Lohnminus durch Streik - fiktives Einkommen? Streikgeld - Meldefrist?

Begonnen von Gerdo, 20. März 2024, 20:47:30

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Gerdo

Hallo Forum,

wir sind eine 2er BG und erhalten Aufstockung wegen schwankendem Lohn.

Nun habe ich es gewagt, meinen AG für zu betreiken. Das ergibt auf dem Lohnzettel ein Minus im niedrigen dreistelligen Bereich. Der Streik ist da auch konkret benannt, Ort, Dauer.
Von der Gewerkschaft wurden knapp 40% überwiesen. Das gebe ich beim JC als Einkommen an, Nachweis mit Kontoauszug. Mehr habe ich dazu auch nicht.
Werden die 60% Differenz als fiktives Einkommen angerechnet?


Da unser WBA ab 03/24 noch nicht bearbeitet ist, wollte ich dem JC erst wieder meine monatlichen Lohnzettel zu schicken, wenn der WBA beschieden wurde. Jetzt habe ich aber das "Streikgeld" erhalten - muss ich das umgehend melden?

LG,
Gerd

PS Dass das JC mit 100% fiktiven Einkommen UND 40% Streikgeld rechnet, sollte ausgeschlossen sein. Dann wäre nämlich das Einkommen höher als der Bedarf.
Selbst wenn sich das JC aus Versehen so eine Fehlberechnung leisten sollte, würde sich das dann überhaupt auf den WBA auswirken?

Gandalf97

Nicht melden ist schlecht! Gibt nur viel nachträglichen Ärger.
Würde ich mir überlegen ob das es wert ist!




Hary

Im Prinzip wird angerechnet der Lohn des Monats plus das Streikgeld. Wichtig ist jedoch, dass sich dein Anspruch nicht erhöht durch geringere Zahlung.

Das Jobcenter wird bei der Berechnung also davon ausgehen, was du bei der regulären Arbeitszeit in dem Monat verdient hättest. Das ist auch so korrekt, jeder Arbeitnehmer der streikt hat Einbußen beim Geld und gehst so ist es auch beim Aufstocker, der ebenfalls streiken darf.

Gerdo

Zitat von: Hary am 20. März 2024, 23:33:07Im Prinzip wird angerechnet der Lohn des Monats plus das Streikgeld. Wichtig ist jedoch, dass sich dein Anspruch nicht erhöht durch geringere Zahlung.

Durch die real geringere Auszahlung würde sich der Aufstockungsbetrag erhöhen. Es fehlen ja 60% des "Schichtlohnes". Dafür habe ich aber auch nicht erwerbs-gearbeitet, sondern gestreikt. Meine eigene Entscheidung, logisch dann auch die eigene Konsequenz.

Zitat von: Hary am 20. März 2024, 23:33:07Das Jobcenter wird bei der Berechnung also davon ausgehen, was du bei der regulären Arbeitszeit in dem Monat verdient hättest. Das ist auch so korrekt, jeder Arbeitnehmer der streikt hat Einbußen beim Geld und gehst so ist es auch beim Aufstocker, der ebenfalls streiken darf.

Absolut korrekt so. Es sollte nicht so rüber kommen, dass ich für das Streiken vom allg. Steuerzahler vergütet werden möchte!
Mir ging es nur um die im Lohnzettel abzogenen Stunden = werden so berechnet als wäre sie nicht abgezogen wurden. Ist das so richtig:

reales Lohneinkommen plus "verstreiktes Einkommen" minus "Gewerkschaftseinkommen" ist dann das Einkommen für die Monatsberechnung?

Zitat von: Gandalf97 am 20. März 2024, 21:27:01Nicht melden ist schlecht! Gibt nur viel nachträglichen Ärger.
Würde ich mir überlegen ob das es wert ist!

Alles klar. Das ist mir nichts wert. Ich werde beides in einem Schreiben hinschicken, Lohnzettel und Kontoauszug vom Streikgeld.

Vielen Dank euch beiden,
LG,
Gerd

Ottokar

Negative Einkommen interessieren das JC nicht, nur positive.
Es findet auch rechnerisch kein Verlustausgleich statt, d.h. wenn auf deinem Lohnzettel -300€ steht und du von der Gewerkschaft 300€ bekommst, hat das nicht zur Folge, dass dein Einkommen 0 Euro beträgt.
Wenn du vom AG keinen Lohn bekommst und von der Gewerkschaft 300€, dann werden 300€ Einkommen berücksichtigt.
Streikgeld ist steuerfreier Lohnersatz, wird also wie sonstiges Einkommen angerechnet, d.h. von den 300€ werden 270€ angerechnet, sofern man keine weiteren Ausgaben geltend machen kann.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Zitat von: Ottokar am 21. März 2024, 11:51:04Es findet auch rechnerisch kein Verlustausgleich statt, d.h. wenn auf deinem Lohnzettel -300€ steht und du von der Gewerkschaft 300€ bekommst, hat das nicht zur Folge, dass dein Einkommen 0 Euro beträgt.

In der Praxis ist es aber so, dass ein Streikgeld immer geringer ist als der reguläre Stundenlohn. Bedeutet er würde keine 300 Euro verdienen, sondern nur fiktiv 150 Euro Streikgeld bekommen, was ein Minus von fiktiven 150 Euro macht. Das Jobcenter würde dann diesen fehlenden Betrag nicht aufstocken, da dies durch den Leistungsempfänger zu verantworten ist. Es gibt ja keine gesetzliche Pflicht zu einem Streik und ist eine freie Entscheidung.

Es kann aber gut sein, dass die Jobcenter trotzdem mehr zahlen.

Zitat von: Gerdo am 21. März 2024, 10:38:09Es fehlen ja 60% des "Schichtlohnes". Dafür habe ich aber auch nicht erwerbs-gearbeitet, sondern gestreikt. Meine eigene Entscheidung, logisch dann auch die eigene Konsequenz.
Ich verstehe die Sicht, aber logisch betrachtet sollte der Staat doch Streikende Aufstocker unterstützen und nicht finanziell bestrafen. Immerhin sorgt der Druck ja dafür, dass bessere Tarifverträge zustande kommen, die dann zu einer geringeren Leistung bei vielen Aufstockern führt. Der Streikende wird also dafür bestraft, dass er effektiv dafür sorgt, dass viele danach geringere staatliche Leistungen benötigen...