JC fordert Kontoauszüge der letzten drei Monate

Begonnen von magigstar, 08. März 2024, 14:09:05

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 08. März 2024, 18:01:40§ 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
Die Mutter hat hier keine Auskunftspflicht.

Zitat von: Milla am 08. März 2024, 17:57:55Dafür brauch man nicht das Konto von jemand anderem um seine Leistungsbezüge darauf überweisen zu lassen.

Siehe Punkt 47

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/Fragen-und-Antworten-zum-Buergergeld/fragen-und-antworten-zum-buergergeld-art.html

lisa63

Ich bin erstaunt, dass man seine Leitungen auf ein fremdes Konto überweisen lassen kann. :sad:
Aber es ist wie es ist.

Ich frage mich nur folgendes:
Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?

Also so Sachen wie Miete, Stromkosten, Geld für Essen und andere Ausgaben etc.?


Umständlicher gehts ja nicht.


Harald53

Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 18:55:19Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?
Also so Sachen wie Miete, Stromkosten, Geld für Essen und andere Ausgaben etc.?

Na warscheinlich auch über das fremde Konto.

Kopfbahnhof

Zitat von: lisa63 am 08. März 2024, 18:55:19Wie organisiert der "kontolose Bürger" seine Zahlungen?
Das sollte sie/er dann schon selbst wissen, so manch eine/r ist auch Obdachlos.
Somit braucht er kein Konto, Essen kann man ja trotzdem kaufen :zwinker:

magigstar

Zitat von: Sensoriker am 08. März 2024, 18:01:40Es geht hier wohl um einen Neuantrag.
Der Antragsteller muss seine Bedürftigkeit nachweisen. Kann er das nicht könnte auch der Antrag abgelehnt werden.

Und was ist mit § 60 SGB II Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter?

Greift das in dem Fall nicht

Das würde m. E. nur greifen, wenn der Antragssteller über das Konto der Mutter verfügt.
Sprich, das Guthaben dem Antragssteller zuzurechnen ist.
Oder der Antragssteller Rechnungen darüber bezahlt.
Dem ist es aber nicht so.
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.