JC meldet sich nicht mehr

Begonnen von charlieM, 29. Februar 2024, 08:53:40

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charlieM

 :help:  Ich habe einen Erstantrag gestellt. Nach Aufforderung vom JC habe ich alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht (bis 23.02) eingereicht. Jetzt meldet sich keiner mehr, keine Absage, keine Zusage, nichts. Bei persönlichem Erscheinen werde ich weiter geschickt.  Ab 01.03. bin ich mit der Miete etc. im Verzug. Was kann ich machen ? Liebe Grüße  :weisnich:

Birgit63

Wann hast du den Erstantrag gestellt und wann die letzten Unterlagen eingereicht?

Ottokar

D.h. das JC hat den vollständigen Antrag erst seit einer Woche, das ist sehr knapp.
Ich würde das JC umgehend schriftlich auf die Notage hinweisen, dass du ab 01.03.2024 mittellos bist, und fordern, dass entweder sofort vorläufig über deinen Anspruch entschieden wird, oder du zumindest einen angemessen Vorschuss bekommst, sofern der Antrag in den nächsten 2 Wochen bewilligt wird.

Den Vermieter solltest du vorsorglich darauf hinweisen, dass sich die Mietzahlung für den Monat März etwas verzögert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


charlieM

Zitat von: Birgit63 am 29. Februar 2024, 09:08:08Wann hast du den Erstantrag gestellt und wann die letzten Unterlagen eingereicht?

Der Erstantrag war schon im Dezember23, dann forderten sie immer wieder andere Unterlagen nach.

charlieM

Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 10:28:53D.h. das JC hat den vollständigen Antrag erst seit einer Woche, das ist sehr knapp.
Ich würde das JC umgehend schriftlich auf die Notage hinweisen, dass du ab 01.03.2024 mittellos bist, und fordern, dass entweder sofort vorläufig über deinen Anspruch entschieden wird, oder du zumindest einen angemessen Vorschuss bekommst, sofern der Antrag in den nächsten 2 Wochen bewilligt wird.

Den Vermieter solltest du vorsorglich darauf hinweisen, dass sich die Mietzahlung für den Monat März etwas verzögert.
Danke das mache ich morgen

charlieM

Zitat von: Ottokar am 29. Februar 2024, 10:28:53D.h. das JC hat den vollständigen Antrag erst seit einer Woche, das ist sehr knapp.
Ich würde das JC umgehend schriftlich auf die Notage hinweisen, dass du ab 01.03.2024 mittellos bist, und fordern, dass entweder sofort vorläufig über deinen Anspruch entschieden wird, oder du zumindest einen angemessen Vorschuss bekommst, sofern der Antrag in den nächsten 2 Wochen bewilligt wird.

Den Vermieter solltest du vorsorglich darauf hinweisen, dass sich die Mietzahlung für den Monat März etwas verzögert.
Zur Info: Ich war heute beim JC. Das Schreiben mit der Mitteilung (mittellos,Notlage, bitte um vorläufige Entscheidung) wurde nicht entgegengenommen  :nea: . Weiterhin wurde mir mündlich mitgeteilt, dass ich weitere Unterlagen einreichen muss und ich in Kürze darüber informiert werde. Mein Sachbearbeiter war (wie immer) nicht da und der Stellvertreter meinte er ist da nicht zuständig und es wäre aber eine Notiz über fehlende Unterlagen hinterlegt. Nachdem ich ihn aufklärte, dass alle vorher vom JC angeforderten Unterlagen zu 100% und fristgerecht abgegeben wurden, bezog sich der Stellvertreter wieder darauf, dass er ja eigentlich gar nicht zuständig ist.  :wand:

Ottokar

Dann stelle umgehend beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Du bist mittellos und das JC hat am 01.03.2024 die Entgegennahme eines Antrages auf Vorschuss sowie vorläufige Bewilligung verweigert.
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