Wechsel Bürgergeld - Grundsicherung im Alter

Begonnen von ndhfrank, 10. März 2024, 16:35:29

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ndhfrank

Hallo ihr netten Helfer,
ich wechsel demnächst vom Bürgergeld in die normale Altersrente.
Allerdings werde ich Grundsicherung beantragen müssen. meine Frage wäre ob ich eine Kopie des Rentenbescheides an das JC senden muß und ob zwischen JC und SA ein Datenaustausch statt findet der mir die Ausfüllung des sehr umfangreichen Antrages auf Grusi erspart?
Und wieviel darf ich bei der Grusi anrechnungsfrei dazu verdienen, wäre Ehrenamt in einem sozialem Verein?
Ich hätte auch die Möglichkeit in meinen jetzigen Minijob weiter zu arbeiten das würde allerdings einige Nachteile mit sich bringen ( Wegfall meines Sozialtarifes beim Stromanbieter, GEZ-Gebühren usw.)
Was würdet Ihr mir empfehlen, weiter arbeiten oder Grusi?
 
Danke NDHFRANK

Kopfbahnhof

Zitat von: ndhfrank am 10. März 2024, 16:35:29der mir die Ausfüllung des sehr umfangreichen Antrages auf Grusi erspart?
Nein muss beim SA extra beantragt werden.
Dein JC ist aus allem komplett raus, ab Renteneintritt.

Zitat von: ndhfrank am 10. März 2024, 16:35:29wäre Ehrenamt in einem sozialem Verein?
Sollte kein Problem sein, am besten im Grusi Amt Nachfragen.

Zitat von: ndhfrank am 10. März 2024, 16:35:29GEZ-Gebühren
Wenn Grusi kannst du dich davon Befreien lassen.

Evtl. kommst du auch mit Wohngeld besser, muss man Ausrechnen.

Ottokar

Im SGB XII gibt es keinen Grundfreibetrag, nur eine Freibetragspauschale von 30%.
D.h. wenn du 10€ verdienst, kannst du davon 3€ behalten.

Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, Nummer 26 oder Nummer 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten, sind aber auch im SGB XII nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


ndhfrank

Danke für Eure Antworten
Dann werde ich wohl keine Grusi beantragen und bis ans Ende meiner Tage arbeiten müssen.
Denn es wird ja auch die komplette Rente als Einkommen angerechnet.
Mit 670€ kommt man halt nicht zu recht und als jemand der Wohneigentum besitzt ist man eh angeschmiert.
Vielen Dank

Tini911

Auch mit Wohneingentum kann man Wohngeld beantragen, nennt sich dann Lastenzuschuss

Sheherazade

Wohngeld bringt aber nichts bei lastenfreien Eigenheimen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Kein Eigenheim ist lastenfrei, Betriebskosten fallen immer an.
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Rotti

Zitat von: ndhfrank am 11. März 2024, 16:13:47Mit 670€ kommt man halt nicht zu recht und als jemand der Wohneigentum besitzt ist man eh angeschmiert.
warum muss bloß im Alter verkauft werden, deshalb hat man ja Eigentum und wenig Rente um im Alter sich einen schönen Lebensabschied zu gönnen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Knipex79

Zitat von: Rotti am 12. März 2024, 20:53:29
Zitat von: ndhfrank am 11. März 2024, 16:13:47Mit 670€ kommt man halt nicht zu recht und als jemand der Wohneigentum besitzt ist man eh angeschmiert.
warum muss bloß im Alter verkauft werden, deshalb hat man ja Eigentum und wenig Rente um im Alter sich einen schönen Lebensabschied zu gönnen.

Ne Ahnung was ein Eigenheim kostet? Wohngebäudeversicherung, Grundsteuer, Hausrat,
Und wenn die Heizung kaputtgeht kommt Habeck vorbei und brings ne neue...
da ist immer was - und das geht in die Tausende!
 :scratch:

Lastenfrei bedeutet:  keine  Grundschuld,  Hypothek,  Sicherungsgrundschuld etc.
das andere sind "Betriebskosten"
und die Bude wird nicht verkauft sondern an die Kinder vererbt!


Knipex


Ottokar

@Knipex
Lasten bedeutet im Wohngeldgesetz etwas Anderes, weil dort das Wohngeld für Eigenheimbesitzer Lastenzuschuss heißt. Und darum geht es hier.
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ndhfrank

Ja Ottokar da hast Du Recht, es geht um Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Müllgebühren, Imobilienversicherung usw.
Das Problem ist das es zwei Eigentümer gibt und die Nebenkosten gesplittet werden, wobei ich dann bei 67,51€ pro Eigentümer und Monat bin. Es gibt ja diverse Rechner im Netz um die Grundsicherung bzw. Wohngeldanspruch auszurechnen. Grusi liegt bei mir bei 563€ plus die Nebenkosten 67,51€ macht 630,51€ da bekomme ich nichts bei
671,44€ Rente, oder?
Allerdings weiß ich nicht wie das mit den Heizkosten ist, es gibt eine Oelheizung für das gesamte Haus die Kosten werden da auch gesplittet zu gleichen Teilen. Beim JC hat das gut geklappt, wie das beim SA läuft weiß ich nicht auch ob ich überhaupt was bekomme ?

mfG Ndhfrank

Ottokar

Natürlich werde bei der Grundsicherung nach SGB XII auch die HK übernommen, genau so wie beim JC.
Seit 2023 werden auch beim Wohngeld die HK in Form einer Pauschale mit berücksichtigt.
Der Vorteil bei Grundsicherung: u.a. die GEZ Befreiung. Nachteil: ein Zuverdienst lohnt nicht.
Vorteil bei Wohngeld: Zuverdienst lohnt sich, da sich dieser nur anteilig auswirkt. Nachteil: keine GEZ Befreiung.
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ndhfrank

Hallo Ottokar,
danke für Deine Antwort, jetzt blicke ich wieder etwas optimistischer in die Zukunft.
Tolles Forum, vielen Dank.

mfG Ndhfrank