VV: Zwang zu bewerben nach “vorgeschriebener Form” vs “Gewünschte Bewerbungsart"

Begonnen von pizzamargherita, 10. März 2024, 19:04:47

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pizzamargherita

Guten Tag,

es gibt ja diverse Abwehrstrategien für Jobs aus Vermittlungsvorschlägen, welche man vermeiden möchte (z. B. besonders unpassende ZAF-Stellen), ohne dafür sanktioniert zu werden.

Eine der Strategien besteht darin, sich möglichst unpraktisch (Papierform) zu bewerben. Meist wird die Meinung vertreten, dass eine Bewerbung per Email/Internetformular etc. nicht verlangt werden kann, da man nicht verpflichtet ist, diese Möglichkeit zu haben. Nun ist es bei meiner Optionskommune so, dass in der RFB der VVs steht:

ZitatSollten Sie nicht innerhalb der vorgenannten Frist die vorgenannten Bewerbungsunterlagen in der vorgeschriebenen Form und mit dem vorgesehen Inhalt an den potentiellen Arbeitgeber übersenden oder die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses durch Ihr Verhalten verhindern und keinen wichtigen Grund nachweisen, wird Ihr Bürgergeld einen Monat um 10% des der Berechnung Ihrer Leistung zugrunde liegenden maßgebenden Regelbedarfes gemindert.

Im Anschrieb, der den VVs beiliegt, steht:
ZitatBitte bewerben Sie sich spätestens bis xx.xx.xxxx nach Maßgabe der anliegenden Stellenangebote bei den dort genannten Arbeitgebern, und zwar in der dort für die einzelne Bewerbungen vorgeschriebenen Form und mit den dort vorgesehenen Bewerbungsunterlagen.

Bei 4 von 5 VVs ist der Punkt "Gewünschte Bewerbungsarten" vorhanden und die Arten entsprechend aufgeführt. Ein Punkt für vorgeschriebene Bewerbungsarten gibt es nicht.

Ich habe mich bisher immer an die Bewerbungsarten gehalten. Allerdings, gerade im Hinblick auf die neuen 100%-Sanktionen, würde ich mich für manche Stellen unattraktiv machen wollen (bitte keine Grundsatzdiskussion dazu).

Sehe ich das richtig, dass die Bewerbungsarten in den VVs nur "gewünscht" sind und das rechtlich nicht mit der "vorgeschriebenen Form" aus der RFB gleichzusetzen ist, auch wenn dies die Intention der RFB sein dürfte? Würdet Ihr es riskieren, von den gewünschten Bewerbungsarten abzuweichen?

Vielen Dank!

BobMahoo

Gibt es eine Sammlung von Abwehrstrategien für Jobs aus Vermittlungsvorschlägen um sich besser vorzubereiten auf die 100% Sanktionen!?
Oder wie und wo finde ich da was? Evtl ein paar Tipps? Gern auch pm an mich.


Ich würde sagen es steht jedem frei wie er sich bewirbt. Es steht immer eine Adresse dabei also schickt man da eine schriftliche Bewerbung hin. Es kann einem niemand zwingen wie man sich bewirbt. Die Bemühung
Ist somit vollbracht. Eine "totale Verweigerung" hat somit nicht stattgefunden.

hotwert

Wenn eine E-Mail Bewerbung gewünscht wurde hab ich immer trotzdem eine per Brief verschickt.
Einmal kann ein Brief zurück ich solle zur Kontaktaufnahme meine E-Mail Adresse schicken und meine Telefonnummer. Da mir der Aufwand zu antworten und die 85 Cent für eine Briefmarke zu Schade waren hab ich nicht geantwortet, nach 2 Wochen kam wieder ein Brief das man leider schon einen anderen eingestellt hat und bedauert dass ich nicht genommen wurde, ich mich echt jederzeit wieder bewerben kann bei einer Stellenausschreibung usw ... Halt die Standard Absage.

Beim JC kam da nie was, keine Anhörung, keine Sanktion. Und meine Bewerbung war richtig schlecht, nur 2 Sätze in denen denen stand das ich mich bewerbe weil ich muss...

Sheherazade

Zitat von: pizzamargherita am 10. März 2024, 19:04:47Bei 4 von 5 VVs ist der Punkt "Gewünschte Bewerbungsarten" vorhanden und die Arten entsprechend aufgeführt. Ein Punkt für vorgeschriebene Bewerbungsarten gibt es nicht.

Die Form der Bewerbung wird vom Arbeitgeber vorgegeben, das sind keine Wünsche des Jobcenters. Manche AG haben diesbezüglich keine Vorgaben.

Sollte irgendwann mal auffallen, dass du immer einen nicht aufgeführten Weg wählst, deine Bewerbung an den AG zu bringen um dich unattraktiv zu machen, könnte man dir vereitelndes Verhalten unterstellen.

