vermögen bei bürgergeld

Begonnen von baracus, 16. März 2024, 13:51:07

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baracus

2 fragen hätt ich da :


-wenn man zb 400 euro über limit ist (15.000 euro war es meine ich)  fällt man dann aus dem bedarf oder bekommt man die 400euro abgezogen ?

-würde gern in wertpapiere/etf investieren, was passiert wenn der kurs hoch bzw übers limit geht (ich gehe davon aus das es nicht als altersvorsorge anrechenbar ist) ? ich meine der kurs kann ja genausogut wieder UNTER das limit fallen jederzeit, wird das also nur wenn man VERKAUFT verrechnet ? oder fällt man dann automatisch aus dem bedarf und muss sich sobald der wert wieder unter 15000e fällt umgehend wieder anmelden ?

Matzeman


das ist doch für das JC ganz einfach;  deine Gewinne werden angerechnet als Einkommen.
Wenn du etwas verlierst, passiert eher nichts.
Also sowas braucht man eigentlich gar nicht machen .
Wenn du schon über der Gesamtsumme liegst,  hilft wohl auch kein Freibetrag .
so kenne ich das....

Unwissender

Genau wie Lotto spielen! Die Einsätze zahlst du selber, der Gewinn wird angerechnet oder soger komplett kassiert!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Bei Aktien oder Wertpapieren ist der aktueller Kurswert bei Antragstellung maßgeblich.
Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Knipex79

>> Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.

Wird wohl aber bei Auszahlung oder Auflösung der Aktien als Einkommen gerechnet. :-)
Ausserdem die Jahrlichen Dividenden. Dies werden wieder angelegt versteuert und versteuert
Quellensteuer 25% sind vom "Gewinn" weg.  Ich glaube das wird als Einkommen berechnet.
(alles über Freibetrag aktuell 1000€ Single)



Ottokar

Eine Vermögensvermehrung ist gerade kein Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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TripleH

Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 12:48:40Wertsteigerungen sind kein Gewinn, sondern eine Vermögensvermehrung.

Aber doch trotzdem beachtlich, wenn man damit über den Freibetrag kommt lt. BSG?

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/2020_02_20_B_14_AS_52_18_R.html

Zitat2. Eine wesentliche Änderung von Vermögen im Laufe eines Kalendermonats ist zu berücksichtigen.

ZitatWesentlich ist eine Änderung der Geldbetragshöhe, wenn sie im Hinblick auf die Vermögensfreibeträge erheblich ist.

Und darum geht es dem TE anscheinend, was denn ist, wenn sein Vermögen über 15.000 Euro ansteigt:

Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07fällt man dann automatisch aus dem bedarf und muss sich sobald der wert wieder unter 15000e fällt umgehend wieder anmelden ?


 

Rotti

Zitat von: Knipex79 am 17. März 2024, 14:17:19Dies werden wieder angelegt versteuert und versteuert Quellensteuer 25% sind vom "Gewinn" weg.
den Arbeiter wird das sicher mehr schmerzen als einen Herrn Merz mit einem Einkommenssteuersatz von über 40 % .

Seit 2009 ist bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nichts mehr so, wie es bisher war. Grund ist die neu eingeführte Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Statt wie früher progressiv – also mit steigenden Steuersätzen von 15 bis 45 % – werden Kapitaleinkünfte jetzt linear besteuert, und zwar mit einem konstanten Steuersatz von 25 %.
https://www.steuernetz.de/lexikon/die-abgeltungsteuer
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

#8
Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 17:36:14Und darum geht es dem TE anscheinend, was denn ist, wenn sein Vermögen über 15.000 Euro ansteigt:
Das verwertbare Vermögen.
Verwertbar ist es frühestens nach Abschluss der Erbauseinandersetzung und wenn innerhalb des Bewilligungszeitraumes eine Verwertung warscheinlich ist (BSG).

Das JC muss den Lebensunterhalt sicherstellen, bis das Vermögen zur Lebenssicherung verfügbar ist. D.h. hier: bis das Haus verkauft und der Verkaufserlös ausgezahlt wurde.
Erst dann ist überhaupt feststellbar, ob das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigt und um welchen Betrag.
Erst ab dann kann das Vermögen zur Lebenssicherung eingesetzt werden, wobei der Leistungsanspruch so lange entfällt, wie ungeschütztes Vermögen vorhanden ist.
In diesem Zeitraum sind auch Vermögensdispositionen zulässig, d.h. man darf Schulden abbezahlen, Hausrat anschaffen Auto kaufen, Urlaub machen. Geld in eine geschützte Atersvorsorge einzahlen.
Man muss auch nicht auf Sozialhilfeniveau leben, zulässig sind neben Miete und Krankenversicherung monatliche Ausgaben i.H. des 2fachen des Eckregelsatzes.


Falsches Thema.
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Rotti

Zitat von: baracus am 16. März 2024, 13:51:07-wenn man zb 400 euro über limit ist (15.000 euro war es meine ich) fällt man dann aus dem bedarf oder bekommt man die 400euro abgezogen ?
aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst. Spätestes, dann musst du reagieren.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TripleH

Zitat von: Ottokar am 18. März 2024, 18:56:08Erbauseinandersetzung

?? Der TE fragt doch nur nach der Handlungsweise, wenn sein Vermögen 15.000 Euro übersteigt. Wie kommst du auf Erbauseinandersetzung?

Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 19:48:51aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst.

Wie kommst du darauf? 400 Euro drüber bedeutet, dass der Freibetrag überschritten ist.
 

Rotti

Zitat von: TripleH am 18. März 2024, 20:48:12
Zitat von: Rotti am 18. März 2024, 19:48:51aber nur am Jahresende, wenn du die Vermögensübersicht deiner Bank erhältst und darüber liegst.

Wie kommst du darauf? 400 Euro drüber bedeutet, dass der Freibetrag überschritten ist.
 
das kann ja beim Verkauf wieder darunter liegen niemand kann erwarten das er die Aktienkurse stündlich überwacht
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Ottokar

Wenn bei einem WBA festgestellt wird, dass das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigt, muss zunächst das ungeschützte verwertbare Vermögen verbraucht werden, solange bzw. in dieser Höhe besteht kein Leistungsanspruch.
Wenn absehbar ist, dass das Gesamtvermögen den Gesamtvermögensfreibetrag übersteigein wird, kann man aber auch Vermögensdispositionen treffen, z.B. Schulden abbezahlen, Hausrat anschaffen Auto kaufen, Urlaub machen. Geld in eine geschützte Atersvorsorge einzahlen.
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Unwissender

Ottoker da würde mich mal interssieren was eine geschützte Altersvorsorge ist? Denn den Verwertungsauschluss gibt es ja nicht mehr!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

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