JC möchte Unterhaltsanspruch ermitteln (beide Alleinerziehend)

Begonnen von Mishu, 10. März 2024, 16:41:29

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Mishu

Hallo ihr,

evtl. kann mir jmd Auskunft geben / helfen.
Bin seit über einem Jahr getrennt mit der Ex, zwei Kinder (6J.& 5J.) Bei der Trennung hat jeder ein Kind zu sich genommen, also beide quasi Alleinerziehend.
Ich arbeite seit über einem Jahr, sie lebt dauerhaft von Bürgergeld.

Mit dem JC hab ich also nichts zu tun..

Jetzt kam ein Brief, dass sie den Unterhaltsanspruch ermitteln wollen, wegen des Kindes, welches bei der Mutter lebt.
Ich soll nun Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate etc. einreichen, quasi soviel Hochsensible Unterlagen, als würde ich selbst diese Leistungen beantragen.

Das geht mir ehrlich gesagt gegen den Strich. Denn, wenn ich solche Unterlagen einreichen soll, wozu geh' ich dann arbeiten. Ich gehe ja arbeiten, da ich gerade nichts mit dem JC zu tun haben will.

Wenn die Ex zu bequem zum Arbeiten ist und lieber von Bürgergeld lebt, ist das nicht meine Sache, sie ist gesund etc. und kann genauso wie ich arbeiten gehen. Ich schaffe es ja auch und nehm mein anderes Kind zudem jedes Wochenende und manchmal sogar noch unter die Woche zu mir.
Für mein anderes Kind habe ich mir das nicht ausgesucht, dass sie unter Bürgergeld aufwächst etc.

Meine Fragen:
- Inwiefern muss ich mich dem beugen?
- Muss ich das überhaupt gegenüber dem Jobcenter?
- Muss ich das Schreiben ernst nehmen?
- Ich bin dagegen, dass die meine Daten über Gehalt etc. dort speichern.
- Wie geht man vor?
- Kann ich ein Schreiben aufsetzen, dass ich mich weigere so hochsensible Unterlagen an die zu übermitteln?
- Was passiert, wenn ich das ignoriere?

Sheherazade

Beide Eltern sind den Kindern zu Unterhalt verpflichtet, eine Aufteilung der Kinder ändert daran nichts. Alleine die Leistungsfähigkeit entscheidet, wer wieviel Unterhalt an wen zu zahlen hat.

Offenbar wurde bei eurer Trennung keine Unterhaltsvereinbarung getroffen und der Unterhaltsanspruch des Kindes im Bürgergeldbezug ist mit der Antragstellung auf das Jobcenter übergegangen bzw. wurde die Ex ggf. aufgefordert, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen, dem ist sie wahrscheinlich nicht nachgekommen.

Ich würde das ernst nehmen, im Schreiben vom Jobcenter müssten §en stehen, die die Berechtigung für das Einholen der Auskünfte begründen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Inwiefern muss ich mich dem beugen?

Wenn du nicht noch ein Bußgeld (525 Euro) am Backen haben möchtest...

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Muss ich das überhaupt gegenüber dem Jobcenter?

Natürlich, siehe § 33 und § 60 Abs. 2 SGB II.

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Muss ich das Schreiben ernst nehmen?

Deine Entscheidung. Ansonsten siehe 1).

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Ich bin dagegen, dass die meine Daten über Gehalt etc. dort speichern.

Ich bin auch gegen den Ukraine Krieg. Nutzt das was? Du bist Vater eines nicht bei dir lebenden Kindes und dementsprechend nunmal unterhaltspflichtig.

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Wie geht man vor?

Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen und Unterlagen einreichen.

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Kann ich ein Schreiben aufsetzen, dass ich mich weigere so hochsensible Unterlagen an die zu übermitteln?

Kannst du. Dann gibt es eben ein Bußgeld und der Auskunftsanspruch wird entweder zivilrechtlich vor dem Amtsgericht (da brauchst du einen Anwalt, der dich Geld kosten wird) oder vor dem Sozialgericht (öffentlich-rechtlich) durchgesetzt. Wahrscheinlich am ehesten beim Amtsgericht, da dort dann im Wege der Stufenklage auch gleich der Unterhalt selbst durchgesetzt werden kann.

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 16:41:29Was passiert, wenn ich das ignoriere?

Siehe 1 bis 6.


