Obdachlosenwohnung - Antrag Ausstattung

Begonnen von vonSchlei, 05. März 2024, 12:42:07

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vonSchlei

Moin.

Ich lebe seit ca. 6 Monaten in einer Obdachlosenwohnung mit 3 weiteren Mitbewohnern. (Habe dort ein Zimmer).

Ich hatte nun Ende Januar einen Antrag gestellt beim Jobcenter für die nötige Ausstattung, da ich im Grunde nichts besitze, und aus Umzugskartons lebe.

Nun erhielt ich heute eine Email vom Jobcenter, dass die jemanden für einen Hausbesuch vorbeischicken.

Eigentlich wäre ich jetzt dazu gezwungen den Antrag notgedrungen zurückzunehmen, da mir der Hausbesuch nicht sinnvoll erscheint. Denn ich kann nicht nachweisen, wem hier was gehört.

Ich nutze nämlich die Sachen der anderen Mitbewohner mit, weil ich die beantragten Sachen nicht besitze.
Selbst Bett und Matratze gehören nicht mir, sondern gehören zur Obdachlosenwohnung, und müssen auch hier bleiben, wenn ich umziehe. Es ist alles für mich nur eine Mitbenutzung.

Ich weiß auch nicht, wie der Hausbesuch hier in der Wohnung überhaupt stattfinden soll, gerade wegen den Mitbewohnern. Und wie bereits gesagt, ist es eine Obdachlosenwohnung.

Hat wer eventuell eine Idee, oder Informationen was ich nun machen kann?

OLD-MAN

... und warum hast du überhaupt einen Antrag auf "Erstaustattung" gestellt?

Sheherazade

Grundsätzlich sind Obdachlosenunterkünfte doch nur für die vorübergehende Unterkunft gedacht. Wofür du jetzt da eine Ausstattung brauchst, wenn du alles zur Verfügung hast, entzieht sich offenbar nicht nur mir. 
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

vonSchlei

Zitat von: Sheherazade am 05. März 2024, 13:39:39Grundsätzlich sind Obdachlosenunterkünfte doch nur für die vorübergehende Unterkunft gedacht. Wofür du jetzt da eine Ausstattung brauchst, wenn du alles zur Verfügung hast, entzieht sich offenbar nicht nur mir. 

Ich habe leider nicht alles zur Verfügung, und das was ich so mitbenutzen kann, gehört den anderen Mitbewohnern.

Ich hatte z.B. einen Kleiderschrank, und einen kleinen Kühlschrank beantragt, weil dies für mich nicht zur Verfügung steht. Dies ist zwar vorhanden, aber in den Zimmern der Mitbewohner.

Ich hatte ja nicht einfach wild etwas beantragt, sondern nur Sachen, die mir hier nicht zur Verfügung stehen.

Sheherazade

Zitat von: vonSchlei am 05. März 2024, 14:00:48Ich hatte z.B. einen Kleiderschrank, und einen kleinen Kühlschrank beantragt

Und was noch? Verfügt die Wohnung über eine Gemeinschaftsküche?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"