Arbeitsantritt und Bürgergeld bei Kurzzeitarbeitslosen

Begonnen von Carsten, 22. März 2024, 13:00:25

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Carsten

Hallo liebe Gemeinde,

zu meiner Situation: Ich bin derzeit arbeitslos, allerdings erst seit 2 Wochen. Bürgergeld ist beantragt und ich möchte wissen, worauf ich mich von deren Seiten einstellen muss, wenn ich bereits einen Job in Aussicht habe.

Im derzeitigen Vertragsentwurf meiner potentiellen neuen Arbeitsstelle steht ein Einstiegstermin ab Juni "oder früher nach Vereinbarung" drin. Es gibt von Seiten des AG nur die Möglichkeit zum 1.5. oder 1.6. einzusteigen.

1. Wird das Jobcenter sofort die Zahlung für Mai verweigern, wenn ich also nicht zum 1.5. sondern erst zum 1.6. einsteige oder schaut man da bei einer so kurzen Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht so genau hin?

2. Vom Jobcenter weiß ich bereits, dass sie den Vertrag anfordern werden. Wenn man dem nicht nachkommt, werden sie einen "Datenabgleich" machen und sich die Daten andernorts holen. Wo? Beim Arbeitgeber?

3. Werde ich auch sonst so genau beobachten, wie man es immer vom Jobcenter hört oder kann man eher davon ausgehen, dass sich bei bereits absehbarem Ende der Arbeitslosigkeit die typischen Maßnahmen wie Prüfung von Kontoauszügen und Anwesenheit vor Ort entfallen?

Vielen Dank schonmal

Sheherazade

Zitat von: Carsten am 22. März 2024, 13:00:25Ich bin derzeit arbeitslos, allerdings erst seit 2 Wochen.

Anspruch auf ALGI hast du nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Carsten


Fettnäpfchen

Carsten

Zitat von: Carsten am 22. März 2024, 13:00:251. Wird das Jobcenter sofort die Zahlung für Mai verweigern, wenn ich also nicht zum 1.5. sondern erst zum 1.6. einsteige oder schaut man da bei einer so kurzen Arbeitslosigkeit grundsätzlich nicht so genau hin?
Du wirst Glück brauchen wenn das JC nicht "so genau hinschaut" wie du das nennst.
Zur Zahlungseinstellung die geht normalerweise erst wenn dein erster Lohn auf deinem Konto ist. Einige JC halten sich aber nicht an die Leistungspflicht des Leistungsträgers

Zitat von: Carsten am 22. März 2024, 13:00:252. Vom Jobcenter weiß ich bereits, dass sie den Vertrag anfordern werden. Wenn man dem nicht nachkommt, werden sie einen "Datenabgleich" machen und sich die Daten andernorts holen. Wo? Beim Arbeitgeber?
Das darfst du nicht und selbst wenn keine Klausel dazu im Vertrag ist darf das JC den AV nicht verlangen.
Und das JC darf es erst recht nicht nennt sich Datenschutz.

Zitat von: Carsten am 22. März 2024, 13:00:25dass sich bei bereits absehbarem Ende der Arbeitslosigkeit die typischen Maßnahmen wie Prüfung von Kontoauszügen und Anwesenheit vor Ort entfallen?
ohne diese Anhänge die zur Antragstellung gehören bekommst du keine Leistung und an die Ratgeber Ortsabwesenheit bist du ab Antragstellung gebunden.

Zitat von: Carsten am 22. März 2024, 13:00:25worauf ich mich von deren Seiten einstellen muss, wenn ich bereits einen Job in Aussicht habe.
Ratgeber nicht nur für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern?
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!!
Nicht ohne Beistand zur Arge

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Carsten

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten, aber ich verstehe sie nicht ganz. Das Jobcenter darf den Arbeitsvertrag von mir also gar nicht anfordern? Einfach zum 1.6. zu starten, ist also zumindest voraussichtlich unproblematisch?

Sheherazade

Ja, sollte so sein. Es kommt auch darauf an, wer den Arbeitsbeginn letztendlich fix macht. Es muss ja einen Grund haben, warum da steht 01.05. oder 01.06.
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Carsten

Der Arbeitgeber möchte ich am liebsten für Mai haben. Ich hatte allerdings sehr lange keinen Urlaub mehr, aber dafür ein Leben mit sehr viel Vollgas und sehr wenig Erfolg und würde vor der Rente gerne einmal länger als 30 Tage pro Jahr durchatmen - ob ich es überhaupt jemals schaffe, 30 Tage Urlaubsanspruch aufzubauen ist natürlich eine andere Frage. Bisher wars mir jedenfalls noch nicht vergönnt.

