Spendenaktion (Zweckgebunden)

Begonnen von Andre1909, 20. März 2024, 18:17:32

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Andre1909

Hallo zusammen,

ich habe seit über 1 Jahr Probleme mit ständigen Übelkeit und Erbrechen. Demnach war ich im November 2023 und Januar 2024 in ambulanter Behandlung.

Nun bekam ich letzte Woche den abschließenden Arztbericht, mit der Diagnose das ich eine "bakterielle Fehlbesiedlung des Dünndarms" habe und es wird zu einer Therapie mit einem Antibiotika empfohlen.

Der Nachteil darin besteht, das dieses Antibiotika in Deutschland keine Zulassung beantragt hat und die Kosten somit selbst getragen werden müssen.

Eine Ablehnung durch JC und Krankenkasse ist bereits erfolgt, diese übernehmen somit keinerlei Kosten.

Nun meine Frage:

Kann man einen Spendenaufruf starten um Geld für dieses Medikament zu sammeln, ohne das mir das angerechnet wird? Den gesammelten Betrag würde ich "zweckgebunden" einsetzen, so das die Therapie mit dem Antibiotika begonnen werden kann.

Sensoriker

Hast du mal einen anderen Arzt aufgesucht um eine zweite Meinung einzuholen?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Milla

Um welches Antibiotikum würde es sich handeln in deinem Fall welches in Deutschland keine Zulassung hat?

Normalerweise wird Rifaximin zur Behandlung von Dünndarmfehlbesiedlungen eingesetzt.

Leider ist Rifaximin keine Kassenleistung und so eine 2 wöchige Therapie schlägt gleichmal mit 400€ zu Buche.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Andre1909

Es geht um das Antbiotika "Rifaximin" was 10 Tage eingenommen werden soll.

Gandalf97

Zitat von: Andre1909 am 20. März 2024, 18:17:32Hallo zusammen,

ich habe seit über 1 Jahr Probleme mit ständigen Übelkeit und Erbrechen. Demnach war ich im November 2023 und Januar 2024 in ambulanter Behandlung.

Nun bekam ich letzte Woche den abschließenden Arztbericht, mit der Diagnose das ich eine "bakterielle Fehlbesiedlung des Dünndarms" habe und es wird zu einer Therapie mit einem Antibiotika empfohlen.

Der Nachteil darin besteht, das dieses Antibiotika in Deutschland keine Zulassung beantragt hat und die Kosten somit selbst getragen werden müssen.

Eine Ablehnung durch JC und Krankenkasse ist bereits erfolgt, diese übernehmen somit keinerlei Kosten.

Nun meine Frage:

Kann man einen Spendenaufruf starten um Geld für dieses Medikament zu sammeln, ohne das mir das angerechnet wird? Den gesammelten Betrag würde ich "zweckgebunden" einsetzen, so das die Therapie mit dem Antibiotika begonnen werden kann.


Das wird dir das JC bestimmt nicht abkaufen!
Ausserdem gibt es Kassenbezahlte Alternativen. Ohne Geld gibts eben nur Kassenleistung!

Verwandte, Bekannte fragen nach Darlehn fragen und abstottern.

Ironie ON: Letzte Lösung
In der Stadt schnorren...  3-4 Wochen sollten reichen

seit doch froh - wir haben noch das beste Gesundheitssystem der Welt.






Milla

Deine Frage nach der Spendenaktion kann ich dir leider nicht beantworten.

Rifaximin hat eine Deutsche Zulassung. Die beschränkt sich allerdings bisher auf die Behandlung von hepatischer Enzephalopathie und der Reise Diarrhoe. Vielleicht könntest du mit deinem Arzt sprechen.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Gandalf97

Wenn der Doc schon die Diagnose gestellt hat wird er auch gesagt haben was zu tun ist.

Und ein zugelassenes und ein von der GKV bezahltes Antibiotika wird er ja dann auch verschrieben haben. (z.B. Metronidazol)

"bakterielle Fehlbesiedlung des Dünndarms" Das haben übbriegens sehr viele ...
Vor allem ist auch eine Verbesserung durch Ernährung und Lebensweise möglich.

Glaube nicht das es das teuere Medikament von der Kasse gibt solange es Alternativen gibt. Der Arzt will ja auch keine Probleme bekommen und hat sein Budget.


IRONIE ON:  Privat versichern! Die bekommen das bestimmt.






jens123

Der Fragestellende wird seine Möglichkeiten bereits geprüft haben. Wahrscheinlich geht es hier um einen Off-Label-Use, womit das zugelassene Medikament nur bei bestimmten Erkrankungen erstattungsfähig ist.

Man könnte im Internet nochmal nach Selbsthilfegruppen u. ä. zum Thema suchen und die mal ansprechen, ob ein Vorgehen empfohlen werden kann. Das Problem haben ja viele.

Eine Spendensammlung würde ich bestenfalls komplett über Dritte abwickeln; die deutschen JC warten nur auf eine Chance tiefer zu graben und Fehlverhalten zu konstruieren. Der Staat braucht (aus Gründen, die wir alle kennen) sehr, sehr viel Geld, deshalb muss immer mehr sanktioniert werden.

Hary

Spendenaktionen sind nicht wirklich sinnvoll. Das Jobcenter wird es wohl als Einkommen werten und da er keine Gemeinnützige Organisation ist, wären die Spenden nicht steuerabzugsfähig. Bedeutet er müsste darauf auch noch Steuern zahlen.

Betreffend Behandlung ein paar Ratschläge, da im Umfeld solche Fehlbesiedlungen schon vorgekommen sind und dort viel Geld investiert wurde:
Ein Antibiotika ist nicht wirklich Ideal. Nachteil einer Antibiotika Therapie ist, dass dabei auch gesunde Darmbakterien gestört werden. Zusätzlich kommt es einige Wochen nach der Behandlung meist wieder zu einer Fehlbesiedlung, da die Ursachen durch ein Antibiotika nicht beseitigt werden. Im Mittelpunkt einer nachhaltigen SIBO Behandlung steht daher die Ernährung. Natürlich ist das unangenehmer und aufwändiger als eine Tablette schlucken, aber ohne eine Anpassung wirst du das Problem nicht dauerhaft lösen. Ernährungsberatungen für diesen Zweck übernehmen die Krankenkassen.

BTW Man kann in vielen Fällen wo Krankenkassen eine Behandlung nicht übernehmen auch davon ausgehen, dass diese Behandlung nicht immer sinnvoll ist. Man schaut immer gerne zu Privatversicherungen, was diese doch alles bezahlen. Die Schattenseite können die Privatpatienten oft ohne viel Nachdenken nennen. Die Ärzte verdienen mehr an Behandlungen, die nicht immer effektiv sind, während der Kassenpatient ein Medikament bekommt, welches nachweislich eine Wirkung hat. Natürlich gibt es immer Ausnahmen.