WBA(Aufstocker) auf Eis gelegt wegen (angeblich)fehlenden Kontoauszügen

Begonnen von Begleiter21, 07. März 2024, 11:05:15

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Begleiter21

Kurz zur persönlichen Situation: selbstständig, Aufstocker.

7.12.23, WBA Antrag kommt per Post. Aber kein Hinweis und Forderung der Kontoauszüge. Aber wieder mal die Anlage EK, nicht EKS.

9.1.24, Anlage VM kommt per Post, Frist wird gesetzt von 2 Wochen, mit dem Hinweis, dass, solange die ausgefüllte Anlage VM nicht eingereicht worden ist, der WBA nicht bearbeitet werden kann und hier keine Erinnerung erfolgen werde. Ich schreibe die SB an, dass ich ja noch keinen WBA eingereicht habe, demnach ja auch keine Frist einhalten kann und den WBA, um die Prognose zu präzisieren, am 31.1.24(Ablauf Bewilligungszeitraum) mit der Anlage VM und der EKS(Prognose) einreiche.

Frage: Ist dies zulässig, dass keine Erinnerung mehr erfolgt?

Eingereicht habe ich die Anlage VM von der Seite der BA(lässt sich leichter ausfüllen und online einreichen, da sie Formularfelder hat). Hier der kleingedruckte Hinweis, dass Belege, heißt Kontoauszüge einzureichen sind. Kein Hinweis für welchen Zeitraum.

Nun als selbstständiger Aufstocker muss ich ja die Kontoauszüge eh lückenlos einreichen, für den Bewilligungszeitraum 1.2.23- 31-8.23 liegen diese ja schon beim JC, also macht man sich erst mal keine Gedanken.

Am 12.2.24 bekomme ich eine Erinnerung, dass die EKS(abschließend) und die Kontoauszüge und Belege über die Betriebsausgaben noch nicht vorhanden sind. Mit Frist 29.2.24.
Am 29.2.24 wurde von mir die EKS eingereicht, mit dem Hinweis das Kontoauszüge/Belege in den nächsten 2 Wochen noch gesondert eingereicht werden. Damit liege ich ja noch immer im üblichen Zeitrahmen(2 Monate).

Am 4.3.24 schrieb ich die SB an, warum der WBA noch nicht bearbeitet worden ist. War im übrigen früher nie ein Problem, nach 4 Wochen war dieser da, Prognose war ja immer vorhanden, und WBA ist ja in meinem Fall eh erst mal vorläufig.

Gestern kam die Antwort von der SB das sie ja am 9.1.24(Anlage VM) die Kontoauszüge angefordert hätte und ich mich am 12.2.24(EKS abschließend) daran erinnert hat und ohne Kontoauszüge könnte sie den Antrag nicht abschließend bearbeiten.

Es werden also zwei verschieden Sachen miteinander verknüpft, die Frage, ist das zulässig?
Nach der Sichtweise der SB müsste ich ja jetzt 2x mal die Kontoauszüge einreichen, 1x mit der Anlage VM und 1x mit der EKS abschließend. Was ja aber eine doppelte Datenerhebung wäre. Zudem noch in einem sehr kurzen Zeitraum.

Frage: Ist diese doppelte Datenerhebung überhaupt zulässig?
Und was ist mit der Krankenversicherung, wenn der WBA nicht bearbeitet wird?

Nun werden die Kontoauszüge für den letzten Bewilligungszeitraum(EKS abschließend) von mir wie angekündigt Ende der Woche eh eingereicht. Jetzt bin ja mal gespannt, ob dann der WBA(der ja mit der Einreichung der Kontoauszüge EKS abschließend nichts zu tun hat) bearbeitet wird oder ob ich diese noch ein zweites Mal einreichen muss (Anlage VM) um die Bearbeitung des WBA anzustoßen.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder kann Hinweise oder gar Handlungsempfehlungen geben?

Es ist im Übrigen das 1. Mal, das von mir die Anlage VM verlangt wird, mit dem Hinweis Ablauf der Karenzzeit im Bürgergeld(ich war aber schon vorher im aufstockenden ALG II Bezug).



Ottokar

Bei dir gibt es zwei Gründe für das JC um Kontoauszüge zu fordern.

1. WBA
Zunächst mal darf das JC bei jedem WBA die Kontoauszüge der letzen 3 Monate fordern, davon kann über § 66 SGB I die Bescheidung des WBA abhängig gemacht werden.

2. abschließende EKS
Zu einer abschließenden EKS gehören auch die Kontoauszüge der Buchungen, davon kann über § 66 SGB I die abschließende Entscheidung über die Bewilligung des abgelaufenen Zeitraumes abhängig gemacht werden.

