Einladung Vermittlungsgespräch

Begonnen von Terminator62, 20. März 2024, 10:48:53

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Fettnäpfchen

Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Möchte über die aktuelle berufliche Situation sprechen. :scratch: . Soll Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf mitbringen.
Mit oder ohne die §§ 309 + 59

Die Unterlagen nicht mitnehmen, die einfach vergessen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ijctsh

Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Soll Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf mitbringen.
das ist eher keine
Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:03:46Standard Formulierung
Kann mal wieder nur aus meiner eigenen Erfahrung schreiben
wenn der Jobcentermensch Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf einsehen möchte
ist das ein beliebter Weg, Kunden in ein Bewerbungstraining zu drängeln. Ob nötig oder nicht.




Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. März 2024, 17:12:46Mit oder ohne die §§ 309 + 59

Es ist keine RFB oder sonst was dabei das was du sagst kenne ich gar nicht, nur ein Blatt wo man schreiben kann warum man nicht kommt. :weisnich:
MfG  MK

Fettnäpfchen

Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 23. März 2024, 17:38:39Es ist keine RFB oder sonst was dabei das was du sagst kenne ich gar nicht, nur ein Blatt wo man schreiben kann warum man nicht kommt. :weisnich:
Du hattest noch nie eine Einladung die nach https://dejure.org/gesetze/SGB_II/59.html in Verb. mit https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html rechtlich korrekt ist. Dann lies mal die zwei § durch dann weißt du was das JC verlangen darf. Aber bei Pflege mit Stufe 4 ist das eh hinfällig!
Ohne diese §§ und ohne RfB ist die Einladung nicht bindend/verpflichtend.

Du kannst natürlich auch über das Beiblatt antworten warum du nicht zu dem Termin kommst,
oder lässt es,
oder gehst zum Termin.

Sinnfrei dürfte meiner pers. Meinung nach alles drei sein denn die werden so oder so keine Ruhe geben da sie offensichtlich  keine Ahnung von ihrem Job haben.

MfG FN
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Terminator62

#19
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 12:46:42Du hattest noch nie eine Einladung die nach https://dejure.org/gesetze/SGB_II/59.html in Verb. mit https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html rechtlich korrekt ist. Dann lies mal die zwei § durch dann weißt du was das JC verlangen darf. Aber bei Pflege mit Stufe 4 ist das eh hinfällig! Ohne diese §§ und ohne RfB ist die Einladung nicht bindend/verpflichtend.

Nein hatte noch keine Einladung. Ist die erste. Das Problem könnte sein, das meine Mutter (82)seit 2019 im MDK eingetragen ist mit 35 Stunden die Woche. Nach 2Jahren konnte sie das nicht mehr schaffen ,dann hatte ich mich bei der Pflegekasse als Pflegeperson eintragen lassen, mit 28 Stunden die Woche.Bescheinigung durch Pflegekasse. Steht aber nicht im MDK. Also ich 28 Std. Und sie noch 7 Std.
Habe auch eine Aufstellung wer was macht.

Habe die Einladung Mal unten eingefügt.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
MfG  MK

Fettnäpfchen

Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 13:06:24Nein hatte noch keine Einladung. Ist die erste.
Ja die ist eindeutig nicht verpflichtend.
Die nächste wird dann mit den entsprechenden § bestückt sein aber nur für den Fall dass die es immer noch nicht wissen das du deinen Vater pflegst.
Und Aktenstudium und entsprechende SB passen nicht zusammen da müsste man ja richtig arbeiten. (Betonung liegt auf richtig)

MfG FN
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Terminator62

@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn".  :zwinker:
MfG  MK

Fettnäpfchen

Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 14:46:33@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn". :zwinker:
Zuerst verlangst du dass das Formular Fahrtkostenerstattung ausgefüllt wird.
Dürftest du nicht bekommen da es nur über die Einladung mit den §§ geht.
Weigert sich die SB dies zu tun> verabschiedest du dich wieder mit einem Kommentar wie :
keine Erstattung also kein Anspruch von Ihnen auf irgendwas.

Dabei hast du die Bescheinigung über die Pflege.
Da sie in der Akte ist erwähnst du aber erst mal nichts sondern hörst dir in aller Ruhe an was die von dir wollen.
Je nach dem wie lange du dann das SBspielchen mitspielen willst wartest du mit der Vorlage der Bescheinigung.

Dann sagst du dass das alles nicht machbar ist da du deinen Vater pflegst.
Kommen Nachfragen kannst du sie fragen warum sie es nicht weiß es steht schließlich in deiner Akte und sie ist ja VORAB zum Aktenstudium verpflichtet.

Je nach dem wie du behandelt wirst kannst du es auch halten denn die Einladung ist rechtswidrig und überflüssig und SB auf jeden Fall im Nachteil.

Sind die freundlich und verlangen nichts von dir dann bleibst du freundlich weißt sie darauf hin das du aus der Vermittlung laut Gesetz raus bist da du ja deinen Vater mit Pflegestufe vier pflegst.

Sind sie unfreundlich kannst du es ebenso halten und es entsprechend kommentieren was du von so Leuten hältst die keine Ahnung von ihrem Job haben und selber nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen und .......ich könnte endlos weiterschreiben  :mocking:  da das Thema selber noch nicht mal erwähnt wurde.

Wenn du noch einen Beistand mit nimmst bekommt das alles wahrscheinlich einen harmloseren Touch,
wenn nicht kannst du noch entsprechend reagieren wie den Chef dazu zu verlangen
oder eine Beschwerde nach schieben.

MfG FN
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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 15:17:27Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 14:46:33@Fettnäpfchen. Erstmal Danke. Worauf sollte man achten beim Termin bin ja "Greenhorn". :zwinker:
Zuerst verlangst du dass das Formular Fahrtkostenerstattung ausgefüllt wird.
Dürftest du nicht bekommen da es nur über die Einladung mit den §§ geht.
Weigert sich die SB dies zu tun> verabschiedest du dich wieder mit einem Kommentar wie :
keine Erstattung also kein Anspruch von Ihnen auf irgendwas.

Dabei hast du die Bescheinigung über die Pflege.
Da sie in der Akte ist erwähnst du aber erst mal nichts sondern hörst dir in aller Ruhe an was die von dir wollen.
Je nach dem wie lange du dann das SBspielchen mitspielen willst wartest du mit der Vorlage der Bescheinigung.

Dann sagst du dass das alles nicht machbar ist da du deinen Vater pflegst.
Kommen Nachfragen kannst du sie fragen warum sie es nicht weiß es steht schließlich in deiner Akte und sie ist ja VORAB zum Aktenstudium verpflichtet.

Je nach dem wie du behandelt wirst kannst du es auch halten denn die Einladung ist rechtswidrig und überflüssig und SB auf jeden Fall im Nachteil.

Sind die freundlich und verlangen nichts von dir dann bleibst du freundlich weißt sie darauf hin das du aus der Vermittlung laut Gesetz raus bist da du ja deinen Vater mit Pflegestufe vier pflegst.

Sind sie unfreundlich kannst du es ebenso halten und es entsprechend kommentieren was du von so Leuten hältst die keine Ahnung von ihrem Job haben und selber nicht in der Lage sind ihren Job richtig zu machen und .......ich könnte endlos weiterschreiben  :mocking:  da das Thema selber noch nicht mal erwähnt wurde.

Wenn du noch einen Beistand mit nimmst bekommt das alles wahrscheinlich einen harmloseren Touch,
wenn nicht kannst du noch entsprechend reagieren wie den Chef dazu zu verlangen
oder eine Beschwerde nach schieben.

MfG FN


Super. Vielen Dank. Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen. Meine 28 Std. sind ja bescheinigt.

Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
MfG  MK

Fettnäpfchen

Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
Nein du hast ja eine Bescheinigung und so ein Gutachten geht einen SB gar nichts an!

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen.
Abgesehen davon das du das leicht klären kannst wäre das übergriffig denn der SB hat da nichts zu "meinen" der hat sich an Gesetze zu halten. Je nach Laune kannst du das dann ja klarstellen.

MfG FN
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Terminator62

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. März 2024, 16:16:04Terminator62

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Meinst du ich müsste was vom MDK Gutachten mitnehmen, wollte ich eigentlich nicht. 🤔
Nein du hast ja eine Bescheinigung und so ein Gutachten geht einen SB gar nichts an!

Zitat von: Terminator62 am 24. März 2024, 15:51:08Hoffe nur das der nicht darauf rumreitet es würden ja zwei Personen pflegen.
Abgesehen davon das du das leicht klären kannst wäre das übergriffig denn der SB hat da nichts zu "meinen" der hat sich an Gesetze zu halten. Je nach Laune kannst du das dann ja klarstellen.

MfG FN

Nochmal Danke für deine Erklärungen, haben mir sehr geholfen.  :sehrgut:
MfG  MK

Terminator62

Wollte noch sagen hatte die ja über das online Portal angeschrieben wegen dem Termin der Text lautete:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin etwas irritiert über den Termin zum Vermittlungsgespräch.
Ich bin seit 2021 als Pflegeperson für meinen Vater ( Pflegegrad 4) eingetragen. !!
Ich pflege 28 Stunden in der Woche, an 7 Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten, und auf Abruf. Die Bestätigung der Pflegekasse hatte ich eingereicht.

Laut fachlicher Weisung §10 SGB II
ist eine Beschäftigung der
erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person bei Pflegetätigkeit (Pflegegrad 4)
nicht zumutbar.

Bitte teilen Sie mir den Grund für diesen Termin mit.

MfG
Michael Kunz


Bin Mal gespannt ob noch vor dem Termin eine Antwort kommt.?? :nea:
MfG  MK

Xellos

Wobei nicht der PG wichtig ist, sondern was du machst.

Kann sich die zu pflegende Person "nur" nicht mehr den Po abputzen, ist das quasi 24/7 - eben immer wenn nötig. Kann aber auch dann nur PG 1 sein.

Da es aber unzumutbar ist, dass es fremde Leute machen, wenns wer anders freiwillig macht ... ;)

Besser sind natürlich viiiiiele Pflegestunden, denn je mehr gibts in die Rentenkasse! Wobei ich nicht weiß, wie es dann "nur" fürn Po ist, weil theoretisch muss man ja 24/7 verfügbar sein. Der PG richtet sich aber vor allem nach mehr,

Fettnäpfchen

Xellos

Zitat von: Xellos am 24. März 2024, 22:31:33Wobei nicht der PG wichtig ist, sondern was du machst.
das ist falsch.
Bis stufe 3 ist man noch vermittelbar bis zu sechs Stunden weil zumutbar. Ab Stufe 4 ist es nicht mehr zumutbar.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-II-10_ba015846.pdf

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Terminator62

Hallo, hatte heute den Termin. Alles gut gelaufen. :sehrgut:
Nur gefragt ob alles noch aktuell wäre mit der Pflege bisschen Smalltalk, habe meine Bescheinigung abgegeben und gesagt die aktuelle würde ich nachreichen. Nach 20 Minuten war ich fertig. Es war ein junger SB  schätze so etwas über 30. Hat gepasst.  :ok:
MfG  MK