TV Vertrag ab 1 Juli

Begonnen von TG, 02. März 2024, 17:31:03

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TG

Hallo,
wie läuft es ab 1. Juli mit dem TV Vertrag? Da diese ja bis dahin über die Betriebskosten mit dem VM abgerechnet und vom JC als KdU übernommen werden, meine Frage: Zahlt das JC dann auch die Kosten dieses Vertrages? Muß das dann neu beantragt werden als VM?

Milla

Nö ist dein Privatvergnügen, weil TV dann nicht mehr zu den Nebenkosten zählt.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

180

Einfach ausprobieren ob der Fernseher auch ohne Vertrag weiter läuft.
Vodafone/Kabeldeutschland können das Kabel TV nicht so leicht abschalten - auch wenn du nicht mehr dafür zahlst.

Erst wenn es nicht mehr funktioniert, macht es Sinn zu überlegen ob du übers Internet schaust oder wirklich einen TV Vertrag brauchst.

Bimimaus5421

Zitat von: TG am 02. März 2024, 17:31:03Hallo,
wie läuft es ab 1. Juli mit dem TV Vertrag? Da diese ja bis dahin über die Betriebskosten mit dem VM abgerechnet und vom JC als KdU übernommen werden, meine Frage: Zahlt das JC dann auch die Kosten dieses Vertrages? Muß das dann neu beantragt werden als VM?
Da der Regelsatz unterdeckt ist und die Linke dazu mit Ra Hornenburg ein Gutachten erstellt hat ,würde ich mit den Gutachten Hinweis ans Jc die Übernahme beantragen und wenn die ablehnen Klagen

Rotti

Zitat von: TG am 02. März 2024, 17:31:03Zahlt das JC dann auch die Kosten dieses Vertrages?
nein
Zitat von: TG am 02. März 2024, 17:31:03Muß das dann neu beantragt werden als VM?
ja oder du wechselt zu Pyür falls das bei dir geht.
Zitat von: Bimimaus5421 am 02. März 2024, 18:16:23Da der Regelsatz unterdeckt ist und die Linke dazu mit Ra Hornenburg ein Gutachten erstellt hat ,würde ich mit den Gutachten Hinweis ans Jc die Übernahme beantragen und wenn die ablehnen Klagen
kann ja nicht sein wenn das JC die KDU voll bezahlt und der Anschluss vom VM im Mietvertrag steht.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Bimimaus5421 am 02. März 2024, 18:16:23Hinweis ans Jc die Übernahme beantragen und wenn die ablehnen Klagen
Kannst du schlicht Vergessen, keine Chance auf Erfolg.
Eher haben die damit ein Privileg abgeschafft, gegenüber anderen Bürgergeldleuten, welche diese Kosten nie in den BK drin hatten.

Ein Urteil könnte dann nur lauten, ALLE bekämen einen Zuschlag dafür.
Ist Utopie, da es mittlerweile auch andere Empfangswege gibt.

Zitat von: TG am 02. März 2024, 17:31:03wie läuft es ab 1. Juli mit dem TV Vertrag?
Keine Angst dein VM und der aktuelle Anbieter melden sich dann schon.

Hier ist es seit Januar aus den BK raus, läuft immer noch.
Kam schon Schreiben vom VM ein "Drücker" im Auftrag vom Kabel TV Anbieter, sowie per Post.
Immer mit der Drohung der Abschaltung, erst 01.01.2024 dann 01.03.2024 passiert ist nichts.

Allerdings ist es mir auch Egal wenn weg, da SAT Schüssel auf dem Balkon.
(DSL Anbieter ginge auch noch für 4,99€ Monatlich)

börgie

hab auch son schrieben bekommen. soll 10euro kosten. mir egal schaue kein tv

begees

Jedenfalls ist das BMAS der Ansicht, dass dies zusätzlich übernommen werden muss:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001654.pdf

Kopfbahnhof

Zitat von: begees am 05. März 2024, 11:08:15dass dies zusätzlich übernommen werden muss
Steht jetzt wo, im Abschnitt 4.1?

Es ist ja keiner dazu verpflichtet einen Kabelanschluss zu nutzen.

Aber wer Bock hat kann ja Klagen, Erfolgsaussichten dürften da eher gering sein.

Born

Halo, ihr Lieben, habe am Router noch einen Stecker frei, da lass ich dann TV drüber laufen.

Gruss: Born  :coffee: