Meine Ablehnung Nachforderung Heizkosten

Begonnen von Tess, 09. März 2024, 16:34:24

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Tess

Guten Tag,

ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir ein wenig helfen könnt. Ich habe kürzlich meinen Bescheid für das aktuelle Jahr bekommen und durfte kurze Zeit später noch die Heiz- und Nebenkostenabrechnung für 2022 nachreichen. Gesagt und getan. Jetzt möchte das Jobcenter aber noch die Menge an gelieferter Kohle und Öl und meinen individuellen Verbrauch dazu.

Dies kann aber nicht individuell ausgelesen werden und wurde bisher immer anteilig über die m² und den steuerlich erlaubten Anteil seitens des Vermieters abgerechnet. Ich habe auch keinen Widerspruch eingelegt und die Nachzahlung jeweils in Bar per Quittung erledigt.

Eine individuelle Auflistung vom Öl in L und der Kohle in KG ist dem Vermieter technisch nicht möglich. Ich möchte auch gar kein Geld vom Jobcenter nachgezahlt bekommen, kann ich denen das so schreiben, damit hier wieder Ruhe einkehrt? Ich kann sehr gut mit dem Vermieter und wir werden, da ich sein einziger Mieter in dem Zweifamilienhaus bin, wohl auch auf Pauschalen im Mietvertrag umstellen. Nun aber eines nach dem anderem.

Vielen Dank vorab!

Ottokar

Dann teile dem JC mit:
Die Menge an gelieferter Kohle und Öl allein ist nicht aussagekräftig. Der maßgebliche Verbrauch und damit die zugrunde zu legenden Kosten ergeben sich aus der Differenz zwischen Anfangsbestand zuzüglich Zukäufe abzüglich des Endbestands und der für den Anfangsbestand und die Zukäufe abzüglich des Endbestands entstandenen Kosten. Diese Daten ergeben sich bereits aus der vorliegenden Betriebskostenabrechnung, liegen ihnen also bereits vor, womit ich meiner diesbezüglichen Mitwirkungspflicht bereits nachgekommen bin.
Der individuelle Verbrauch wird vom Vermieter nicht erhoben, wie auch aus der Betriebskostenabrechnung ersichtlich ist, wo der anteilige Verbrauch nach Wohnfläche abgerechnet wird. Aufgrund der Einzelheizung gilt die HeizKV und die darin vorgeschriebene Vermieterpflicht zur Verbrauchserfassung nicht. Da es keine Daten zum individuellen Verbrauch gibt, kann ich diese auch nicht erbringen, womit wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Mitwirkung eine solche gemäß § 65 SGB I nicht besteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tess

Hallo und vielen Dank schon mal. Das liest sich sehr gut. Ich muss aber eine Korrektur angeben, das Haus zählt offiziell als Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (da wo ich drin wohne) Macht das einen Unterschied?

TripleH

Nein, macht es nicht. Aber angesehen von der IHK-Verordnung ist erstmal wichtig, was im Mietvertrag steht. Was ist denn dort zu Betriebskosten und Heizkosten und deren Abrechnung geregelt? Und wieso gibt es 2 Heizarten?

Tess

Zitat von: TripleH am 10. März 2024, 13:57:35Nein, macht es nicht. Aber angesehen von der IHK-Verordnung ist erstmal wichtig, was im Mietvertrag steht. Was ist denn dort zu Betriebskosten und Heizkosten und deren Abrechnung geregelt? Und wieso gibt es 2 Heizarten?

Da steht drin eine verbrauchsabhängige anteilig anhand der m².

Die Heizungsanlage ist sozusagen dual ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Feststoffofen inkl. zwei Pufferspeicher und Kohle bzw. Holz zu heizen oder eben mit dem Ölbrenner. Man hat hier also immer eine Heizung.

Tess

Hallo zusammen und entschuldigt den Doppelpost. Nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin dachte ich eigentlich, dass das Thema durch ist, aber ich habe erneut Post bekommen. Dieses Mal möchten sie folgendes:

- Reichen Sie daher in Kopie die Rechnung von der Öl- und Kohlelieferung für 2022 vom Vermieter aus ein aus der sich die genaue Menge und der Betrag jeweils ergibt
- Nachweis vom Vermieter über die Gesamtwohnfläche des Objektes
- Teilen Sie mir mit, welche Wohnfläche in m² mit Kohle und Heizöl beheizt wird

Ich weiß nicht ob 2022 was geliefert wurde, aber es gibt hier 4400l an Öltanks und viel Lager für Kohle und Holz. Das wurde immer dann eingekauft, wenn es günstig war und dann gleich in hoher Menge und dann auf die Jahre umgelegt........beheizt wird das ganze Haus mit der gleichen Heizung, aber wollen die dann einen Grundriss und wieso von mir......

Es tut mir leid, euch nochmal damit ,,stören" zu müssen. Bezahlt habe ich die Nachzahlung und ich möchte auch NULL vom Jobcenter erstattet bekommen.

Wolf27

Hallo Tess,

kurze Frage vorab: Hast du dem JC den von Ottokar formulierten Text zugesendet oder nur mit denen telefoniert?

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]

Tess

Hallo,

ich habe denen das so geschrieben und danach kam der Anruf. Soll ich dies noch einmal so machen?

Ottokar

Zitat von: Tess am 15. April 2024, 16:16:09Nach einem Telefonat mit der Sachbearbeiterin dachte ich eigentlich, dass das Thema durch ist, aber ich habe erneut Post bekommen. Dieses Mal möchten sie folgendes:
Ich würde denen wie folgt antworten:

ZitatDie von Ihnen geforderte Daten kann ich nicht erbringen, da mir diese nicht vorliegen.
Es gibt auch keine Rechsgrundlage, wonach ich diese vom Vermieter fordern könnte.
Somit besteht wegen offensichtlicher Unmöglichkeit der Mitwirkung eine solche gemäß § 65 SGB I nicht.

Abgesehen davon fehlt es Ihrer Datenerhebung an der erforderlichen Begründung.
Die mir für Unterkunft und Heizung entstandenen und entstehenden Kosten habe ich nachgewiesen. Eine darüber hinausgehende Nachweis- und Mitwirkungspflicht ergibt sich weder aus dem SGB II noch SGB I.
Es mangelt im SGB II auch an einer Ermächtigung, wonach Sie befugt wären, Betriebskostenabrechnungen zu prüfen und dazu Daten über die vorgenannten hinaus zu erheben.
Bitte teilen Sie mir mit, wofür genau sie diese Daten benötigen und warum ohne diese Daten mein Leistungsanspruch oder dessen Höhe nicht festgestellt werden kann. Außerdem teilen Sie mir bitte mit, welche rechtliche Grundlage sie zur Prüfung der Betriebkostenabrechnung und Erhebung der Daten dazu  ermächtigt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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