Erstantrag auf Abwegen - merkwürdige Fragen und Forderungen vom Jobcenter!?

Begonnen von KBHJK85, 28. Februar 2024, 22:30:27

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KBHJK85

Hallo, ich lebe mit meinem EX und unserem minderjährigem Kind in dessen Haus. Wir sind seit ca. 2 Jahren getrennt und jeder hat neben den Gemeinschaftsräumen seine Privaten Räumlichkeiten - wie bei einer WG. Wir verstehen uns freundschaftlich mittlerweile gut und haben uns entschieden für das Wohl des gemeinsamen Kindes weiter auf diese Art zu leben. Leider musste ich mein Gewerbe vor über einem Jahr abmelden, mittlerweile war mein Anspruch auf ALG1 erschöpft und da ich aktuell nur einen Minijob habe, habe ich im Dezember einen Erstantrag auf Bürgergeld gestellt. Da ich aktuell keinen Untermietvertrag habe oder ähnliches, hatte ich bei den Wohnkosten "ich wohne kostenfrei" im Erstantrag angegeben. Aktuell werde ich von meinem Ex im Haus so geduldet, bis auf die Sorge und Betreuung des Kindes teilen wir aber überhaupt nichts. Demnach gehört er nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft - so hatte ich es auch ausgefüllt, das Kind war laut Formular jedoch anzugeben wie auch der Sorgeberechtigte und unterhaltspflichtige Vater, welcher eben auch der im Haus mit-lebende Ex ist. Mittlerweile habe ich drei "Anforderungen von Unterlagen", teilweise von Unterlagen und Zusatzblättern welche ich schon abgegeben hatte:

1ter Brief:

- Kopie aktuell gültiger Personalausweis
- Angaben zur 3. Person in Ihrem Haushalt und welchem Verhältnis stehen zu dieser Person (beigefügt Zusatzblatt 1.1 vollständig ausgefüllt)
- Zusatzblatt 3 vollständig ausgefüllt mit dazu gehörigen Nachweisen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate von allen vorhandenen Konten
- letzter aktuell gültiger Bewilligungsbescheid ALG1 in allen Anlagen
- Einstellungsbescheid ALG1 - Anspruch erschöpft
- Lohnzettel der letzten 6 Monate
- Gewerbeabmeldung
- Zusatzblatt 5.1
- Vaterschaftsanerkennung
Unterhaltstitel/ Urkunde, Bescheid über Unterhaltsvorschuss, Nachweise Zahlung von Unterhalt

folgende Unterlagen hatte ich demnach an der Info nachgereicht, zusammen mit einem Schreiben indem ich unsere Wohn- und Beziehungsverhältnisse entsprechen dargelegt hatte:

- Kopie aktuell gültiger Personalausweis
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller meiner Konten
- Einstellungsbescheid Arbeitslosengeld I - Anspruch erschöpft
- Lohnzettel der letzten 6 Monate
- Vaterschaftsanerkennung

