Wohngeld + Kinderzuschlag ?

Begonnen von skeptiker12, 07. März 2024, 23:04:52

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skeptiker12

In allen Ratgebern steht, daß es möglich ist, Wohngeld plus Kinderzuschlag zu bekommen, wenn für beide Leistungen ein Anspruch besteht.
Es steht aber nirgendwo, wie man das praktisch angehen kann.

Zum Sachverhalt:
Von 6-23 bis 12-23 wurde Bürgergeld genehmigt.
Wir wurden im Juni 23 aufgefordert, Wohngeld zu beantragen.

Nach 6 Monaten kam ein Ablehnungsbescheid des Wohnungsamtes. Später stellte sich heraus, daß dieser falsch war. Die Sachbearbeiterin hatte irgendwo falsche Eingaben gemacht.

Im Januar 24 forderte das Jobcenter uns auf, den Kinderzuschlag zu beantragen, zahlte derweil weiter Bürgergeld (die stark erhöhten Sätze).

Vor ein paar Tagen kam der korrekte Wohngeldbescheid. Von 6-23 bis 12-23 Anspruch auf Wohngeld.
Ab Januar kein Anspruch mehr, weil das Bürgergeld höher ist.

Ebenfalls vor ein paar Tagen kam der Bescheid über den Kinderzuschlag (abgekürzt Kizu).
Kizu ist höher als das Bürgergeld, deshalb für 6 Monate Kizu genehmigt. Januar bis Juni 24.
Beim Ausrechnen des Bescheides war nicht bekannt, daß Anspruch auf Wohngeld besteht.
Die beiden Bescheide lagen fast zeitgleich im Briefkasten, so konnte die Kindergeldkasse nicht wissen, daß eben doch Anspruch auf Wohngeld besteht.

Damit ist das Jobcenter wieder raus aus der Zuständigkeit.

Wir bekommen jede Menge Info-Schreiben vom Jobcenter über die Erstattungen. Das Jobcenter hätte nie etwas zahlen müssen, bekommt deshalb für 2023 alles vom Wohngeldamt erstattet.
Von Januar 24 bis März 24 bekommt das Jobcenter alle ausgezahlten Leistungen von der Kindergeldkasse erstattet. Soweit alles klar.

Nun habe ich entdeckt, daß das Sozialticket-S beim Kizu nicht mehr drin ist, ich muss also 99 Euro statt 9 Euro monatlich an die VBB bezahlen. Und die GEZ-Befreiung gibt es auch nicht.
Wir sind also mit dem Kizu schlechtergestellt als mit Bürgergeld oder Wohngeld.

Gibt es da ein Entkommen ?
In dem Sinn, daß es möglich wäre, dieses ominöse "Wohngeld + Kizu" zu bekommen ?
Dann hätte ich wieder Anspruch auf das Sozialticket-S und die GEZ-Befreiung.

Die Sachbearbeiterin des Wohngeldamtes meinte, daß das Jobcenter das einleiten müsste. Sie weiss aber auch nichts Genaues darüber. Interessiert sie auch nicht, weil sie durch das höhere Bürgergeld raus ist aus der Leistungspflicht.

Die Sachbearbeiterin der Kindergeldkasse weiss auch nichts. Sie wusste nichts vom Sozialticket-S und von der GEZ-Befreiung, das steht nirgendwo im Wohngeldgesetz drin. Anspruch auf BuT für die Kinder gibt es.

Meine Idee war, daß wir Wohngeld plus Kizu bekommen könnten. Doch niemand kann mir erklären, ob und wie das gehen soll. Deshalb frage ich die Experten hier.
Danke.








Tini911

Ist doch ganz einfach,

Wohngeld beantragst du beim zuständigen Landkreis oder Stadt oder Kinderzuschlag beantragst du bei der Familienkasse


Ich bekomme schon seit 2005 beide Leistungen ohne Probleme, aber ich bin nicht gez befreit

skeptiker12

Danke @Tini911.
Ich wohne in Berlin.
Habe Bürgergeld beim Jobcenter beantragt und bewilligt bekommen.
Habe Wohngeld beim zuständigen Wohnungsamt beantragt und zuerst abgelehnt, dann bewilligt bekommen.
Habe Kinderzuschlag bei der zuständigen Kindergeldkasse beantragt und bewilligt bekommen.

Da die Kindergeldkasse nicht wusste, daß Wohngeld genehmigt wurde und das Wohnungsamt den Kinderzuschlag nicht berücksichtigt hat, geht es leider nicht so einfach wie bei Dir.

Nun suche ich einen Ausweg.
Heute ist gesetzlicher Feiertag in Berlin, die Beratungsstelle der Caritas hat geschlossen, die hoffentlich am Montag offen hat und vielleicht weiterhelfen kann.

Mir ist ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin beim Wohnungsamt in Erinnerung, wo diese gesagt hat, daß in dem Fall, daß Wohngeld plus Kizu höher ist als das Bürgergeld, diese Kombination Vorrang hat.

Leider hat sie gestern am Telefon gesagt, daß sie kein Interesse am Kinderzuschlag hat, daß sie das nichts angeht. Ein Widerspruch zur anderen Auskunft eben. Sie ist froh, daß sie das Wohngeld ab Januar 24 abgelehnt hat und damit keine Arbeit mehr hat, weil Wohngeld ohne Kizu niedriger als das Bürgergeld ist und sie damit zufrieden ist.

Ich freue mich aber, von Dir bestätigt zu bekommen, daß Wohngeld + Kizu tatsächlich in der Praxis möglich ist. Die GEZ-Befreiung ist nicht so wichtig, das kann ich verkraften (habe das wohl mit dem Sozialticket-S verwechselt). Aber 99 Euro für das BVG-Ticket im Vergleich zum Sozialticket-S für 9 Euro reisst mich runter, so daß ich schlechter dastehe als mit Bürgergeld.

Du wohnst vermutlich nicht in Berlin. Dass das 9-Euro-Ticket für Wohngeld-Empfänger gewährt wird, steht in den Bedingungen der BVG und des Senats.
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/bn-berlin-ticket-s/bn-berlin-ticket-s-faq-1268079.php


Tini911

Kinderzuschlag ist kein Einkommen bei Wohngeld und Wohngeld ist kein Einkommen bei Kinderzuschlag, auch in Berlin nicht

Ich habe selber von 2008 bis 2012 in Berlin gewohnt.

Ich an deiner Stelle würde persönlich beim zuständigen Bezirksamt vorsprechen.

Bei mir interessiert sich weder die Familienkasse für den Wohngeld Bescheid und auch beim Wohngeld brauche ich kein Bescheid zum Kinderzuschlag einzureichen

skeptiker12

Zitat von: Tini911 am 08. März 2024, 14:08:16Ich an deiner Stelle würde persönlich beim zuständigen Bezirksamt vorsprechen.
Das zuständige Bezirksamt für mich nennt sich "Amt für Bürgerdienste  Fachbereich Wohnen" im Bezirksamt Neukölln.

Ich habe verstanden, daß sich dieses Wohnungsamt ( e-mail-Adresse lautet Wohnungsamt@Bezirksamt-Neukoelln.de ) nicht für den Kizu interessiert. Ich bin mit der zuständigen Sachbearbeiterin per e-mail und per Telefon in Kontakt.

Komme aber aus diesem Tunnel nicht mehr heraus, weil das Wohngeld ab 2024 niedriger ist als das Bürgergeld.
Deshalb wird Wohngeld abgelehnt.

Daran ändert auch eine persönliche Vorsprache nichts.Ob ich einen Termin bekommen würde, halte ich für fragwürdig, weil die Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate bei einem Erstantrag beträgt, wo soll die Zeit für persönliche Vorsprachen herkommen ?

Bei Dir ist es vermutlich so, daß das Wohngeld höher ist als der Bürgergeld-Anspruch und deshalb Wohngeld bewilligt wurde.

Ich danke Dir für Deine Antworten.
Du bist der Beweis dafür, daß es irgendwie möglich ist, Wohngeld und den Kinderzuschlag zu bekommen.

Neben der kostenlosen Beratung durch die Caritas suche ich bereits nach einem Rechtsanwalt für Sozialrecht und hoffe, daß ich ab Montag in der Sache weiterkommen werde.

Falls es in meinem Fall nicht gelingen wird, berichte ich in diesem Thread darüber.

Das Jobcenter verstehe ich schon. Durch die Bewilligung des Kinderzuschlages ist das Jobcenter raus und hat genügend andere Kunden. Ein Kunde weniger ist eine Zeitersparnis und spart auch Geld.

Sheherazade

Mal zum besseren Verständnis: Jetzt gerade habt ihr keinen Anspruch auf Bürgergeld, aber auf Kizu? Dann beantrage doch einfach das Wohngeld (ist auch kein Erstantrag, wenn du schon Leistungen erhalten hattest). Auch die Wohngeldstelle kann dich nicht zwingen, Bürgergeld zu beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tini911

Zitat von: skeptiker12 am 08. März 2024, 14:37:31
Zitat von: Tini911 am 08. März 2024, 14:08:16Ich an deiner Stelle würde persönlich beim zuständigen Bezirksamt vorsprechen.
Das zuständige Bezirksamt für mich nennt sich "Amt für Bürgerdienste  Fachbereich Wohnen" im Bezirksamt Neukölln.

Ich habe verstanden, daß sich dieses Wohnungsamt ( e-mail-Adresse lautet Wohnungsamt@Bezirksamt-Neukoelln.de ) nicht für den Kizu interessiert. Ich bin mit der zuständigen Sachbearbeiterin per e-mail und per Telefon in Kontakt.

Komme aber aus diesem Tunnel nicht mehr heraus, weil das Wohngeld ab 2024 niedriger ist als das Bürgergeld.
Deshalb wird Wohngeld abgelehnt.

Daran ändert auch eine persönliche Vorsprache nichts.Ob ich einen Termin bekommen würde, halte ich für fragwürdig, weil die Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate bei einem Erstantrag beträgt, wo soll die Zeit für persönliche Vorsprachen herkommen ?

Bei Dir ist es vermutlich so, daß das Wohngeld höher ist als der Bürgergeld-Anspruch und deshalb Wohngeld bewilligt wurde.

Ich danke Dir für Deine Antworten.
Du bist der Beweis dafür, daß es irgendwie möglich ist, Wohngeld und den Kinderzuschlag zu bekommen.

Neben der kostenlosen Beratung durch die Caritas suche ich bereits nach einem Rechtsanwalt für Sozialrecht und hoffe, daß ich ab Montag in der Sache weiterkommen werde.

Falls es in meinem Fall nicht gelingen wird, berichte ich in diesem Thread darüber.

Das Jobcenter verstehe ich schon. Durch die Bewilligung des Kinderzuschlages ist das Jobcenter raus und hat genügend andere Kunden. Ein Kunde weniger ist eine Zeitersparnis und spart auch Geld.


Keine Ahnung, haben noch nie Bürgergeld oder Hartz IV bekommen und mich damit nicht beschäftigt

skeptiker12

Zitat von: Sheherazade am 08. März 2024, 14:51:14Mal zum besseren Verständnis: Jetzt gerade habt ihr keinen Anspruch auf Bürgergeld, aber auf Kizu? Dann beantrage doch einfach das Wohngeld (ist auch kein Erstantrag, wenn du schon Leistungen erhalten hattest). Auch die Wohngeldstelle kann dich nicht zwingen, Bürgergeld zu beantragen.
Antwort 1: Ja, im Moment haben wir keinen Anspruch auf Bürgergeld, weil der Kizu viel höher ist als das Bürgergeld.

Antwort 2: Einfach noch einmal Wohngeld beantragen und nicht auf die Sachbearbeiterin hören ?
Obwohl die Sachbearbeiterin am Telefon sagte, daß sie raus ist, weil das Wohngeld niedriger ist als das Bürgergeld und sie nichts mehr tun wird, weil ihr der Kizu egal ist ?

Ich habe mir noch einmal den Antrag auf Wohngeld angeschaut. Dort wird gefragt, ob Kinderzuschlag beantragt wurde.
Damals im Juni 23 hat noch niemand and Kizu gedacht, auch das Jobcenter nicht, deshalb war da nichts angekreuzt.

Vielleicht wird mein neuer Antrag (laut Dir ein Folgeantrag, weil wir ja 6 Monate Wohngeld bewilligt bekamen von Juni 23 bis Dezember 23  Rückwirkend natürlich, aber ist ja egal) anders entschieden, weil ich dann auf den bewilligten Kizu verweise ?

Probieren geht über Studieren. Vielleicht ist das der Weg.
Danke, Sheherazade.

Sheherazade

Zitat von: skeptiker12 am 08. März 2024, 16:03:14Vielleicht wird mein neuer Antrag (laut Dir ein Folgeantrag, weil wir ja 6 Monate Wohngeld bewilligt bekamen von Juni 23 bis Dezember 23  Rückwirkend natürlich, aber ist ja egal) anders entschieden, weil ich dann auf den bewilligten Kizu verweise ?

Möglich, auf jeden Fall ist eine richtige Antragstellung sinnvoller als auf die Antworten einer arbeitsunwilligen Sachbearbeiterin zu vertrauen. ;-)

Hast du schon mal einen Wohngeldrechner im Netz bemüht? Zum Beispiel diesen hier https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

skeptiker12

#9
Zitat von: Sheherazade am 08. März 2024, 16:23:18Hast du schon mal einen Wohngeldrechner im Netz bemüht? Zum Beispiel diesen hier https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/
Ja, schon oft.
Eben gerade habe ich den aktuellsten vom Bund benutzt.
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html
Der errechnet exakt das Wohngeld, das vom Wohnungsamt bewilligt wurde.

Ich habe nochmal den aktuellen Wohngeldbescheid Zeile für Zeile durchgelesen.
Dort steht ein Satz, den ich davor vielleicht gelesen, aber in der Aufregung nicht verstanden habe.
Ich zitiere:

ZitatAb 01/2024 kann eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II nicht alleine durch den Bezug von Wohngeld vermieden werden.
Für eine Weitergewährung von Wohngeld reichen Sie den aktuellen Kiz Bescheid sowie den Negativbescheid vom JC ab 1/2024 - mit Frist 31.03.2024 - ein.

Da ist es. Die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes hat diese Sätze wohl vergessen und mir im Telefonat gesagt, daß sie raus ist und nichts mehr tun wird.
Da haben also 2 Denkblockierte miteinander telefoniert.

Ich hatte übrigens über Jobcenter-Digital nachgefragt. Heute früh war da noch keine Antwort. Jetzt eben reingeschaut und hoppla, die Antwort ist da:
Das Leistungsteam erklärt den ganzen Vorgang und bestätigt "unsere" Vermutungen.
Zumindest ab April 2024 (eigentlich müsste es ab Januar 24 sein, aber vielleicht kommt da auch noch eine Korrektur) haben wir Anspruch auf Wohngeld und den Kizu.
Natürlich übersteigen beide zusammen den Anspruch auf Bürgergeld, deshalb ist das Jobcenter raus. Es muss nur noch alle Erstattungsansprüche gegen Wohnungsamt und Kindergeldkasse abwickeln, aber dann ist Schluss.

Was ich für unmöglich gehalten habe, nämlich den vollen Wohngeldbetrag und zusätzlich den vollen Kinderzuschlag, erhalten wir auf jeden Fall ab April 2024.
Ich bin fassungslos.
Glaube es erst, wenn das Geld auf dem Konto eingeht und nicht wieder durch irgendjemand gestrichen wird.

Ich bin froh, meine dummen Fragen hier im Forum gestellt zu haben.
Bin dankbar für die Antworten von Tini911 und für Deine Antworten, denn dadurch habe ich recherchiert und noch einmal recherchiert ... und bin obendrein darauf gestossen, daß das Jobcenter geantwortet hat.

Es hat sich gelohnt.

Klar, es gibt Kritik am Jobcenter-Digital, vermutlich berechtigt.
Für meine Person kann ich sagen, daß ich froh bin über das Postfach dort, denn in der Telefon-Hotline ist es Zufall, tatsächlich einen Sachbearbeiter an die Leitung zu bekommen. Habe es oft probiert, aber
wenn es dort heißt "der nächste SB ist bereits für Sie reserviert. In 2 Minuten ..." und diese Schleife geht dann 15 Minuten lang, worauf es knarrt in der Leitung und ich höre dort leise Klaviermusik (wie in einem Ballettsaal), die dort 10 Minuten läuft und niemand antwortet ... und dann kommt das Besetztzeichen ...
da ist das Jobcenter-Digital genial.

Sheherazade

Zitat von: skeptiker12 am 08. März 2024, 17:04:43
ZitatAb 01/2024 kann eine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II nicht alleine durch den Bezug von Wohngeld vermieden werden.
Für eine Weitergewährung von Wohngeld reichen Sie den aktuellen Kiz Bescheid sowie den Negativbescheid vom JC ab 1/2024 - mit Frist 31.03.2024 - ein.

Da ist es. Die Sachbearbeiterin des Wohnungsamtes hat diese Sätze wohl vergessen und mir im Telefonat gesagt, daß sie raus ist und nichts mehr tun wird.
Da haben also 2 Denkblockierte miteinander telefoniert.

 :grins:  Denkblockierte ... der ist gut, kannte ich noch nicht.

ZitatZumindest ab April 2024 (eigentlich müsste es ab Januar 24 sein, aber vielleicht kommt da auch noch eine Korrektur) haben wir Anspruch auf Wohngeld und den Kizu.

Rückwirkend ab Januar, steht ja oben im Zitat "für eine Weiterbewilligung..." ;-) Und seit dem 1. Januar hast du ja auch Anspruch auf Kizu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

skeptiker12

Noch eine Frage:
Wann überweist das Wohnungsamt das Wohngeld in Berlin ?
Wohngeld für April Ende März oder Ende April ?

Ich finde leider nichts dazu auf den vielen Auskunfts-Stellen (Verbraucherberatung, Wohngeldamt usw.)
im Internet.

Die Sachbearbeiterin ist telefonisch nicht mehr erreichbar und ob die e-mails an sie gelesen und bearbeitet werden, ist ungewiss.
Es wird überall davor gewarnt, überhaupt nachzufragen, weil die Wohngeld-Ämter überlastet sind.

Mir geht es bei dieser Frage um den BuT-Nachweis, der nicht mehr vom Jobcenter, sondern vom Wohnungsamt ausgestellt wird.
Die Schulen unserer Töchter haben schon nachgefragt, denn sie benötigen den Nachweis wegen Büchergeld-Befreiung und Mensa.

Tini911

Wohngeld wir immer am Anfang des Monats überwiesen, eigentlich müsste es bei dir für April schon auf dem Konto sein.

Hast du BuT gleich mitbeantragt?

Läuft zwar auch über die Wohngeld stelle, aber meist ein separater Mitarbeiter

skeptiker12

Danke, Tini911.
Es wurde noch nicht überwiesen.
Entspricht dem, was auf den Behördenseiten Berlin über Wohngeld geschrieben steht: Es kann Monate dauern, bis das Wohngeld überwiesen wird, weil das Wohnungsamt überlastet ist.
Wenn dann die Überweisung ankommt, enthält sie das Geld rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ist ok, weil ich durch die Nachzahlung des Kizu genug Geld habe, um Miete und Lebenshaltungskosten zu bezahlen.

BuT habe separat beantragt, weil beim Antrag auf Wohngeld noch nicht feststand, ob überhaupt Wohngeldanspruch besteht.
Das Jobcenter hat schon einen Teil des BuT gezahlt, deshalb ist das auch ok.

Druck machen beim Wohnungsamt bringt nichts, das habe ich gelernt.
Höflich gebeten um den BuT-Nachweis für die Schulen habe ich natürlich.

skeptiker12

Das JC hat sich noch einmal eingeschaltet und das Wohnungsamt daran erinnert, daß alle nötigen Dokumente bereits seit Anfang März dem Wohnungsamt übermittelt wurden.
Wurde wohl übersehen dort.

Letze Woche kam dann der neue Wohngeldbescheid, der bis Ende Juni 24 gilt.

Den Berlin-Pass gibt es nicht mehr. Dafür gibt es einen "Berechtigungsnachweis", in dem in unserem Fall die ganze Familie aufgelistet ist. Jeder hat einen eigenen QR-Code.
Dieser Berechtigungsnachweis dient zur Vorlage bei den Schulen, damit dort die BuT-Leistungen anerkannt werden.
Außerdem kann damit das Berlin-Ticket-S beantragt werden.

Damit ist alles am Ende gut.
Der Thread kann geschlossen werden.
Danke an alle, die Ratschläge gegeben haben, das hat mir sehr geholfen.