vermutlich angehendes Erbe

Begonnen von Matzeman, 16. März 2024, 18:07:18

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Matzeman


Hallo, Es geht nochmal um das Thema mit dem erben. Zusammengefasst ,  Mutter ist
letztes Jahr im August gestorben,  Geld hatte sie noch für die Beerdigung und alle
weiteren Kosten.   Ihre drei heiligen Schmucksachen, Bernsteinkette etc hat sie
mit ins Grab bekommen.   
das Geld war recht schnell verbraucht, Wasserschaden und laufende Kosten haben die
Familie aus eigener Tasche bezahlt.   
Also sehr weit weg von Vermögen oder Einkommen.

Das Haus für die Kinder noch in Reparatur,  heute ist Post gekommen, bin nun im Grundbuch
eingetragen.  Eine Sache die relevant ist, auch wenn es noch lange dauert.
Der Makler kommt erst im Mai .

Wenn ich das nun so wie oben melde,  gibts dann Ärger ?

Ausser dem Haus gab es ja nichts zum Erben und auch keine Regelung .

Das ist die erste offizielle Mitteilung bzw Sache die jetzt gekommen ist.

Das JC will ja wissen, wo entsteht bald ein Gewinn, Einkommen, Vermögen ?

Man kann ja ein Schuldenkonto zeigen .

Also was meint ihr dazu ?   Wenn monatelang nichts passiert, soll ich nur
den Tod melden ?


Knipex79

#1
Jo ,Jetzt zu spät was zu tun.
Erbe bis (nur) 15.000 Schönvermögen. Darüber ist Einkommen.

Die schauen was ist das Erbe "Wert" und damit hat sichs.
Schulden interessieren nicht- Privatsache.

Auch das Geld was wahrscheinlich auf dem Konto war und für Renovierungen genutzt wudre war anteilig deinErbe und zählt. Die Werden das mit rechnen....

Da hätte man Besser das Erbe ausgechlagen und mit den Geschwistern eine "Private Lösung" gefunden. Erbe ausschlagen - 6 Wochen nach Bekantwerden des Erbfalles möglich.

das du was Erbst war dir ja scheinbar umnittelbar bekannt und nicht erst jetzt Monaten bis du als Erbe ind Grundbuch eingetragen wurdest. Das hättest du dann dem JC melden müssen.

>>>Also was meint ihr dazu ?   Wenn monatelang nichts passiert, soll ich nur den Tod melden ? <<<
Den Tod deiner Mutter melden - OK. Was denkst du was nach der Anwort " Mein Beileid" die anschließende Frage des JC Mitarbeiters ist?

Verschweigen - ganz ganz schlecht! Kann übel ausgehen..... einfach danach "gurglen"...



Ronald BW

Kosten die durch das Erbe entstehen werden natürlich nicht als Einkommen angerechnet.
Es reicht bei Zufluss zu melden und wann der Erbfall eingetreten ist.
Wenn jemand nicht im Bezug von Sozialleistungen ist bei eintreten des Erbfalls zählt auch eine
spätere Auszahlung nicht als Einkommen, das ist dann immer Vermögen.
Nur das Finanzamt hätte gern den Steueranteil vor dem Hausverkauf, wenn es über den Freigrenzen liegt.
Das kann aber gestundet werden.

Matzeman

Zitat von: Ronald BW am 17. März 2024, 06:39:33Kosten die durch das Erbe entstehen werden natürlich nicht als Einkommen angerechnet.
Es reicht bei Zufluss zu melden und wann der Erbfall eingetreten ist.
Wenn jemand nicht im Bezug von Sozialleistungen ist bei eintreten des Erbfalls zählt auch eine
spätere Auszahlung nicht als Einkommen, das ist dann immer Vermögen.
Nur das Finanzamt hätte gern den Steueranteil vor dem Hausverkauf, wenn es über den Freigrenzen liegt.
Das kann aber gestundet werden.

Was sagst du zu dem vorherigen Beitrag ?    es kommt ja bald auf den Sachbearbeiter an ,
wie er das sieht.  Zu spät gemeldet oder es ist ok genaue Angaben mit Belegen das Beerdigungs-
geld weg ist und nun offiziell ddie Grundbucheintagung stattgefunden hat.
Vorher dard überhaupt nicht verkauft werden.
Schlecht ist immer, wenn in einem Forum für Experten ganz unterschiedliche Dinge gesehen werden.


