danach zuviel gezahlt wurde, muss erstattet werden und wird hier vermutlich i.H.v. 30% des Regelsatzes aufgerechnet, d.h. es gibt monatlich 30% weniger Regelleistung bis alles erstattet wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


U25u25

Danke also quasi ist dann eine Überzahlung  von einen Monat aufgetreten? Weil alle Helfer in einen Monat drauf kamen  Und demzufolge muss der ganze Monat zurückgezahlt werden? Bzw wird dann aufgerechnet ?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


U25u25

Ich dachte mal gelesen zu haben das das Einkommen dann auf die Monate verteilt wird?

Auch wenn's nur in ein Monat zugeflossen ist? Oder was war das?

Ottokar

Das war bis 31.12.2022 so und wurde zum 01.01.2023 geändert.
Alles was z.B. im Monat Dezember zufließt wird im Dezember berücksichtigt, auch wenn das Einkommen höher ist als der Anspruch und dieser deshalb entfällt.
Nur noch bei Nachzahlungen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden, ist abweichend eine Verteilung auf 6 Monate zulässig, wenn das Einkommen höher ist als der Anspruch und dieser deshalb entfällt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


U25u25

Ok das verstehe ich nicht so richtig also das erbeute Geld war mehr als ich Anspruch hatte

Also wird das auf 6 Monate verteilt?

Bundspecht

Zitat von: U25u25 am 28. Februar 2024, 20:05:03Also wird das auf 6 Monate verteilt?

Zitat von: Ottokar am 28. Februar 2024, 18:49:43Das war bis 31.12.2022 so und wurde zum 01.01.2023 geändert. Alles was z.B. im Monat Dezember zufließt wird im Dezember berücksichtigt, auch wenn das Einkommen höher ist als der Anspruch und dieser deshalb entfällt.

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !