Wohngeld oder Kinderzuschlag ?

Begonnen von Sese, 26. März 2024, 16:40:42

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Sese

Hallo liebes Forum,

welche Leistung ist eigentlich vorrangig zu beantragen bei Geringverdienern ?

Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?

Schließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?

Schließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?


Sheherazade

Zitat von: Sese am 26. März 2024, 16:40:42Wenn das Gehalt plus Kindergeld plus UVG ausreicht, um ca. 200 Euro mehr in der Tasche zu haben als beim Bürgergeld, kann man dann trotzdem noch Kinderzuschlag und/oder Wohngeld beantragen ?

Ja.

ZitatSchließt der Bezug von Wohngeld den Bezug von Kinderzuschlag aus ?

Nein.

ZitatSchließt der Bezug von Kinderzuschlag den Bezug von Wohngeld aus ?

Nein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tini911

Ich erhalte seit 2005 beide Leistung durchgehend, falls du fragen hast, gerne melden

Sese

Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?


Sheherazade

Ja, vermutlich. Die Kindergeldberechtigung muss feststehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese


Tini911

Zitat von: Sese am 26. März 2024, 17:12:38Kann man Kinderzuschlag erst beantragen, nachdem man die Bewilligung für das Kindergeld erhalten hat ?



Wenn es sich um ein Neugeborenes Kind handelt, kannst du den Antrag auf kinderzuschlag gleich mit
Stellen.