Beitrag Bürgergeld: Entzug der Leistung für Job-Verweigerer beschlossen

Begonnen von Zatoo, 10. März 2024, 16:18:07

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pizzamargherita

Zitat von: Ottokar am 14. März 2024, 11:38:05
Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 12:32:49Zudem erweckt der Gesetzgeber in der Begründung den Anschein, dass die Nachweispflicht der Jobcenter dazu, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht, bereits mit der Existenz eines vom Jobcenter unterbreiteten Arbeitsangebotes erfüllt sei (BT-Drucksache 20/9999, Seite 22, 3. Absatz).


Danke für die Einschätzung. Sollte es zu diesem neuen Gesetz noch eine Weisung der BA geben und falls ja, wie lange dauert das normal?

Kopfbahnhof

Zitat von: Milla am 15. März 2024, 10:04:03Es könnte ja sein das das Ziel ist bei Ablehnung bzw. nicht bewerben so viel Sanktionen wie möglich rauszuhauen um damit Steuergelder zu sparen.

War mal bei einem JC da war es nicht selten.
In guter Zusammenarbeit mit 2 Leihbuden, selbst Erlebt. (ging damals vor Gericht)




Ottokar

Zitat von: pizzamargherita am 15. März 2024, 16:57:54Sollte es zu diesem neuen Gesetz noch eine Weisung der BA geben und falls ja, wie lange dauert das normal?
Sofern die BA dazu eine Weisung erlässt, wird diese frühestens ab in Kraft treten des Gesetzes veröffentlicht.
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03Pq12L

Krasse Nummer.

Aber ich glaube, diese Art der Kürzung, also das Feststellen eines unmittelbaren Job-Verweigerers bzw. das direkte Vorliegen eines Arbeitsvertrages bzw. -angebotes wird es im "normalen" Bewerbungsprozess nicht geben, also eigene Bewerbungen schreiben, auf Vermittlungsvorschläge bewerben etc. Hier gibt es ja doch noch etwas Datenschutz.

Ich glaube vielmehr, dass so eine Situation, wie sie hier als Ausgangslage geschildert wird, erst dann eintrit, wenn man sich in einer Maßnahme befindet, mit Jobcoach oder sozialer Betreuung.

Diese nehmen einen an die Hand und vermitteln einen direkt zu einem potentiellen Arbeitgeber. Und wenn man da nicht spurt, gibt es direkt die Info an das Jobcenter. Diese "Jobcoach-Eingliederungs-Maßnahmen" sind in meinen Augen die Voraussetzung, dass man so ein Szenario überhaupt erst aufbauen kann.

Ottokar

Die Gesetzesbegründung konkretisiert die Voraussetzungen für den Leistungsentzug wie folgt:

Abweichend von der in § 31a Absatz 4 Satz 1 geregelten Begrenzung der Minderungshöhe auf 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs entfällt nach Absatz 7 Satz 1 der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfes, wenn erwerbsfähige Leistungsberechtigte eine zumutbare Arbeit nicht annehmen oder aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist eine wiederholte Arbeitsverweigerung. Das bedeutet, dass das Bürgergeld wegen einer Pflichtverletzung nach § 31 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 31 Absatz 2 Nummer 3 oder § 31 Absatz 2 Nummer 4 innerhalb des letzten Jahres gemindert war.
...
Nach § 31a Absatz 7 Satz 2 muss die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss sich willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen oder aufzunehmen. Das bedeutet, es muss sich um ein konkretes Arbeitsangebot handeln, dass von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann

(Drucksache 20/9999, S. 22 Abs. 2 und 3)

Nach Ansicht der Regierung reicht es aus, dass (vom JC) ein Arbeitsangebot unterbreitet wurde, welches von der bürgergeldbeziehenden Person jederzeit angenommen werden kann, wenn es zumutbar ist. Eine Einstellungszusage muss hingegen nicht vorliegen, vielmehr wird der Tatbestand bereits mit der Nichtbewerbung erfüllt.
D.h. in Praxis wird die 30% Sanktion bei einer wiederholten Arbeitsverweigerung durch eine Totalsanktion ersetzt.
So etwas hat das BVerfG nie als zulässig erklärt!
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Unwissender

Aber die Frage was "zumutbar" ist, ist nach wie vor nicht geklärt! Aus der Sicht des JC kann eine Tätigkeit "zumutbar" sein, aus der Sicht des Bewerbers aber nicht! Was dann?  :scratch:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

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selbiger

Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 10:41:36Dann muss ein Gericht darüber befinden.


eigendlich skandalös..das man nicht von anfang an klarre verhältnisse schaffen kann..so muss man anhand von klagen usw..den regierenden ständig vorzeigen wie man politik korekt macht..bei der ausgestalltung der sgb2 gesetze hat mans doch auch geschafft es so auzuklügeln das faktisch keine schlupflöcher für den le sind..sondern nur für die sbs etz..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

Als unzumutbar würde ich bezeichnen wenn ein Muslime auf Grund seiner Glaubensrichtung in einem Schlachthof arbeiten müsste Schweinedärme zu waschen.

