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Wo bekomme ich eine Berufsberatung?

Begonnen von seifert55, 13. März 2024, 20:40:51

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seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe Bürgergeld. Nun möchte ich mich ausführlich darüber informieren und beraten lassen was ich mit 58 Jahren noch machen kann wenn ich den Beruf wechseln oder ergänzen will. Beim Jobcenter hatte ich bislang nie eine wirklich kompetente Beratung bekommen, die Vorschläge dort bezogen sich immer nur darauf irgendwie in Arbeit zu kommen um Geld zu verdienen. Ist es ratsam sich an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden? Man kann ja dort einen Termin machen. Oder kann es sein dass die mir dort sagen ich soll zum Jobcenter gehen weil ich ja Bürgergeld bekomme.
Vielen Dank
S.

Alena

Hallo seifert55,

Bist du denn gesundheitlich in der Lage, weiter in deinem bisherigen Beruf zu arbeiten?

seifert55

Zitat von: Alena am 13. März 2024, 20:53:24Hallo seifert55,

Bist du denn gesundheitlich in der Lage, weiter in deinem bisherigen Beruf zu arbeiten?

Hallo,
vielleicht möchte ich was anderes machen. Vielleicht ein Zweitjob. Es geht darum wo ich mich am besten beraten lasse.
Danke
S.

Alena

Also gemäß meiner Erfahrungen wird einem sowohl von der AfA, dem JC und der DRV diesbezüglich wenn überhaupt, nur wirkliche Unterstützung zu teil, wenn es dafür unabweisbare Argumente gibt. Ich würde gerne vielleicht, ist da eher nicht wirklich ausreichend.

Nichtsdestotrotz, kannst du es bei allen 3 versuchen, das ist nicht verboten. Du hast darauf sogar einen Rechtsanspruch auf Aufklärung, Beratung und Auskunft. 

Begründet durch SGB1; Paragraphen 13,14 und 15.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html


seifert55

Zitat von: Alena am 13. März 2024, 21:30:19Also gemäß meiner Erfahrungen wird einem sowohl von der AfA, dem JC und der DRV diesbezüglich wenn überhaupt, nur wirkliche Unterstützung zu teil, wenn es dafür unabweisbare Argumente gibt. Ich würde gerne vielleicht, ist da eher nicht wirklich ausreichend.

Nichtsdestotrotz, kannst du es bei allen 3 versuchen, das ist nicht verboten. Du hast darauf sogar einen Rechtsanspruch auf Aufklärung, Beratung und Auskunft.

Begründet durch SGB1; Paragraphen 13,14 und 15.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html



Unabweisbare Argumente? Wofür? Dass ich mich beruflich umorientieren möchte?
S.

Alena

Zitat von: seifert55 am 14. März 2024, 00:43:58Unabweisbare Argumente? Wofür? Dass ich mich beruflich umorientieren möchte
Ja so ist das. In einfachen Worten: Wenn du da einfach aufschlägst und mündlich sagst: Hallo, ich würde gerne mal was anderes machen. Lautet die Antwort sinngemäß: Das freut uns zu hören, schön für sie und viel Erfolg...

Kannst du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im Job/Beruf arbeiten, greifen andere Gesetze, Notwendigkeiten und Ansprüche...

Wie gesagt, du kannst aber gerne schriftlich einen Antrag, unter Hinweis der genannten Paragraphen auf Berufsberatung stellen. Dann  müssen sie dir zumindest im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen, den Antrag bescheiden und entsprechend reagieren. Was dies für dich in deinem Fall bedeutet, wirst du dann herausfinden.

Nochmals in anderen Worten: Ich kämpfe seit vielen Jahren mit allen Rechtsmitteln, um was anderes zu machen und verfüge über jede Menge medizinischer Unterlagen, die dies begünstigen und unterstützen. Geklappt hat das bisher trotzdem nicht und ich bin jünger.

Die Antwort und Lösung auf deine Frage ist es imho: Einen Antrag auf Berufsberatung unter Hinweis der genannten Gesetzgebung bei den 3 genannten Behörden zu stellen. Dann wirst du sehen, ob dir deren Antworten weiterhelfen oder nicht.

Ronald BW

Wie soll jemand beraten wenn nicht bekannt ist was zumindest im Ansatz die Wünsche sind.
Auch hier im Forum wäre das hilfreich zumindest in etwa zu wissen was der Plan ist.
Auch welche Branche wäre nicht verkehrt.
Sonst bekommst du eben allgemeine oder gar keine Antworten.
Wenn das bei der Berufsberatung auch so läuft kannst du dir das sparen.
Im Vorfeld solltest du das eingrenzen sonst wird das nichts.
Wir wissen ja auch nicht geht es hier um Helfer -jobs oder um etwas qualifiziertes.
Was du noch machen kannst solltest du selber am besten wissen, da braucht es keine Beratung.
Was du auch noch machen könntest dafür wäre die Beratung zuständig, klappt aber eher selten.

Fettnäpfchen

seifert55

Zitat von: seifert55 am 13. März 2024, 20:40:51ich beziehe Bürgergeld.
und damit ist das JC zuständig.

Beim RV könntest du eine Berufsfindungsmaßnahme beantragen, ob das beim JC klappt wage ich zu bezweifeln.
Versuche es beim JC und wenn nichts unternommen wird dann stelle einen Antrag beim RV.
Es gibt, zumindest zu meiner Zeit, zwei Arten der Maßnahme eine für eine Woche und eine für zwei Wochen. Letztere ist ausführlicher und empfehlenswerter.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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seifert55

Danke. Ich verstehe. darf ich mal fragen was RV ist?
S.

Camper1961

Zitat von: seifert55 am 14. März 2024, 23:28:08Danke. Ich verstehe. darf ich mal fragen was RV ist?
S.

RV = RentenVersicherungsträger