Im übrigen haben Stellenangebote für Zeitarbeitfirmen selten bis nie eine RFB, ohne diese ist es nur eine Stelleninformation ohne Bewerbungspflicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

pizzamargherita

Danke für Eure Antworten. Es ist so, dass es dieses Mal eigentlich keine normalen Vermittlungsvorschläge (mit dem entsprechenden Nachweisformular) sind, sondern reine Stellenvorschläge, ausgedruckt aus der Jobbörse. Im Anschreiben steht, dass ich verpflichtet bin mich in der vorgeschriebenen Form der Stellenvorschläge zu bewerben und dies nachweisen soll etc., inklusive RFB (die einzelnen Stellenanzeigen haben keine gesonderte RFB). Ist meine Annahme korrekt, dass es bei dieser Konstellation keine automatische Rückmeldung des Arbeitgebers an das JC gibt und der AG nicht automatisch sieht, dass ich Bürgergeld-Bezieher bin? (Ich weiß, dass das JC natürlich beim AG nachfragen kann, ob ich mich beworben habe).

Zitat von: Sheherazade am 11. März 2024, 09:38:17Die Form der Bewerbung wird vom Arbeitgeber vorgegeben, das sind keine Wünsche des Jobcenters. Manche AG haben diesbezüglich keine Vorgaben.

Sollte irgendwann mal auffallen, dass du immer einen nicht aufgeführten Weg wählst, deine Bewerbung an den AG zu bringen um dich unattraktiv zu machen, könnte man dir vereitelndes Verhalten unterstellen.
In allen Stellenangeboten ist immer von "gewünschter Bewerbungsart" die Rede, während das Jobcenter von "geforderter Bewerbungsart" redet. Es ist für mich unklar, ob Wunsch und Forderung hier rechtlich gleichgestellt sind.

Zitat von: Sheherazade am 11. März 2024, 09:38:17Im übrigen haben Stellenangebote für Zeitarbeitfirmen selten bis nie eine RFB, ohne diese ist es nur eine Stelleninformation ohne Bewerbungspflicht.
3 der 5 Stellenangebote sind ZAF. Wie oben geschrieben, bezieht sich die RFB mit Bewerbungspflicht auf alle 5 Stellenanzeigen.

Sheherazade

Zitat von: pizzamargherita am 11. März 2024, 17:45:08Ist meine Annahme korrekt, dass es bei dieser Konstellation keine automatische Rückmeldung des Arbeitgebers an das JC gibt und der AG nicht automatisch sieht, dass ich Bürgergeld-Bezieher bin?

Schwierig, aber vermutlich stimmt deine Annahme.

ZitatIn allen Stellenangeboten ist immer von "gewünschter Bewerbungsart" die Rede, während das Jobcenter von "geforderter Bewerbungsart" redet. Es ist für mich unklar, ob Wunsch und Forderung hier rechtlich gleichgestellt sind.
Das ist jetzt Wortklauberei. Der AG wünscht eine oder mehrere bestimmte Formen der Bewerbung und das Jobcenter fordert von dir, dass du diesem Wunsch nachkommst. Nicht mehr und nicht weniger.

Zitat3 der 5 Stellenangebote sind ZAF. Wie oben geschrieben, bezieht sich die RFB mit Bewerbungspflicht auf alle 5 Stellenanzeigen.

Ist merkwürdig. Normalerweise hat jedes Stellenangebot für sich eine RFB oder eben nicht. Ein Anschreiben mit allgemeingültiger RFB an mehrere Stellenangebote ohne RFB angetackert kenne ich so nicht.
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Fettnäpfchen

pizzamargherita

Zitat von: pizzamargherita am 11. März 2024, 17:45:08Es ist so, dass es dieses Mal eigentlich keine normalen Vermittlungsvorschläge (mit dem entsprechenden Nachweisformular) sind, sondern reine Stellenvorschläge, ausgedruckt aus der Jobbörse. Im Anschreiben steht, dass ich verpflichtet bin mich in der vorgeschriebenen Form der Stellenvorschläge zu bewerben und dies nachweisen soll etc., inklusive RFB (die einzelnen Stellenanzeigen haben keine gesonderte RFB).
schon komisch und am besten stellst du das lles mal anonymisiert ein.
Ich denke dann kann man genau schreiben ob eine Pflicht besteht.

Wie es sich liest glaube ich es nämlich nicht denn da könnte SB ja behaupten das in dem Brief x VV waren anstelle von dem was wirklich drin war. Genauso gehört m.M.n. eine Rfb zu jedem VV direkt zum VV und nicht eine Rfb für 5 VV.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

pizzamargherita

Danke für Eure Antworten. Hier der Anschrieb. Die Jobangebote waren einfache Ausdrucke aus der Jobbörse.

Fettnäpfchen

pizzamargherita

Zitat von: pizzamargherita am 12. März 2024, 14:36:36Hier der Anschrieb.
Zitat von: Fettnäpfchen am 12. März 2024, 12:51:49denn da könnte SB ja behaupten das in dem Brief x VV waren anstelle von dem was wirklich drin war.
Die treiben es wirklich so weit das man ihnen jede Schandtat zutrauen kann. Nicht mal die Anzahl der Stellenangebote ist aufgelistet  :no:

Da es sich um Leistungen nach https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html handelt bin ich leider raus und kann nicht weiterhelfen.
Da ist mein § Wissen bei 0 und wenn du mal nachschaust was da alles an § und Möglichkeiten in Verb. mit weiß Gott wieviel anderen § besteht bzw. aufgelistet ist gebe ich lieber zu keine Ahnung zu haben als etwas falsches und für dich nachteiliges zu schreiben.

MfG FN
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