Ist Cashback Einkommen oder Rabatt?

Begonnen von Peter_Lustig, 20. März 2024, 19:18:29

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Peter_Lustig

Hallo,
ich habe einen neuen Telefon/Internet/TV-Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Eine Aktion davon ist, dass ich 100 € Cashback bekomme. Ich muss mich mit den Vertragsdaten in der App anmelden und bekomme dann den Cashback-Betrag überwiesen.

Ist dan nun ein Sofort-Rabatt (und ich muss diesen nicht angeben) oder zählt dies als Einkommen?

Danke

Milla

Wieso lässt du das nicht verrechnen? Habe meinen Handyvertrag auch jetzt verlängert und bekomme deshalb einen Treuerabatt. Der wird nicht überwiesen, sondern ich zahle jetzt 9 Monate keine Handygebühr.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

gloegg

Meiner Meinung nach ist das kein Cashback im eigentlichen Sinne, da hier die gezahlten 100€ keiner unmittelbaren Gegenleistung (z.B. vorherige Zahlung) gegenübersteht.

Wird mit ziemlicher Sicherheit als Einkommen angerechnet.

Lieber einen Anbieter wählen, der eine Gutschrift im Kundenkonto erstellt. Dann fehlt es zur Anrechnung am Zufluss...

Ottokar

Cashback ist ein Preisnachlass.
Cashback bedeutet, dass man zunächst etwas Bestimmtes kaufen muss und danach einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommt.
Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Kauf und Teilerstattung des Kaufpreises.
Eine Teil)Erstattung des Kaufpreises ist auch Bestandteil des Gewährleistungsrechts.
Die (Teil)Erstattung des Kaufpreises ist somit eine Vermögensrückumwandlung und kein Einkommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof


Ottokar

Eine Bargeldprämie ist kein Preisnachlass, das besagt schon der Name.
Im Gegensatz zum Preisnachlass, wo man einen Teil des bereits ausgegebenen Vermögens wieder zurück erhält, erhält man mit einer Bargeldprämie wertmäßig etwas dazu, es handelt sich somit um Einkommen.
Lt. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind davon die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abzuziehen.
Man kann somit die Bargeldprämie mit den Abo-Kosten der Mindestvertragslaufzeit gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II aufrechnen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 22. März 2024, 11:43:23Man kann somit die Bargeldprämie mit den Abo-Kosten der Mindestvertragslaufzeit gemäß § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II aufrechnen.
Dann hab ich irgendwas wohl falsch Verstanden.

Dann wurde es deswegen auch nicht weiter Berücksichtigt.
Auch wenn es per Scheck kam, ist es ja eine Art Preisnachlass.

So richtig Bargeld auf die Hand gibt es doch kaum, ich kenne es nicht.
@TE hat sich evtl. nur falsch Ausgedrückt.

PaulHilft

Ich finde diese damalige Rechtssprechung sehr ungerecht. Weil es dich als Teilnehmer am Warenmarkt benachteiligt. Du kannst somit solche Angebote nicht wahrnehmen. Das benachteiligt dich.

Erstmal, wird alles was als Bargeld an dich geht, meistens verrechnet. Deswegen, du hast versucht zu sparen, aber der Staat nimmt es dir weg.

Deswegen lass ich mir alles als Amazon, iTunes, oder sonstige Gutacheine ausstellen. Weil es legaler ist.
Du kannst sogar ein Bonus vom GAS, was dein StromKonto laufen lassen. Wenn ich bei einer Firma gute Konditionen finde, dann vereinbare ich vorher, dass der Gas Betrag Bonus, getrichen wird und mir lieber ein größerer Betrag als Strom Bonus gegeben wird. Das wird dann am ende verrechnet. =)

Ich wünsche dir viel Glück. =)

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 22. März 2024, 17:12:18oder sonstige Gutacheine ausstellen
Ja ist der einfachste Weg, mache ich ganz oft.
Manchmal auch Cashback vom Hersteller, wie z.B. aktuell bei AEG. (nennt sich Umdenkbonus)
Darf auch nicht vom JC kassiert werden, auch wenn es per Überweisung kommt.

Nur hier hatten die noch mit so altmodischen Schecks gearbeitet.
Der musste extra per Post zur Bank, weil keine Filiale in der Nähe.