Jobcenter muss für Gartenlaube zahlen

Begonnen von selbiger, 06. März 2024, 10:57:50

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selbiger

Das Sozialgericht Hildesheim gab einem Bürgergeld-Bezieher Recht, der vom zuständigen Jobcenter die Kostenerstattung für die Reparatur seiner Gartenlaube verlangte: "Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides in Gestalt des Widerspruchsbescheides verurteilt, dem Kläger entstandene und verauslagte Reparaturkosten der Gartenlaube in Höhe von 211,51 Euro zu gewähren." (Az.: S 36 AS 1541/19)

https://www.gegen-hartz.de/urteile/buergergeld-jobcenter-muss-fuer-gartenlaube-zahlen
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Das Sozialgericht Hildesheim vertritt da eine sehr weit gefasste Interpretation des § 22 Abs. 2 SGB II.
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