BG-Mitglied verzichtet auf Bürgergeld. Was passiert mit der KdU ?

Begonnen von Sese, 02. März 2024, 23:20:04

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Sese

Hallo liebes Forum,

angenommen es gibt eine BG (Frau, Mann, minderjähriges Kind).

Die Frau verzichtet für 2 oder 3 Monate aufs Bürgergeld, da sie ihre Familie in ihrem Heimatland besuchen will.

Was passiert dann mit der KdU ?

Erhalten der Mann und das Kind dann nur 2/3 der KdU ?

(P.S.: Die KdU sind auch für 2 Personen "angemessen".)

Rotti

Ein verzicht in dem Fall wird es nicht geben, sondern eine Sanktion für die Frau sie muss das Bürgergeld zurückzahlen in der Zeit wo sie weg war und ist auch nicht mehr krankenversichert.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sese

Sanktion ? Wofür ?

Wenn sie länger als 3 Wochen abwesend ist, werden ihre Leistungen doch eingestellt.
Das ist klar.

Sie informiert, dass JC also vorher, dass sie für eine längere Zeit abwesend ist, gibt also praktisch eine Verzichtserklärung ab.

Soweit, so gut.

Aber was passiert in dieser Zeit mit der KdU der beiden anderen BG-Mitglieder ?








Sheherazade

Deine Frau muss einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen. Bei einer Ortsabwesenheit von mehr als 6 Wochen gibt es für die gesamte Dauer der Ortsabwesenheit kein Bürgergeld. Nach Rückkehr muss ein neuer Antrag gestellt werden bzw. die Hilfebedürftigkeit erneut geprüft werden.

Inwiefern das ihren Anteil der KdU betrifft, entzieht sich mir, aber das sollte für euch ja auch kein Problem darstellen, wenn die KdU auch für 2 Personen angemessen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Unter welchen Umständen hat man denn Anrecht auf 6 Wochen OAW ?

Sheherazade

Man bekommt so oder so nur 21 Tage Ortsabwesenheit "bezahlt". Bei einer vorherigen Genehmigung von bis zu 6 Wochen erlischt aber der Bürgergeldanspruch nicht und es reicht eine Rückmeldung bei der Rückkehr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sese am 02. März 2024, 23:20:04Erhalten der Mann und das Kind dann nur 2/3 der KdU ?
ja, denn es wohnen ja weiterhin 3 Personen dort
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sese

Und wenn sie sich für die Zeit aus Deutschland abmeldet ?

Erhalten der Mann und das Kind dann die volle KdU ?

Ottokar

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Sese

Doch, das geht.
Man geht zur Gemeinde und meldet sich ab, wenn man für längere Zeit ins Ausland geht.

Ottokar

Eine Abmeldung ist lt. BMG nur bei einem tatsächlichen Wohnsitzwechsel zulässig, nicht wenn man für 6 Wochen die Familie besuchen fährt.
Klar kann man zum JC und der Meldebehörde sagen: "ich ziehe zurück ins Ausland" und nach 6 Wochen "Ich habe es mir anders überlegt".
Aber wer denkt, er kann damit das System besch... um sich höhere Leistungen zu erschleichen, der könnte erhebliche Probleme bekommen.
Ohne deutsche Staatsbürgerschaft und als nicht EU-Bürger in jedem Fall bei der Wiedereinreise.
Und wer das JC belügt und sagt "Ich habe mich von meiner Frau getrennt, deshalb müssen die KdUH jetzt auf 2 Personen verteilt werden" und nach 6 Wochen kommt und sagt "meine Frau ist wieder eingezogen, wir sind wieder zusammen" der muss davon ausgehen, dass er Probleme bekommt.
Und wenn das JC hinreichend belegen kann, dass nie ein Trennungswille bestand, wird's nicht nur teuer, dann kann man auch ganz schnell wegen Betrug vor Gericht stehen.
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Sese