Heizkosten Aufforderung zur Mitwirkung

Begonnen von NRWMaster, 19. März 2024, 17:12:45

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NRWMaster

Da die neuen Heizkosten geringer sind wurde der Bescheid abgeändert. Der Bescheid ist soweit korrekt.

Jetzt gibts eine Aufforderung zur Mitwirkung dazu bis zum 05.04.2024 die Endabrechnung vorzulegen. Der Vertrag endwet aber erst am 31.03.2024

Sportlich, der Anbieter soll also 5 Tage Zeit haben für eine Endabrechnung. Die diese geht ja an den Hauptmieter.

Selbst wenn Guthaben zufließt so ja nicht mir ich bin Untermieter. Hatte ich schon beim SG durch die Nummer das keine Anrechnung erfolgen kann wenn ich nichts vom Hauptmieter zurückerhalte.

Ich werde die Aufforderung nachkommen und die Endabrechnung besorgen. Wenn Sie dann Rückfordern wieder Rechtsmittel. Sie lernen es nicht..

Zettel hängt an
mit i
DSie Unterlagen können nich beigefügt werdne

Die Unterlagen könenn erst am XXX eimgereicht werden weil

Die gewünschten Unterlagen können gar nicht eingereicht werden weil,

..Rechtsgrundlage §§60 ff. SGB II

Mir juckt es in den Fingern passend zu antworten

NRWMaster

Vorgang wurde der Teamleitung zugeleitet. Mal schauen was von dort kommt

Der Rückforderungsbescheid ist dann nochal eine andere Nummer und angreiffbar
Aber diese Frist von 5 Tagen ist unanegemssen

NRWMaster

Die Antwort:

Zitatin Anbetracht Ihrer nachvollziehbaren Aussagen hinsichtlich des Bearbeitungszeitpunktes Ihrer Endabrechnung, gewähre ich Ihnen eine Fristverlängerung zur Vorlage der Rechnung bis zum 15.05.2024.

Ich bitte Sie aber im eigenen Interesse gleichzeitig, sofern Ihnen die Abrechnung früher vorliegt, diese auch früher einzureichen, um mögliche Überzahlungen zu vermeiden.

 

Sollte die Abrechnung bis zum Ende der o.g. Frist nicht bei Ihnen eingegangen sein, dann können wir die Frist erneut verlängern.

 

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Na dann :D