Sheherazade

Zitat von: Matzeman am 17. März 2024, 09:57:24Schlecht ist immer, wenn in einem Forum für Experten ganz unterschiedliche Dinge gesehen werden.

Die hier gegebenen Auskünfte können nur so gut sein wie die Informationen, die man vom Fragesteller bekommt.

Bist du Alleinerbe bzw. stehst du jetzt als alleiniger Eigentümer im Grundbuch oder handelt es sich um eine Erbengemeinschaft?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Matzeman


Zitat von: Sheherazade am 17. März 2024, 10:29:28
Zitat von: Matzeman am 17. März 2024, 09:57:24Schlecht ist immer, wenn in einem Forum für Experten ganz unterschiedliche Dinge gesehen werden.

Die hier gegebenen Auskünfte können nur so gut sein wie die Informationen, die man vom Fragesteller bekommt.

Bist du Alleinerbe bzw. stehst du jetzt als alleiniger Eigentümer im Grundbuch oder handelt es sich um eine Erbengemeinschaft?

ok.  Wir sind 4 Geschwister , also eine Erbengemeinschaft.   

Sensoriker

Erstmal nachträglich mein herzliches Beileid.

Wenn ich dich richtig verstehe ist das Erbe letztes Jahr zugeflossen. Ihr habt von dem Geld was vorhanden war die Beerdigung etc. bezahlt.
Die Kosten dafür werden nicht als Einkommen angerechnet. Alles darüber hinaus schon.

Das heißt, dass der Erbfall bzw. Zufluss schon letztes Jahr erfolgt ist. Das wäre der Zeitpunkt gewesen wo ihr das hättet melden müssen.
Was jetzt noch auf dich wegen der verspäteten Meldung zukommt kann ich nicht sagen. Da können andere sicherlich besser beraten.
Nur den Tod zu melden und alles andere zu verschweigen wird allerdings nicht funktionieren. Damit reitest du dich nur noch mehr in die Sch...
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Matzeman am 17. März 2024, 10:41:58Wir sind 4 Geschwister , also eine Erbengemeinschaft.   

Also  besitzt die Erbengemeinschaft Vermögen. Gibt es darüber auch eine Aufstellung, prozentuale Anteile, irgendwie so etwas, woraus man sehen könnte wie dein Anteil zu bewerten ist? Ist die Auflösung der Erbengemeinschaft (durch Verkauf des Hauses) bereits in Planung? So etwas will das Jobcenter sehen, bei einer Erbengemeinschaft gibt es IMMER etwas schriftliches. Solltest du derzeit keinen Nutzen aus deinem Anteil ziehen (so wie bewohnen der Immobilie oder Mieteinnahmen) kann dir mE auch (noch) kein Vermögen oder Einkommen mangels Verwertbarkeit zugeschrieben werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ein Erbe ist seit dem 01.07.2023 Vermögen!
Maßgeblich dafür, wie hoch das als Vermögen zu berücksichtigende Erbe war, ist eine Vermögensaufstellung.
Also Sachwerte, Barvermögen, Schulden des Erblassers, Kosten des Erbes einschl. Bestattungskosten.
Das was unter dem Strich übrig bleibt, wäre durch 4 zu teilen.
Dieses 1/4 wäre im SGB II als Vermögen zu berücksichtigen.
Wenn das Gesamtvermögen (eigenes Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalles zzgl. Erbe) den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, ist eine Nichtmeldung des Erbes an das JC rechtlich unschädlich, da keine leistungsrelevante Änderung eingetreten ist.
Wenn unter dem Strich nichts übrig bleibt, oder sogar ein Minus herauskommt, wurde i.S.d. SGB II nichts geerbt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 12:38:38Ein Erbe ist seit dem 01.07.2023 Vermögen!

Bin zwar nicht betroffen, aber danke für die Info.
Diese Neuregelung habe ich komplett verpasst.