Ebenso unzumutbar wäre ein Jobangebot in einem Bordell oder als Callboy/Callgirl zu arbeiten.

Was allerdings zumutbar wäre besonders bei Leuten ohne abgeschlossene Berufsausbildung das Deutsche im Schlachthof arbeiten und Schweinedärme waschen, und/oder alle Helfertätigkeiten ausführen egal in welcher Berufsrichtung.

Bei Weigerung oder nichtbewerben, oder Ablehnung, oder die Bewerbung so kreiert wird das man abgelehnt wird. Dann Kohle weg und fertig. Das sollte auch endlich mal konsequent umgesetzt werden.

Allerdings bei körperlich und geistigen Krankheiten, soweit sie ärztlich attestiert sind, sind natürlich von Sanktionen ausgenommen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

03Pq12L

Ok, das impliziert also auch den gesamten Bewerbungsprozess. Denn die "Möglichkeit der Arbeitsaufnahme" besteht ja schon mit der Ausschreibung, dass eine Stelle frei ist. Ob man dann genommen wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.

Der Arbeitslose MUSS also wollen, MUSS sich also für jeden Job bewerben, der zumutbar ist. Dann werden wohl die Briefkästen mit Vermittlungsvorschlägen bei vielen von "uns" in nächster Zeit nur so "klingeln".

Gab es mit dem Bürgergeld nicht diese Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen und nicht das "Verfrachten" in jeden x-beliebigen Job? Das steht dem ja jetzt entgegen.

Ottokar

Nur der Vermittlungsvorrang, § 2 Abs. 1 S. 3 SGB II -alt-:
Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist
wurde nur aus dem Gesetz gestrichen, nicht der Vermittlungsauftrag in § 1 Abs. 2 S. 4 Nr. 1 SGB II:
Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
1. durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,


Es gab nie die Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen sollen.
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Milla

Aus- und Weiterbildungen sollten auch weiterhin im Fokus stehen und man wird auch vom JC dabei unterstützt.

DIE ZEHN AM HÄUFIGSTEN GESUCHTEN BERUFE IN DEUTSCHLAND:

Software-Entwickler und Programmierer.
Elektroniker, Elektriker, Elektroinstallateure.
IT-Berater, IT-Analysten.
Wirtschaftswissenschaftler, Betriebswirte.
Kundenbetreuer, Kundenberater, Account Manager.
Gesundheits- und Krankenpfleger.
Produktionshelfer.

Für ungelernte die den zweiten Bildungsweg gehen wollen kommen da dann eher die letzten beiden Berufe in Betracht.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

selbiger

Zitat von: 03Pq12L am 17. März 2024, 11:28:54Gab es mit dem Bürgergeld nicht diese Ideologie, dass Aus- und Weiterbildungen im Vordergrund stehen und nicht das "Verfrachten" in jeden x-beliebigen Job? Das steht dem ja jetzt entgegen.

das wahr nur wahlwerbung..die realität ist immer eine andere..daher auch meine meinung zu bürgern die genau auf solche versprechungen(lügen und betrügen)reinfallen und entsprechent das kreuz setzen..und die sich auf den schlips getreten fühlen bellen entsprechend..zu unrecht..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

chrisi01

Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 10:17:20So etwas hat das BVerfG nie als zulässig erklärt!


Deshalb werden die Gerichte den Spuk ein Ende setzen bis er selbst ausläuft.

Dragon

Zitat von: chrisi01 am 17. März 2024, 12:52:17Deshalb werden die Gerichte den Spuk ein Ende setzen bis er selbst ausläuft.
Bei unseren richter/Gericht kann das ewig dauern bis da ein Urteil fällt geschweige das sie zu unseren gunsten Urteilen,naja was erwarten wir von unseren Richter?schließlich steuert unsere Politk die Richter! Vom Gehälter will ich gar nicht reden. Es nie nie eine echte Demokratie