Die Bearbeitung des WBA kann aber nicht von der Forderung der Kontoauszüge zur abschließenden EKS abhängig gemacht werden, das sind zwei unterschiedliche Vorgänge.
Ich vermute mal, hier liegt ein Kommunikationsproblem vor. Entweder hat die SB vom JC sich nicht verständlich ausgedrückt, oder du hast die Anschreiben nicht richtig gelesen/verstanden und die Forderung der Kontoauszüge zum WBA mit denen zur abschließenden EKS verwechselt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Begleiter21

Nachtrag wegen Ottokar seinem Beitrag. Mit der Klage bin ich mir nicht so sicher und ich denke das hätte Ottokar schon erwähnt.
Ich gehe mal davon aus das da noch eine Antwort von Ottokar dazu kommt.
 
Mit dem Aufstocken bin ich nicht so firm deswegen unter Vorbehalt das was ich weiß.

Zitat von: Begleiter21 am 07. März 2024, 11:05:15Frage: Ist diese doppelte Datenerhebung überhaupt zulässig?
Keine doppelte Datenerhebung ist erlaubt. s. Anhang

Zitat von: Begleiter21 am 07. März 2024, 11:05:15Es ist im Übrigen das 1. Mal, das von mir die Anlage VM verlangt wird, mit dem Hinweis Ablauf der Karenzzeit im Bürgergeld(ich war aber schon vorher im aufstockenden ALG II Bezug).
Dann hast du Glück gehabt denn die VM gehört, wie die Kontoauszüge, vorgelegt.

Zitat von: Begleiter21 am 07. März 2024, 11:05:15und den WBA, um die Prognose zu präzisieren, am 31.1.24
Zitat von: Begleiter21 am 07. März 2024, 11:05:15Am 29.2.24 wurde von mir die EKS eingereicht, mit dem Hinweis das Kontoauszüge/Belege in den nächsten 2 Wochen noch gesondert eingereicht werden. Damit liege ich ja noch immer im üblichen Zeitrahmen(2 Monate). Am 4.3.24 schrieb ich die SB an, warum der WBA noch nicht bearbeitet worden ist. War im übrigen früher nie ein Problem, nach 4 Wochen war dieser da,
Also liegt seit dem Anfang Feb. alles beim JC vor lediglich die EKS Prognose für den folgenden Bewilligungszeitraum seit grob einer Woche. Aber die restl. Kontoauszüge noch nicht wie ich das lese.

Da kannst du entweder abwarten oder den SB auf sofortige Bearbeitung deines WBA auffordern, nachweislich schriftlich (natürlich) und mit einer Fristsetzung von ca 14 Tagen mit Datumsangabe ansonsten siehst du dich zu weiteren rechtlichen Schritten gezwungen
oder du unternimmst das sofort. >  Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Begleiter21

Ich habe mir die Schreiben nochmals genau durchgeschaut, nein da habe ich nichts verwechselt.

Das Schreiben vom 7.12.23 Hinweis auf Ablauf Bewilligungszeitraum und WBA Antrag mit Anlage EK
Das Schreiben vom 9.1. bezieht sich nur auf die VM.
Das Schreiben vom 12.2 nur auf die abschließende EKS.

Nun ist der SB aber der Sachverhalt ja bekannt. Mit Datum 31.1 wurde der WBA abgegeben. Am 9.2.(Korrektur meinerseits, das war nicht am 31.1.24) nachweislich online, EKS Prognose und Anlage VM.
Die Unterlagen für die vorläufige Bewilligung waren also am 9.2.23 alle beim JC vorhanden.

Kontoauszüge bis zum 31.1.24 werden bis Ende dieser Woche nachgereicht, die abschließende EKS liegt ja schon seit 29.2.24 vor.

Wenn man jetzt erst Kontoauszüge vorlegen soll für den WBA + VM und dann nochmal die gleichen Kontoauszüge bei der abschließenden EKS, dann wäre das ja eine unsinnige doppelte Datenerhebung.

Zudem das bei dem Schreiben vom 9.1. überhaupt kein Zeitraum genannt wurde für welchen die Kontoauszüge vorgelegt werden sollen.3 Monate?6 Monate?

Nun muss ich die Kontoauszüge eh mit der abschließenden EKS vorlegen, es ist also keine Lücke vorhanden. Warum also 1x für die VM und nochmal für die abschließende EKS? Und wieso wird dann so lange der WBA gestoppt?

Also wenn das Spielchen jetzt jedes Jahr von neuem anfängt.....