Das heißt also wenn ich was erbe und dieses Erbe abzüglich der abzusetzenden Kosten unterhalb meiner Vermögensfreigrenze liegt, muss ich das gar nicht erst melden und nur die Änderung meines Vermögens beim WBA?
Würden da nicht Fragen aufkommen wo das höhere Vermögen herkommt oder müsste ich das auch nur melden wenn mein Vermögensfreibetrag überschritten wird?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
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Knipex79

Ein Haus und Grundstück ist da.  Also wenn die Haus nicht ganz nah am "zerfallen" ist da relevant was zu erben. vermutlich deutlich über Schönvermögen.
Ich denke JC will auch wissen was sonst noch an Geld etc zum Erbzeitpunkt da war!

Wie oben schön geschreiben... Da wäre eine "familieninteren Lösung" das beste gewesen. Natürlich nur wenn man sich mit den Geschwistern versteht. Man verschenkt ja nicht gerne das vermutlich "hart erarbeitete Häuschen" der Eltern
Jetzt "erbt" vermutlich das allermeiste das JC. ( von deinem Anteil)

Bin kein Erbfachmann - aber das Haus noch Renovieren  - also Wertsteigern - und verkaufen ist glaube ich auch in dieser Situation für dich nachteilig bzw bringt für diech keinen Mehrwert.

Und vorallen sofort zum JC alles melden- damit es nicht noch schlimmer wird.







Sensoriker

Zitat von: Knipex79 am 17. März 2024, 13:22:27Und vorallen sofort zum JC alles melden- damit es nicht noch schlimmer wird.
Nicht so schnell. Ich habe mich da vertan. Lese nochmal was Ottokar schrieb. Bzw was er noch zu meinen beiden Fragen schreibt.

Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 12:38:38Ein Erbe ist seit dem 01.07.2023 Vermögen!
Zitat von: Ottokar am 17. März 2024, 12:38:38Wenn das Gesamtvermögen (eigenes Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalles zzgl. Erbe) den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, ist eine Nichtmeldung des Erbes an das JC rechtlich unschädlich, da keine leistungsrelevante Änderung eingetreten ist. Wenn unter dem Strich nichts übrig bleibt, oder sogar ein Minus herauskommt, wurde i.S.d. SGB II nichts geerbt.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Knipex79

Hallo,

Mal ne Annahme- wenn ne "runtergerockte Bude" im tiefen Osten am Arsch der Welt wäre - Wert mit Grundstück z.B 80.000€
macht 20.000€   also + vieleicht schon vorhandenes Schönvermögen...

(Die 15.000€ ist heutzutage fast Taschengeld beim Erben)






Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 17. März 2024, 13:13:21Würden da nicht Fragen aufkommen wo das höhere Vermögen herkommt oder müsste ich das auch nur melden wenn mein Vermögensfreibetrag überschritten wird?
Wenn der SB so gut, also rechtl. gesehen, arbeitet das er auch deine Akte kennt, sprich vor Bearbeitung rein schaut, dann sollte es ihm auffallen und dann darf er natürlich nachfragen. Und dann schreibt man halt was "Sache" ist/war.
"Sache" orientiert sich an dem Muster was zu Ottokars Beitrag passt.

Zitat von: Knipex79 am 17. März 2024, 14:10:14Hallo, Mal ne Annahme- wenn ne "runtergerockte Bude" im tiefen Osten am Arsch der Welt wäre - Wert mit Grundstück z.B 80.000€ macht 20.000€ also + vieleicht schon vorhandenes Schönvermögen... (Die 15.000€ ist heutzutage fast Taschengeld beim Erben)
und wo ist die Frage dazu?
und die fehlenden Informationen die zu deiner "Annahme" passen?
wie z.B. seit wann im Dauerbezug und vieles andere.

Mit dem Thema hier hat das ja nichts zu tun und selbst da muss nachgefragt werden:
Zitat von: Sheherazade am 17. März 2024, 10:29:28Die hier gegebenen Auskünfte können nur so gut sein wie die Informationen, die man vom Fragesteller bekommt.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Knipex79

Wenn man schon im Grundbuch steht weis man auch die genaue Größe des Grundstückes und kann somit anhand der Lage auch schon den groben Verkaufswert nur allein des Grundstücks einschätzen.

Also kann man auch leicht einschätzen ob man das dem JC mitteilen muss oder nicht.

Normalerweis reicht der normale Menschenverstand und blick in Imo-Portale  um grob zu beurteilen was die "Hütte+ Grundstück" wert ist.

Man kann auch einen Makler fragen - die geben sogar meist kostenlos eine grobe Abschätzung ab..