Weiterbewilligung verweigert

Begonnen von castagir, 06. März 2024, 17:11:45

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castagir

Zum Monatsersten wurde vom JC die Weiterbewilligung ab 1.3.24 nicht vollzogen. Keine Kommunikation, garnichts.

Als Selbständigen-Aufstocker ist die abschl. EKS 1.3.23 bis 31.8.23 lt. JC nicht erfolgt.
Dies wurde per Schreiben bis 16.2.24 eingefordert, von mir am 10.2.24 nachweislich nachgereicht.

Die abschl EKS für den Folgezeitraum 1.9.23 bis 29.2.23 wurde nachweislich vollständig am 4.3.24 eingereicht (angeblich nur Kontoauszüge).

Der WBA ab dem 1.3.24  wurde am 1.2.24 vollständig eingereicht.

Auf Mail/Fax wurde nicht reagiert, interessanterweise habe ich tatsächlich telefonisch Kontakt bekommen.

Die Dame teilte mir mit, daß der WBA wegen der angeblich fehlenden abschl. EKS nicht erteilt werden kann und ich nochmal anrufen soll.


Meiner unmaßgeblichen Meinung nach hat ein WBA nichts mit den EKS zu tun, was aber verneint wurde.
Also kein Geld und keinerlei irgendwie verbindliche schriftliche Äusserung des JC.

Kann das so sein?





Begleiter21

Aus meiner Sicht kann das nicht sein, da es sich hier ja um zwei verschiedene Dinge handelt, WBA und die abschließende EKS. Etwas Ähnliches passiert mir zurzeit selber, werde diesen Sachverhalt aber für sich posten.

Ottokar

Die abschließenden EKS des letzten Bewilligungszeitraumes ist keine Anspruchsvoraussetzung. Sie kann auch bereits deshalb keine Anspruchsvoraussetzung sein, da die abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes grundsätzlich erst nach dem Ende desselben eingereicht werden kann.
Somit würde, wäre die abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes Anspruchsvoraussetzung, eine Bedarfsdeckungslücke von mehreren Wochen bis Monaten entstehen.
Bei Selbständigen ist für den WBA deshalb immmer eine Einkommensprognose zu erstellen.
Die abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes spielt dabei keine Rolle, da sich das Einkommen ja auch ändern kann.
Maßgeblich für den neuen Anspruch ist nur, was zukünfig voraussichtlich an Einkommen zufließt.
Abgesehen davon muss in solchen Fällen ohnehin gemäß § 41a SGB II vorläufig bewilligt werden.

Die Frage ist, ob das JC die Weiterbewilligung hier nur rechtswidrig als Druckmittel verwendet hat, oder für den WBA tatsächlich auf die Daten der abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes zurückgreifen will.
Im ersten Fall sollte der WBA nun zügig bewilligt werden, da die abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes 04.03.2024 eingereicht wurde.
Im zweiten Fall kann sich das Ganze noch mehrere Wochen hinziehen. In dem Fall würde ich dazu raten, sofort beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des Bürgergeldes zu verurteilen.

Ich würde hier das JC nochmal anrufen, nach dem Stand des WBA fragen, auf die aktuelle Notlage hinweisen, dass seit 01.03.2024 die Existenz nicht mehr gesichert ist (Miet- + Stromschulden etc.), die abschließende EKS des letzten Bewilligungszeitraumes keine Anspruchsvoraussetzung ist und lt. § 41a SGB II hier umgehend vorläufig zu entscheiden ist. Mauert das JC, würde ich ankündigen, noch am gleichen Tag beim SG Klage zu erheben - und das dann im Weiteren auch tun.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


castagir

Herzlichen Dank für die Hilfe.

Ein kurzes Gespräch mit Ottokars Sätzen hat für sofortige Erledigung gesorgt.

Die Zahlung sei unterwegs und würde am Montag eingehen. Mal sehen, aber -wie so oft- haben
fundierte Sätze Wunder gewirkt.

Ottokar

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Fettnäpfchen

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