Vermittlungsvorschlag nicht erreichbar

Begonnen von DerMatze, 05. März 2024, 08:50:19

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DerMatze

Hallo zusammen!

Ich habe eine schnelle Frage. Vielleicht hat ja wer Lust was dazu zu antworten:

Ich (ALG II) habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag erhalten, der 40km entfernt ist. In einem ersten Telefonat mit der Firma wird vorausgesetzt bzw. erwartet, dass ich regelmäßig abends mal länger machen oder Wochenendarbeit machen muß. Das ist generell kein Problem, aber da ich auf Öffis angewiesen bin habe ich nachgeschaut wie die Verbindungen so sind: Ich kann zu "normalen" Zeiten recht gut dort hin kommen, aber, da ich ländlich wohne, komme ich ab etwa 19:00 nicht mehr nach hause. Der nächste Bus fährt dann erst gegen 05:00. Am Wochenende würde ich mit Öffis gar nicht hinkommen können.

Einfache Frage also: Ist das ein zulässiger Vermittlungsvorschlag? Oder kann ich den aus diesem Grund ablehnen?

PS: Der Job ist befristet auf 2 Monate ;-). Dazu habe ich noch eine weitere Frage, die ich aber in das passende Forum stellen werde.

Danke euch!

Sheherazade

Überschreitet der Arbeitsweg die zumutbare Pendelzeit?

ZitatFür den Bereich des Arbeitslosengeldes regelt das Gesetz die im Regelfall zumutbaren Pendelzeiten (Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück) in § 121 Abs. 4 SGB III. Für eine Vollzeitbeschäftigung sind das 2,5 Stunden (hin und zurück) täglich, für eine Beschäftigung von bis 6 Stunden Arbeitszeit sind das 2 Stunden. Im Regelfall heißt das, dass weiter hinzutretende Umstände die zumutbare Pendelzeit verkürzen (Kinderbetreuung) oder verlängern (berufsüblich oder regional üblich) können.

Ob eine weiter weg liegende Beschäftigung zumutbar ist, hängt auch von den Kosten ab, die durch das Pendeln entstehen.
Quelle

Das wäre der einfachste Weg zur Problemlösung. Oder aber du erhältst deine Bewerbung aufrecht, lehnst aber die Wochenendarbeit und Überstunden beim AG aus dem genannten Grund ab, der wird dann voraussichtlich absagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerMatze

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 09:28:13Überschreitet der Arbeitsweg die zumutbare Pendelzeit?

ZitatFür den Bereich des Arbeitslosengeldes regelt das Gesetz die im Regelfall zumutbaren Pendelzeiten (Zeit für den Weg von der Wohnung zur Arbeit und zurück) in § 121 Abs. 4 SGB III. Für eine Vollzeitbeschäftigung sind das 2,5 Stunden (hin und zurück) täglich, für eine Beschäftigung von bis 6 Stunden Arbeitszeit sind das 2 Stunden. Im Regelfall heißt das, dass weiter hinzutretende Umstände die zumutbare Pendelzeit verkürzen (Kinderbetreuung) oder verlängern (berufsüblich oder regional üblich) können.

Ob eine weiter weg liegende Beschäftigung zumutbar ist, hängt auch von den Kosten ab, die durch das Pendeln entstehen.
Quelle

Das wäre der einfachste Weg zur Problemlösung. Oder aber du erhältst deine Bewerbung aufrecht, lehnst aber die Wochenendarbeit und Überstunden beim AG aus dem genannten Grund ab, der wird dann voraussichtlich absagen.

Auch hier: Vielen Dank!