Bürgergeld Heizkosten Guthaben

Begonnen von Caluba, 10. März 2024, 17:56:11

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Caluba

Ich habe am 27.02 meine Heizkostenabrechnung eingereicht 822 Euro Guthaben und dazu gexchrieben das ich das Guithaben mit den neuen Abschlägen verrechnen lies. Weil ich habe ein P Konto und kann einen solchen Betrag nicht empfangen  aufgrund dem Limit. Da das JobCenter meinen Abschläg jeden Monat sofort an die Fernwärme überweist sparen Sie ja jetzt die Abschläge bis Juni ein und erthalten somit das Guthaben.

Es wurde bisher nicht bearbeitet und die Frau am telefon meinte es könnte sein das dies so nicht funktioniert. Ich kann aber die Verrechnung nicht rückgängig machem, kann das JobCenter jetzt von mir das Guthaben verlanhgen weil ich besitze es ja nicht ?
Sonst müsste ja das JobCenter die neuen Abschläge zahlen und das aktuelle verrechnete Guthaben würde nächstes Jahr erneut auftauschen nur wäre es ja dann mein weil das JobCenter es zurück forderte. Also meiner Meinung nach müssen sie die Verrechnung akzeptieren weil ihr geld bekommen sie ja weil keine Abschläge geleistet werden müssen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Caluba am 10. März 2024, 17:56:11kann das JobCenter jetzt von mir das Guthaben verlanhgen weil ich besitze es ja nicht ?
Ja, dass Guthaben steht dem JC in voller Höhe zu, solltest du aktuell Bürgergeld bekommen.

Wie das mit der Verrechnung läuft, weil weniger Abschlag an den Versorger geht, musst du mit dem JC klären.

Caluba

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. März 2024, 18:04:16
Zitat von: Caluba am 10. März 2024, 17:56:11kann das JobCenter jetzt von mir das Guthaben verlanhgen weil ich besitze es ja nicht ?
Ja, dass Guthaben steht dem JC in voller Höhe zu, solltest du aktuell Bürgergeld bekommen.

Wie das mit der Verrechnung läuft, weil weniger Abschlag an den Versorger geht, musst du mit dem JC klären.

Ja das Guthaben steht dem JC zu keine Frage. Aber ich kann die Verrechnung nicht mehr zurück nehmen muss erst wieder im Juni Abschläge zahlen. Kann sich das JC jetzt weigern das so zu akzeptieren ?

Weil was bleibt dem JC ürbig als das so zu akzeptieren. Entweder müssen sie dann weiter die Abschläge zahlen weil die Heizkosten einem zu stehen und das Guthaben vom regelsatz abziehen, aber dann gehört bei der Abrechnung das Guthaben von diesem Jahr mir weil es ja nicht aufgebraucht wird.

TripleH

Zitat von: Caluba am 10. März 2024, 18:19:04Weil was bleibt dem JC ürbig als das so zu akzeptieren.

Dem Jobcenter bleibt nur übrig, was im SGB II steht. Und danach ist das Guthaben ab dem Folgemonat der Erstattung oder Gutschrift auf die Kosten der Unterkunft und Heizung anzurechnen. Also im ersten Folgemonat in kompletter Höhe der Miete und Heizkosten, wenn was übrig bleibt, dann der Rest im nächsten Monat. Deine Vereinbarung mit dem Versorger spielt dabei keine Rolle. Auch die neuen Abschläge sind ab Fälligkeit zu berücksichtigen.

Caluba

Zitat von: TripleH am 10. März 2024, 20:06:11
Zitat von: Caluba am 10. März 2024, 18:19:04Weil was bleibt dem JC ürbig als das so zu akzeptieren.

Dem Jobcenter bleibt nur übrig, was im SGB II steht. Und danach ist das Guthaben ab dem Folgemonat der Erstattung oder Gutschrift auf die Kosten der Unterkunft und Heizung anzurechnen. Also im ersten Folgemonat in kompletter Höhe der Miete und Heizkosten, wenn was übrig bleibt, dann der Rest im nächsten Monat. Deine Vereinbarung mit dem Versorger spielt dabei keine Rolle. Auch die neuen Abschläge sind ab Fälligkeit zu berücksichtigen.

Also verstehe ich das so das mir das JC das gesamte Guthaben vom Regelsatz abziehen kann aber wovon soll ich dann leben weil die Verrechnung kann ich nicht mehr rückgängig machen ?

Ottokar

Lt. § 22 Abs.3 SGB II mindert ein Guthaben die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Folgemonat.

Wie das JC Abschläge an die Fernwärme überweisen kann, erschließt sich mir nicht, da müsstest du mal genauer erklären, warum du einen direkten Liefervertrag hast.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Caluba am 11. März 2024, 07:00:45Also verstehe ich das so das mir das JC das gesamte Guthaben vom Regelsatz abziehen kann
Davon wird doch nichts Abgezogen.
Woher weiß das JC denn von den geringeren Abschlagszahlungen?

Jedenfalls kann man ein Guthaben damit nicht einfach Verrechnen, was du evtl. gedacht hast?
Dieses Guthaben ist nun mal da und wird vom JC jetzt kassiert.
Immerhin hatte es ja die Rechnungen dazu, auch übernommen.

Selbst Zahlungen zu Reduzieren, ist eh nicht so gut.
Bei der nächsten Rechnung kommt es dann evtl. zu einer Nachzahlung die dann du, oder das JC Übernehmen muss. (je nachdem ob noch im Bezug)

Auch wenn P-Konto dürften die Rückzahlungen sicher sein, weil sie eh an das JC gehen müssen.
Ist für dich ja keine zusätzliche Einnahme.
Es kommt ja durch Sozialleistungszahlungen dazu und die sind nicht Pfändbar.