"Ich, die Antragstellerin, wohne zusammen mit meinem Kind in einer Wohngemeinschaft. Mit der dritten angegebenen Person, mit der ich mir einen Teil des Wohnraumes teile, bin ich persönlich weder verwandt noch verschwägert. Daher habe ich diese Person bei der Antragstellung in meinem Hauptantrag unter Punkt 8. bei "VII. BEDARFSGEMEINSCHAFT" angegeben, wonach laut Ausfüllhinweis auch das Zusatzblatt 1.1 entfällt. Des Weiteren kann ich diese Person auch nicht zwingen, mir detaillierte Angaben über ihre Einkommensver-
hältnisse zu machen. Da es sich bei dieser Person um den Kindsvater handelt, befindet sich das Zusatzblatt 5.1 nicht in den hier beigefügten Anlagen. Ich befinde mich mit dieser Person nicht in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (eheähnliche Gemeinschaft), eine gegenseitige/ wechselseitige Unterhaltung, noch der Wille hierfür liegt bei beiden Parteien nicht vor. Wir leben nicht in einer Beziehung, sind nicht verlobt, pflegen kein partnerschaftlich intimes Verhältnis und streben dies auch nicht an, die Wohngemeinschaft besteht nur noch zum Zweck, Schutz und Wohl des gemeinsamen Kindes, unüberbrückbare private Differenzen sollten nicht zu lasten eines Kindes gehen. Ich habe weder Unterhaltsansprüche gegenüber dieser Person noch könnte ich ähnliches einklagen. Die Person kommt lediglich ihrer Pflichten im Unterhalt als Elternteil des Kindes nach in Form des Wohnraumes, ggf. Essen und Kleidung für das Kind. Jede Partei hat ihren eigenen Wohnbereich (Zimmer) und ihr eigenes Bad, gemeinsam bewohnt werden lediglich Wohnzimmer und Küche, Lebensmittel werden entsprechend getrennt aufbewahrt. Gegenseitige Befugnisse über jegliche Sachverhalte wie z Bsp. Konten oder Eigentum gibt es nicht.

Ich bitte Sie daher von einem Vermutungstatbestand/ Vermutungsregelungen für eine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft abzusehen, sollten für Sie diese Tatbestände zur Widerlegung nicht Ausreichen teilen sie mir bitte mit wie genau ich Ihnen den Sachverhalt noch weiter darlegen und nachweisen soll!?

Sollte ich den Antrag nach oben genannten Angaben unwissend unrichtig ausgefüllt haben, die Ausfüllhilfe falsch verstanden haben, geben Sie mir bitte Bescheid, gerne auch per persönlichen Gesprächstermin."

Danach folgte eine zweite "Aufforderung von Unterlagen" an mich und diesmal auch an den Kindsvater wie folgt:

- Formblatt 1.1 zum Kindsvater (an Beide)
- Formblatt 2.1 oder 2.2 (an Beide)
- Formblatt 3 zum Vermögen des Kindsvaters (an Beide)
- Formblatt 4.3 zum Kindsvater (an Beide)
- Nachweise zu diesen Angaben in Form von Bewilligungsbescheiden, Kontoauszügen, Versicherungsvertragen u.ä. (an Beide)
- Gewerbeabmeldung (von mir)
- letzter gültiger Bewilligungsbescheid ALG1 (von mir)
- Auskunft darüber warum ich Zahlungen an die Tierseuchenkasse und die SAB leiste

Des Weiteren die Auskunft über die Annahme des Amtes das der Kindsvater mit zu der Bedarfsgemeinschaft gehöre weil wir eine eheähnliche Einstehens-Gemeinschaft führen würden und er demnach eine Mitwirkungspflicht hat inkl. Androhung von Geldstrafen etc.

Nach / Bei einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzte wurde meinem Ex mitgeteilt das er nun doch keine der geforderten Unterlagen über Ihn an das Amt reichen muss und ich diese Angaben über Ihn auch nicht abgeben bräuchte. Ich solle nur die fehlenden Unterlagen von mir nachreichen und dann würde mein Antrag bearbeitet. Also habe ich folgendes nachgereicht:

- Zweitkopie, mein Schreiben vom zur Stellungnahme der Wohn- und Lebensverhältnisse (man hat behaupte dieser würde nicht vorliegen)
- letzter aktuell gültiger Bewilligungsbescheid Arbeitslosengeld I
- Gewerbeabmeldung
- Kontoauszug SAB/ Darlehen

Nun kam die dritte "Aufforderung von Unterlagen" und man möchte von mir:

- wieder die Gewerbeabmeldung
- Kontoauszüge der letzten 6 Monate inkl. PayPal
- Zusatzblatt 3 (da bin ich mir sicher das ich dieses bereits beim Erstantrag abgegeben hatte)

Des Weiteren soll ich eine Stellung abgeben warum meine Webseite aus meiner abgemeldeten Selbstständigkeit noch Online ist. man hat mich also anscheinend im Internet bereits gegoogelt.
Dann soll ich aufführen an welchen Kosten und in welcher Höhe ich mit ab der Trennung in den letzten 2 Jahren beteiligt habe (Unterkunftskosten, Haushaltsenergie, Lebensunterhaltskosten wie Einkäufe etc., Kosten für das Kind im Einzelnen - Kleidung, Kita-Gebühren, Kita-Mittagessen, Urlaubsreisen, etc und Sonstige Kosten).. also alle Kosten der letzten 2 Jahre quasi).