Sheherazade

Dann mach den richtigen Arbeitsvertrag fix, dann steht da auch nur ein Datum. Bis jetzt ist es ja nur ein Vertragsentwurf.
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Carsten

Bin ich denn jetzt verpflichtet, dem Jobcenter den Vertrag vorzulegen oder nicht? Denn daran hängt es ja, ob es wichtig ist, was drin steht. Dem AG gegenüber würde ich jedenfalls ungern gegenüber so auftreten, dass ich auf Juni bestehe, denn das kann kaum anders als als Red Flag interpretiert werden: Warum sollte ich das tun? Es ist für beide Seiten ja ein No-Brainer (keine Kosten, aber Gewinnmöglichkeit), die oder-früher-Klausel drin zu haben. Ich habe denen gegenüber nicht erwähnt, dass ich entlassen wurde und dass das so ist, wäre dann wohl die logische Konsequenz, die sie aus diesem Verhalten herauslesen würden. Vielleicht mache ich genau das aber auch einfach in meinem Kopf zu einem größeren Problem als es ist, aber es ja eine Red Flag für den Arbeitgeber, wenn ich auf Juni bestehen würde

Sheherazade

Du musst dich schon entscheiden, was du willst, Arbeitsbeginn 01.05. oder 01.06. - das Jobcenter ist ganz offensichtlich dein nachrangiges Problem.

Und nein, du musst den AV nicht dem Jobcenter vorlegen, dann aber eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung.
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Fettnäpfchen

Carsten

Zitat von: Carsten am 23. März 2024, 10:38:37Ich habe denen gegenüber nicht erwähnt, dass ich entlassen wurde und dass das so ist, wäre dann wohl die logische Konsequenz, die sie aus diesem Verhalten herauslesen würden.
Wenn der pot. AG dass nicht weiß wäre es ein Argument für die spätere Einstellung.
Abgesehen davon ist es dir überlassen zu verhandeln zeigt dies doch auch auf das du "weißt was du willst" und so etwas kann einem AG auch gefallen zumindest wenn er jemand für länger sucht und nicht nur jemand zum verheizen.

Du hast mit dem zweiten Satz einen Denkfehler.
Wie bitteschön soll der pot. neue AG so eine Meinung bilden können wenn er gar nichts von deiner Entlassung weiß?

MfG FN
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Carsten

Zitat von: Sheherazade am 23. März 2024, 10:46:16Du musst dich schon entscheiden, was du willst, Arbeitsbeginn 01.05. oder 01.06. - das Jobcenter ist ganz offensichtlich dein nachrangiges Problem.

Wenn das Jobcenter sagt: Bürgergeld gibts für Juni nicht, wenn du auch im Mai hättest einsteigen können, ist doch das Jobcenter sehr wohl der entscheidende Knackpunkt, oder etwa nicht? Denn ich mach die Regeln ja nicht und muss in dem Rahmen entscheiden, der mir nunmal gegeben ist. Wenn es keine Möglichkeit gibt, im Juni Bürgergeld zu bekommen, ohne dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass ich nicht aus freien Stücken aus dem letzten Arbeitsverhältnis ausgeschieden bin, muss ich quasi im Mai anfangen, denn...

ZitatUnd nein, du musst den AV nicht dem Jobcenter vorlegen, dann aber eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung.

hätte ja zweifelsfrei zur Folge, dass der AG weiß, dass ich arbeitslos wurde und mal einen zusätzlichen Monat Auszeit mit Bürgergeld genommen habe. Andererseits könnte ich ja sagen, dass ich zum Ende der Probezeit gekündigt habe und Bürgergeld.

ZitatWenn der pot. AG dass nicht weiß wäre es ein Argument für die spätere Einstellung.

Wieso das?

Sheherazade

Zitat von: Carsten am 23. März 2024, 17:46:33
Zitat von: Sheherazade am 23. März 2024, 10:46:16Und nein, du musst den AV nicht dem Jobcenter vorlegen, dann aber eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung.

hätte ja zweifelsfrei zur Folge, dass der AG weiß, dass ich arbeitslos wurde und mal einen zusätzlichen Monat Auszeit mit Bürgergeld genommen habe.

Korrekt. Du siehst, es ist deine Entscheidung ob du den Job und/oder dein Ansehen beim AG für einen zusätzlichen Monat Auszeit aufs Spiel setzen willst.

Wenn du seit 2 Wochen arbeitslos bist und am 01.05. beginnen würdest, wären das immerhin 6 Wochen Auszeit - keine Ahnung, warum dir das nicht reicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Carsten

Der neue Job ist mir nicht gerade zugeflogen, sondern das Ergebnis harter Anstrengungen. Es sieht außerdem so aus, dass ich in eine Depression "gerutscht" bin. Meine Therapeutin hatte mir empfohlen mich mindestens mal bei meinem Psychiater vorzustellen und eine medikamentöse Einstellung zu erwägen, sowie mich in eine Tagesklinik zu begeben. Ich habe stattdessen die Verteidigung einer Masterarbeit vorbereitet und Jobs gesucht. Es könnte ein Risiko sein, den Job zu früh anzutreten.

Warum ich außerdem mehr Auszeit brauche: weil ich seit Jahren versuche, mal weiter und länger wegzukommen. Das kann man nur schwierig subito umsetzen - zumal mit Müdigkeit und Erschöpfung. Gleichzeitig könnte es aber die letzte Gelegenheit meines Lebens sein.

Sheherazade

Ich kann mich nur wiederholen:

Zitat von: Sheherazade am 23. März 2024, 08:12:04Dann mach den richtigen Arbeitsvertrag fix, dann steht da auch nur ein Datum. Bis jetzt ist es ja nur ein Vertragsentwurf.

Es ist deine Entscheidung, niemand hier kann dir für irgendetwas eine Gelinggarantie geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"