Rückzahlung Online Kauf

Begonnen von tomte1946, 26. März 2024, 08:18:24

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tomte1946

Benötige mal wieder eure Hilfe.

Ich habe am 23.5.2023 online was gekauft, das ist jetzt defekt, habe das dann Reklamiert und
bekomme jetzt den kaufpreis von 99,00 EUR zurückerstattet, muss ich diese Rückzahlung
beim nächsten weiterbewilligungsantrag für Bürgergeld mit angeben??

über hilfe wäre ich dankbar

Sheherazade

Nein, es sollte aber auf den Kontoauszügen ersichtlich sein, dass es sich um eine Kaufpreiserstattung handelt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Es handelt sich nicht um Einkommen, sondern um eine Vermögensumwandlung (Geld > Ware > Geld).
Eine Vermögensumwandlung muss nicht mitgeteilt werden, solange dabei der Vermögensfreibetrag nicht überschritten wird.
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