Man möchte wissen:

- welche Regelung zu den Betreuungszeiten des Kindes getroffen wurden und wie die tatsächlichen Betreuungszeiten aussehen.
- Wer die Arzttermine für das Kind wahr nimmt,
- welche Regelungen zu Barunterhaltszahlungen hinsichtlich des Kindesunterhalts bestehen,
- wie ich das Kindergeld verwende
- ob es ab dem Zeitpunkt der Trennung (der letzten 2 Jahre) zum Wohle des Kindes gemeinsame Urlaubsreisen mit dem Kindsvater und dem gemeinsamen Kind gab, und wenn ja- wer die Kosten getragen hat. (hier vermute ich man hat auch bereits Einsicht in mein Social-Media genommen)

JETZT MEINE FRAGEN: :help:

Kann das nach Datenschutz alles soweit eigentlich rechtens sein, hier werden doch total private Daten abgefragt die überhaupt nichts mit der Erstantragsstellung und der Berechnung zu tun hat!?
Ich hatte einen Erstantrag für meine Person auf Bezug von Bürgergeld abgegeben und soll jetzt komplette Finanzen bzw. Einkäufe und Transaktionen meiner letzten 2 Jahre offen legen und über meine privaten Urlaube bezüglich der Kosten und Mitreisenden :help:

Ich überlege jetzt den Datenschutzbeauftragten zu kontaktieren, da diese Forderungen meiner Meinung nach nichts mit der Antragsstellung zu tun hat, des Weiteren wurden mehrfach Dokumente eingefordert die ich bereits abgegeben hatte und auch meine erstes Schreiben hätte nicht der Sachbearbeiter vorgelegen, obwohl ich alles an der Info zusammen abgegeben hatte. Außerdem wurde an der Info der Umschlag geöffnet und die Dokumente direkt an der Info heraus geholt!?






Fettnäpfchen

KBHJK85

Zitat von: KBHJK85 am 28. Februar 2024, 22:30:27Da ich aktuell keinen Untermietvertrag habe oder ähnliches, hatte ich bei den Wohnkosten "ich wohne kostenfrei" im Erstantrag angegeben.
Das alleine reicht deinem JC schon um eine VuE zu vermuten.
Lies dir den Ratgeber durch ;
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB

Zitat von: KBHJK85 am 28. Februar 2024, 22:30:27Nach / Bei einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin und deren Vorgesetzte wurde meinem Ex mitgeteilt das er nun doch keine der geforderten Unterlagen über Ihn an das Amt reichen muss und ich diese Angaben über Ihn auch nicht abgeben bräuchte.
Telefonisch ist nicht nachweisbar und wer weiß was das JC daraus macht. > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!

Zitat von: KBHJK85 am 28. Februar 2024, 22:30:27Dann soll ich aufführen an welchen Kosten und in welcher Höhe ich mit ab der Trennung in den letzten 2 Jahren beteiligt habe (Unterkunftskosten, Haushaltsenergie, Lebensunterhaltskosten wie Einkäufe etc., Kosten für das Kind im Einzelnen - Kleidung, Kita-Gebühren, Kita-Mittagessen, Urlaubsreisen, etc und Sonstige Kosten).. also alle Kosten der letzten 2 Jahre quasi).
Und wenn das nicht haargenau aufgeteilt ist hat das JC die Bestätigung das sie mit ihrer "Vermutung" richtig liegen und aus euch wird eine BG gemacht.

MfG FN
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