400€ Job + BFD geht das?

Begonnen von Milla, 06. März 2024, 09:41:40

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Milla

Ich hätte jetzt die Möglichkeit zusätzlich zu meinem 400€ Job für ein Jahr BfD als Betreuerin in einer Wohnungseinrichtung für Behinderte Menschen 21 Stunden die Woche zu machen. Die Aufwandsentschädigung beträgt 200€. Kann ich das machen oder geht das so nicht?
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Ottokar

#1
Kannst du machen.
Das Taschengeld aus dem BfD gilt lt. § 11b Abs. 2b S. 2 SGB II als Erwerbseinkommen und erhöht den Grundfreibetrag auf 250€.
Lt. BSG sind bei mehreren für den selben Monat zufließenden Erwerbseinkommen Brutto und Netto zu addieren und der Grundfreibetrag nur einmal abzusetzen.
D.h. beide Einkommen werden dann addiert und davon die Freibeträge abgesetzt:
400€ Job + 200€ BfD = 600€ - 250€ Grundfreibetrag - 100€ Freibetrag1 = 250€ anrechenbares Einkommen
zum Vergleich, bisher: 400€ Job - 100€ Grundfreibetrag - 60€ Freibetrag1 = 240€ anrechenbares Einkommen
D.h. im Ergebnis hast du 190€ mehr im Monat.

In der Weisung der BA steht das unter Nr. 11.154 im Übrigen anders und erkennbar im Widerspruch zu § 11b Abs. 2b S. 2 SGB II.
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Milla

Danke für die Rechnung. Ich dachte immer BfD bekommt man eine Aufwandsentschädigung die nicht angerechnet wird bis 250€ und ist kein Erwerbseinkommen. Ist das jetzt neu? Kann mich erinnern vor 2-3 Jahren hat eine Freundin auch BfD gemacht und ihr wurde nichts angerechnet.

Schade eigentlich aber so würde sich das ganze überhaupt nicht rechnen. Ich hatte ursprünglich so gerechnet.
400€-100€-60€=240€. 160€ Freibetrag aus Job + 200€ BfD = 360€ zusätzlich zu Leistungen.
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Ottokar

Früher war das sog. Taschengeld in der ALG II-V ausgenommen.

Zitat von: Milla am 06. März 2024, 11:32:55Ich hatte ursprünglich so gerechnet. 400€-100€-60€=240€. 160€ Freibetrag aus Job + 200€ BfD = 360€ zusätzlich zu Leistungen.
Die BA rechnet in ihrer Weisung noch immer so.
Allerdings stimmt diese nicht (mehr) mit § 11b Abs. 2b S. 2 SGB II überein.
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Milla

Und was heißt das jetzt genau? Wird jetzt deine obige Rechnung angewandt oder meine das mir zusätzlich 360€ bleiben?
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Ottokar

 :weisnich: wie dein JC das handhabt weis ich nicht
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Milla

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Ottokar

Zitat von: Milla am 06. März 2024, 11:32:55Schade eigentlich aber so würde sich das ganze überhaupt nicht rechnen. Ich hatte ursprünglich so gerechnet. 400€-100€-60€=240€. 160€ Freibetrag aus Job + 200€ BfD = 360€ zusätzlich zu Leistungen.

Das dir bei
Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 11:01:46400€ Job + 200€ BfD = 600€ - 250€ Grundfreibetrag - 100€ Freibetrag1 = 250€ anrechenbares Einkommen
400€ Job + 200€ BfD = 600€ - 250€ anrechenbares Einkommen = zusätzlich 350€ bleiben, ist dir bewusst?
Im Vergleich zu deiner Rechnung sind das nur 10€ weniger. Warum sich das wegen nur 10€ weniger nicht "rechnen" sollte, kann ich nicht nachvollziehen.
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Milla

So ich hab heute gleich mal alle nötigen Wege erledigt.
BfD 20 Stunden die Woche für 225€, 27 Tage Urlaub, 12 Seminartage. Beginn 1.4. Die Papiere müssen jetzt noch nach Köln um Vertrag zu bekommen. Polizeiliches Führungszeugnis ist auch schon beantragt.

Im Anschluss gleich zum JC mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen. O-Ton von ihr 160€ für den 400€ Job bleiben wie gehabt. Die zusätzlichen 225€ werden nicht angerechnet, weil kein Erwerbseinkommen, sondern Taschengeld.

Gleichzeitig hat sie mich darauf aufmerksam gemacht dass ich falls Jobangebote kommen sollten ich mich nicht darauf bewerben muss und auch keine Eigenbemühungen solange der BfD läuft.
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