Belehrung zur Überschreitung angemessener Kosten Unterkunft u Heizung

Begonnen von BobMahoo, 08. März 2024, 20:22:18

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BobMahoo

Hallo,
ich wohne seit 2006 in meiner Mietwohnung nahe der Innenstadt.
Seitdem habe ich selbstredend auch Mietspiegelanpassungen erhalten die auch vom JC genehmigt wurden.
Von anfangs 360€ Kalt bis jetzt zu 446€ kalt. Meine Wohngegend ist eine der günstigeren. Beim JC gemeldet seit 2015.

Heute erhielt ich ein Schreiben vom JC das irgend eine Karrenszeit zum 31.12.2023 abgelaufen ist und ich werde belehrt das ich die Kosten überschreite jedoch das diese noch gewährt werden. Siehe Anhang.

Meine Fragen dazu:
1. Ich hatte mal irgendwo gelesen das man die KDU um x% überschreiten kann wenn man länger als x Jahre in der gleichen Wohnung wohnt(Härtefall oder sowas). Davon wird in dem Schreiben nichts erwähnt. Habe den § nicht gefunden. Ist das noch gültig?

2. Wie verhalte ich mich jetzt korrekt? Was muss ich zukünftig beachten oder womit muss ich rechnen? Diese Belehrung hat ja irgend einen Grund/Zweck.

3. Auf den Heizkostenpreis habe ich keinen Einfluss jedoch ist mein Verbrauch seit Jahren sehr genau derselbe. Es wurde mit dem sprunghaften Anstieg von Heizkosten mit dem Vermieter geklärt die Nebenkosten (warm) anzupassen damit nicht ein riesiger Nachzahlungsbetrag entsteht. Das JC hat dies damals genehmigt. Muss ich da jetzt irgendwas beachten? Solange die Preise oben bleiben werde ich auf keinen Fall diese Nebenkosten senken lassen.

Der angegebene Mietpreis für 45qm.in der Gegend scheint mir unrealistisch. Mit der in diesem Schreiben für 2023/2024 ermittelten Kaltmiete habe ich vor 18 Jahren! eine Wohnung bezogen.

Danke für eure Ratschläge.
Hat evtl schon jemand Erfahrungen mit solchen Belehrungsschreiben gemacht?

Ps. Ich hoffe die Fotos sind gut lesbar. Falls nicht bitte um eine Info. Oder falls noch was geschwärzt werden sollte. Danke



DerGreif

Da steht doch, dass von einer Aufforderung zur Kostensenkung abgesehen wird.

Fettnäpfchen

BobMahoo

Zitat von: BobMahoo am 08. März 2024, 20:22:18Von anfangs 360€ Kalt bis jetzt zu 446€ kalt.
Das JC geht von Bruttokalt aus.
Was stimmt denn jetzt?

In Bruttokalt sind die NK enthalten.

Zitat von: BobMahoo am 08. März 2024, 20:22:182. Wie verhalte ich mich jetzt korrekt? Was muss ich zukünftig beachten oder womit muss ich rechnen? Diese Belehrung hat ja irgend einen Grund/Zweck.
Nimm es zu deinen Unterlagen und damit hat sich das bis zu einer wirklichen Kostensenkungsaufforderung erledigt. siehe auch:
Zitat von: DerGreif am 09. März 2024, 01:30:28Da steht doch, dass von einer Aufforderung zur Kostensenkung abgesehen wird.

MfG FN
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BobMahoo

@Fettnäpfchen

Zitat von: BobMahoo am 08. März 2024, 20:22:18Von anfangs 360€ Kalt bis jetzt zu 446€ kalt.
Das JC geht von Bruttokalt aus.
Was stimmt denn jetzt?

In Bruttokalt sind die NK enthalten.

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Meine Angaben sind Brutto-Kalt und sagen aus das ich 2006 360€ bis heute aktuell 2024 446€ brutto-kalt Miete zahle!

Ich wollte lediglich wissen ob es diesen höheren KDU Anspruch bei besonders langem Mietverhältnis noch gibt und ob ich in naher Zukunft mit weiteren Kostensenkungsprüfungen Rechnen muss.
Das es eine vorab Information ist habe ich dem Schreiben entnommen. ;)

Trotzdem danke für die Informationen. [/quote]

Fettnäpfchen

BobMahoo

Zitat von: BobMahoo am 09. März 2024, 18:18:54Ich wollte lediglich wissen ob es diesen höheren KDU Anspruch bei besonders langem Mietverhältnis noch gibt und ob ich in naher Zukunft mit weiteren Kostensenkungsprüfungen Rechnen muss.
Das kann man nicht abschließend beantworten da es auf das Geschäftsgebaren deines JC/SB ankommt.

Im Prinzip brauchst du dir keine Sorgen machen. (auch nicht für die Zukunft)
Die Preissteigerung liegt ja nicht an deinem Verbrauch sondern an den Preissteigerungen im Energiesektor. Zumindest gehe ich davon aus das du nicht verschwenderisch heizt.

Mir war die Klarstellung zwischen KM und BruttoKM wichtig denn da kommt es auf genaue Angaben an.

MfG FN
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BobMahoo