Beitrag Bürgergeld: Entzug der Leistung für Job-Verweigerer beschlossen

Begonnen von Zatoo, 10. März 2024, 16:18:07

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Zatoo

Der Beitrag von Ottokar: https://hartz.info/index.php/topic,133621.0.html
Zitat vom Ende: "Es ist damit zu rechnen, dass die Jobcenter jedem Bürgergeldbezieher die Leistung streichen, der innerhalb von 12 Monaten ein zweites Mal ein zumutbares Jobangebot ablehnt. Jedem Betroffenen ist deshalb zu raten, gegen diesen Leistungsentzuges beim zuständigen Sozialgericht sofort rechtlichen Schutz in Anspruch zu nehmen."

Frage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden?
Was passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?

Milla

ZitatFrage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden?

Sei mutig und probiere es für uns aus und teile dann das Ergebnis mit.

ZitatWas passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?

Dann lässt sich die Politik halt was Neues einfallen. Das berühmte Spiel zwischen Hase und Igel.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

HunzernKonzerrn

Sollte es zu einen Präzedenzfall kommen, hätten Kläger gute Chancen.
Vor allen weil das Wort existenzsichernd nicht vorkommt.

Aber ob überhaupt ?
Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.

Zatoo

Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Sollte es zu einen Präzedenzfall kommen, hätten Kläger gute Chancen.
Vor allen weil das Wort existenzsichernd nicht vorkommt.

Aber ob überhaupt ?
Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.

Arbeitgeber in die Fresse hauen ?

BobMahoo



Zitat von: HunzernKonzerrn am 10. März 2024, 17:04:36Aber ob überhaupt ? Denn damit der Job nicht mehr zur Verfügung steht, ist es einfach dem Arbeitgeber klarzumachen, das man selber das Gegenteil eines Mehrwertes sein wird.


Wenn es die Fachkraft vom Jobcenter drauf anlegt bekommt man vermehrt Vermittlungsvorschläge von Zeitarbeit und Vermittlungsagenturen.

Für die ist der "Mehrwert" egal. Die wollen nur Provision!

Hatte mal einen Fall wo die Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einer Vermittlungsagentur zeitgleich im Briefkasten war wie der Vermittlungsvorschlag.
Die wollten mich also "sofort" einstellen ohne das ich mich drauf beworben habe. ;)

So läuft unser System!

Unwissender

Es kommt immer darauf was als "zumutbar" gilt! Wenn man z.B. ein Angebot bekommt, einem der Potentielle AG aber ablehnt, (weil man z.B. nicht geeignet für die Arbeit ist) gilt das dann schon als "sanktionsfähig"? Oder wenn man zu einer sogannten "Massnahme eingeladen" wird und an dieser nicht teilnehmen möchte (weil einem der Sinn darin nicht erschließt) gilt das dann als zumutbar und bekommt das wegen der Ablehnung eine Totalsanktion?
Solange das nicht geklärt ist, macht jede weiter Diskussion darüber keinen Sinn!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Zitat von: Zatoo am 10. März 2024, 16:18:07Frage: Wie würden die Sozialgerichte hier entscheiden? würden sie gegen die neue Sanktion entscheiden? Was passiert dann, wenn die Gerichte gegen diese Sanktion entscheiden? was würde die Politik tun?
Da meine Glaskugel in Reparatur ist, kann ich dazu keine Vorhersage treffen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


selbiger

Zitat von: Zatoo am 10. März 2024, 16:18:07was würde die Politik tun?


denn einfach mal in die vergangenheit schauen..da wirste fündig..was politiker denn so alles tun.. :weisnich:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

pizzamargherita

Als das Vorhaben der Vollsanktionen bekannt wurde, gab es Spekulationen, es könne besser sein, eine 30%-Sanktion in Kauf zu nehmen, weil die Vollsanktion nur bei der Weigerung zur Aufnahme unmittelbare Arbeitsangebote verhängt werden könne und es zu diesen gar nicht erst käme, wenn man sich nicht auf unliebsame Stellen bewerben würde.

Jetzt, da der endgültige Gesetzestext feststeht, gibt es Einschätzungen hierzu?

Milla

https://www.labournet.de/politik/erwerbslos/hartz4/sperren/sanktionsaufschub-den-jobcentern-nach-dem-urteil-zu-hartz-iv-sanktionen-bittet-das-arbeitsministerium-um-vollzugsstopp-neuer-sanktionen/

Die Bundesregierung kündigt an, bis zu zwei Monate das komplette Bürgergeld zu streichen, wenn Betroffene Jobangebote ablehnen.

8-Monate-Sanktionen: Bürgergeld-Bezieher können fast unbegrenzt total sanktioniert werden.

Wenn es jetzt böse JC Mitarbeiter geben würde, schicken die ihren Pappenheimer jeden Monat ein Arbeitsangebot zu und können so die Leute nach Lust und Laune das komplette BG streichen wenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.
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Sheherazade

Zitat von: Milla am 13. März 2024, 19:41:18Wenn es jetzt böse JC Mitarbeiter geben würde, schicken die ihren Pappenheimer jeden Monat ein Arbeitsangebot zu und können so die Leute nach Lust und Laune das komplette BG streichen wenn sie die Arbeitsangebote nicht annehmen.

Nur vom zugeschickten Stellenangebot des Jobcenters hat man den Job (vom AG) aber noch lange nicht angeboten bekommen. Worüber wird sich hier denn jetzt aufgeregt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: pizzamargherita am 13. März 2024, 19:23:21Jetzt, da der endgültige Gesetzestext feststeht, gibt es Einschätzungen hierzu?

Zitat von: Ottokar am 06. März 2024, 12:32:49Zudem erweckt der Gesetzgeber in der Begründung den Anschein, dass die Nachweispflicht der Jobcenter dazu, dass die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar besteht, bereits mit der Existenz eines vom Jobcenter unterbreiteten Arbeitsangebotes erfüllt sei (BT-Drucksache 20/9999, Seite 22, 3. Absatz).
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Milla

Zitat von: Sheherazade am 14. März 2024, 10:28:07Nur vom zugeschickten Stellenangebot des Jobcenters hat man den Job (vom AG) aber noch lange nicht angeboten bekommen. Worüber wird sich hier denn jetzt aufgeregt?

Ist das jetzt neuerdings kein Jobangebot mehr, wenn einem sowas ins Haus flattert und eine Rechtsfolgebelehrung liegt bei?
Das Ganze erinnert mich an eine Art Darwins Evolutionstheorie. Dass sich Lebewesen über Generationen an ihre Umgebung anpassen und sich dadurch eine Art verändern kann. Lebewesen, die schlechter angepasst sind, sterben aus. Dieses Prinzip nennt sich ,,survival of the fittest".
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Dragon

Ob die Leute sich das gefallen lassen was die Jobcenter machen?glaube eher nicht das wird in den Behörden noch richtig krachen ,keiner wird es sich unbegründet gefallen lassen minimum 2 bis 8 Monate ohne Geld (Lebensmittel)+Krankenversicherung sein.

Will nicht in der Haut der Jobcenter Mitarbeiter stecken XD Natürlich werden die Bürgergeld Empfänger nicht gefallen lassen das man ihnen das Geld einfach z.b Willkür/ Rechtswidrig einfach streicht!!! Wir wissen doch selber das manche SA wenn es um Sanktionen geht auf die Gesetz Pfeifen die machen was sie wollen. 

Wir müssen jetzt abwarten wenn die ersten Total Sanktionen kommen, was die Leute machen also ob es so hinnehmen oder sofort Widersprüche +später die Klagen einreichen. Das wird noch richtig Probleme/Ärger geben nicht zu knapp!!

Sheherazade

Zitat von: Milla am 14. März 2024, 11:58:35Ist das jetzt neuerdings kein Jobangebot mehr, wenn einem sowas ins Haus flattert und eine Rechtsfolgebelehrung liegt bei?

Und was will das Jobcenter sanktionieren, wenn man sich ordnungsgemäß bewirbt und eine Absage kassiert?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"