 

Mishu

Ja danke schon einmal für eure Antworten.

Ich hab an sich kein Problem Unterhalt zu zahlen, sofern ich verpflichtet würde. Ich kaufe meinem anderen Kind ja so schon Sachen / Klamotten etc.

Mich nerft halt nur, dass ich da Sachen einreichen soll, als würde ich selbst einen Antrag stellen.
Mir wäre lieber, würde das eine andere Institution tun, als das JC.

Kann ich denn einer Speicherung meiner Daten widersprechen?


Reicht es. die Unterlagen vorzulegen, oder darf/kann er Kopien behalten ?

TripleH

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 19:11:13Kann ich denn einer Speicherung meiner Daten widersprechen?

Kannst du, wird aber nicht funktionieren.

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 19:11:13Reicht es. die Unterlagen vorzulegen, oder darf/kann er Kopien behalten ?

Natürlich nicht. Die Unterlagen sind notwendig für die Berechnung des Unterhaltes und ggf. zur Beschaffung eines gerichtlichen Titels, das ist kein keine Angelegenheit von 3 Minuten. Das JC agiert hier auch nicht anders als z. B. das Jugendamt.
 

Mishu

Zitat von: TripleH am 10. März 2024, 20:08:39Kannst du, wird aber nicht funktionieren.
Warum nicht ?
Wie kann das sein, dass man dazu gezwungen wird, mit dem JC was zu tun zu haben?

Zitat von: TripleH am 10. März 2024, 20:08:39zur Beschaffung eines gerichtlichen Titels
wird ja immer besser..

Zitat von: TripleH am 10. März 2024, 20:08:39Das JC agiert hier auch nicht anders als z. B. das Jugendamt
interessant..

Apropos, bei mir lebt ja auch unser jüngeres Kind.
Inwieweit werden Leistungen wie Wohngeld und Kiz mit einberechnet.
Wo ist eigtl. die Obergrenze, was ich für mich und mein Kind haben darf?
Ab wie viel Netto muss ich denn dem anderen Kind was zahlen?

Man findet dazu kaum Infos im Netz, da solche Konstellationen wohl eher selten sind.

Sophiagirl

Aber statt dem Jobcenter müsste hier doch die Unterhaltsvorschuss Kasse schreiben.

Zumindest war das bei uns so.

In meinen Augen ist es die falsche Stelle.

Sheherazade

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 20:14:52Man findet dazu kaum Infos im Netz

Google einfach mal nach Kindesunterhalt und du wirst dabei recht schnell auf die Düsseldorfer Tabelle stoßen, im Idealfall stehen dort dann auch die entsprechenden Abzugsbeträge.

@sophiagirl: Wenn die Kindesmutter einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß gestellt hätte, hätte sich die Unterhaltsvorschußkasse bzw. das Jugendamt auch bei dem TE gemeldet.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Sherezade,

Bei uns war das so, das mein Ex das bei der Unterhaltsvorschuss Kasse machen musste und das was davon als Rückmeldung kam, musste er dann weiter geben.

Selbst eingetrieben haben sie das nicht. Mit dem Hinweis dass sie ja nicht dafür zuständig sind. Was ja auch richtig ist

Die Unterlagen hätte ich zu dem Zeitpunkt meinem Jobcenter dafür jedenfalls auch nicht ausgehändigt.

Das mit der Düsseldorfer Tabelle stimmt, dennoch wäre es hier für mich auch der falsche Träger.

Also bei uns war es so mein Ex hat den Bürgergeld Antrag gestellt, dort bekam er den Hinweis Unterhaltsvorschuss muss er auch beantragen, ansonsten wird das Minimum ohne Prüfung abgezogen. Aber von seinem Amt hab ich null bekommen. Was ja auch so richtig sein sollte.  :weisnich:

Dafür gibt es die ja. Also richtig ist es schon nur die falsche Stelle, die auch da meldet.

Den bei uns hieß es dass die das nicht ermitteln können bzw dürfen.  :flag:

Sind meine Erfahrungen von gerade wieder 2 Monaten her. Zu seinem Weiterbewilligungsantrag nämlich.

Aber mit Hinweis auf eu-Rente hatte auch das für die Unterhaltskasse erstmal erledigt und das hat er dann so weiter gegeben.

Sensoriker

Zitat von: Mishu am 10. März 2024, 19:11:13Ich hab an sich kein Problem Unterhalt zu zahlen, sofern ich verpflichtet würde.

:no:  kk
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sophiagirl am 11. März 2024, 11:24:38Also bei uns war es so mein Ex hat den Bürgergeld Antrag gestellt, dort bekam er den Hinweis Unterhaltsvorschuss muss er auch beantragen, ansonsten wird das Minimum ohne Prüfung abgezogen. Aber von seinem Amt hab ich null bekommen. Was ja auch so richtig sein sollte.  :weisnich:

Wir wissen hier aber alle nicht, was die Ex vom TE beim Jobcenter unterschrieben hat bezüglich des Übergangs des Unterhaltsanspruches.

Ganz zu Anfang schrieb ich schon
Zitat von: Sheherazade am 10. März 2024, 17:03:09im Schreiben vom Jobcenter müssten §en stehen, die die Berechtigung für das Einholen der Auskünfte begründen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wenn beide Elternteile jeweils ein gemeinsames Kind betreuen, besteht trotzdem gegenüber dem jeweils anderen Kind eine Unterhaltsverpflichtung.
Die Datenerhebung durch das JC ist aber möglicherweise rechtswidrig.

Nach § 33 SGB II kann der Unterhaltsanspruch zusammen mit dem Auskunftsanspruch auf das JC übergehen, aber nur dann, wenn tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht. D.h. es muss zuvor bereits rechtsverbindlich festgestellt worden sein, dass ein Unterhaltsanspruch besteht.

Hat das JC in dem Schreiben den Anspruchsübergang nach § 33 SGB II mitgeteilt?

Es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach das JC Unterlagen fordern kann um zu prüfen, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht. Ebensowenig ist das JC befugt, die Höhe des Unterhalts festzulegen, das darf nur ein Familiengericht.
Oder man einigt sich privat und trifft z.B. beim Jugendamt eine Unterhaltsvereinbarung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Mishu

Danke Ottokar für deine Antwort.

Die Überschrift des Schreibens in dem Brief vom JC, was mir zugestellt wurde lautet:

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes seit 01.09.2022 nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende - (Artikel 1 G. v. 16.12.2022 BGBI. I S. 2328)
Anhörung gemäß §24 Sozialgesetzbuch (SGB) X. Buch - Verwaltungsverfahren - vom 18.08.1980
(BGBI. I S. 1469)
hier: Erneute Überprüfung Ihrer Unterhaltspflicht
für "Name meines Kindes"

im Brief stehen dann Dinge, wie dass ich verpflichtet bin Auskunft über meine Vermögensverhältnisse zu geben, damit die schauen können, ob ein Teil meines Einkommens in Anspruch genommen werden kann.

Zwei Wochen Frist geben die mir.

Dann steht da noch, dass ich angeblich verpflichtet bin, nach (§ 60 Abs.1 SGBII i.V.m. § 1613 BGB) auskunft zu geben.

Möchte den beigefügten Bogen ausgefüllt zurück haben, über Vermögen und Einkommen.
Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, aktuellen Einkommenssteuerbescheid usw.

Heute Morgen rief er mich auch an und meinte, ich kann ihm die Unterlagen auch per Mail zukommen lassen, so modern sind die mittlerweile, wortwörtliche Aussage.

Der User "TripleH" schrieb ja, ich müsse mich dem ganzen beugen... Sonst drohen Konsequenzen.
Soweit ich weiß, hat meine Ex diesbezüglich nichts ins Rollen gebracht.
Das scheint wohl eine eigenständige Aktion des JC zu sein.

Die Frage ist, was soll ich nun tun?
Mich beugen oder mich querstellen.?




Sheherazade

Zitat von: Mishu am 11. März 2024, 17:50:48hier: Erneute Überprüfung Ihrer Unterhaltspflicht
für "Name meines Kindes"

Also gab es schon mal eine Überprüfung deiner Unterhaltspflicht, wenn da steht "erneute"?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mishu

2022 gab es eine Überprüfung, da erhielt ich ergänzend und kurzfristig aufstockende Leistungen, seit März letzten Jahres bin ich aber in Teilzeit bei der Firma, wo ich jetzt arbeite und seitdem nicht mehr auf das JC angewiesen. Seitdem auch nichts mit denen zu tun gehabt.

Damals reichte mein Verdienst aber nicht aus, um Unterhalt für mein anderes Kind zu bezahlen.