Gutschein (angeblich unverbindlich & freiwillig?) im K-plan

Begonnen von fräulein, 27. März 2024, 07:36:47

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Fettnäpfchen

fräulein

Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 15:45:38-Ich hoffe nur, der SB hält sich an seine mündlichen Erklärungen und Vereinbarungen. Und generell sind AGVS doch freiwillig einsetzbar? Demnach hatte er mich eher nicht angelogen, oder?
Mach dir nicht zu viel Sorgen.
Der AGVS kann nicht zu deinem Nachteil verwendet werden.
Was die Glaubwürdigkeit angeht...
naja ich glaube niemandem vom JC aus Eigenerfahrung muss ich dazu schreiben
und ansonsten:
Zitat von: Ottokar am 27. März 2024, 10:37:23Sofern nicht im KooP ausdrücklich drin steht, dass die Teilnahme an einer solchen Maßnahme freiwillig ist, würde ich darauf bestehen, den KooP zuvor entsprechend zu ergänzen, oder diese Aussage zusammen mit dem Gutschein schriftlich zu erhalten. Weigert sich des SB, darfst du erheblich an dessen Aufrichtigkeit zweifeln.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

fräulein

Gestern teilte ich dem SB mittels Email meine Entscheidung zum Gutschein mit und dass er keinen zusenden muss, da dies Angebot freiwillig ist. Er meinte im Termin, es sei völlig freiwillig und ich sollte ihm nur Bescheid geben, ob ich diesen überhaupt will. Er hätte ihn dann per Post an mich gesendet.

Rotti

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2024, 12:31:51Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss. :scratch:
wenn man einen Faulen SB hat wird das so sein.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

fräulein

#18
Ich schrieb meinen SB an, er soll doch bitte die Punkte "Gesundheitscoaching" wieder aus dem Plan herausnehmen. Ich hoffe das macht er auch dann. Er sollte bei seinen mündlichen Aussagen bleiben und keine Kertwende machen, das traue ich ihm eigentlich nicht zu. Bleibt abzuwarten...

Rotti

Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 16:28:41Gestern teilte ich dem SB mittels Email meine Entscheidung zum Gutschein mit und dass er keinen zusenden muss, da dies Angebot freiwillig i
ja ist es ich hab früher mir auch einen Gutschein geben lassen für einen privaten Arbeitsvermittler, den er dann einlösen kann, sollte er mir eine Stelle verschaffen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

fräulein

Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?

Fettnäpfchen

fräulein

Zitat von: fräulein am 31. März 2024, 07:45:51Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?
Da du nichts machen kannst und der SB nicht verpflichtet ist machst du erst etwas wenn ein Problem daraus entsteht.

MfG FN
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fräulein

Ich fühle mich total ignoriert! Das kann es nicht sein vom SB. :weisnich:

Fettnäpfchen

fräulein

Zitat von: fräulein am 03. Mai 2024, 15:52:48Ich fühle mich total ignoriert! Das kann es nicht sein vom SB. :weisnich:
Willkommen im Club!

Hast du den Gutschein bekommen? Wenn nicht dann hat er ja die Hälfte gemacht und vllt. gibt es sogar noch einen geänderten KOOP.

MfG FN
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Yasha

#24
Zitat von: fräulein am 31. März 2024, 07:45:51Was mache ich, wenn der SB nicht den Kooperationsplan ändert oder mich einfach ignoriert?

Dann hätte er Rede und Antwort zu geben. Denn die Ziegruppenbeschreibung der Maßnahme " Gesundheitscoaching" bei nichtkommunalen Jobcenter schon krass. Sinngemäß:


Teilnehmende sollen insbesondere sein:
•Bürgergeldbezieher die ein aktuelles amtsärztliches Gutachten über gesundheitliche
Einschränkungen vorliegen haben und demnach nur drei bis unter sechs Stunden / täglich leistungs-
fähig sind
•Bürgergeldbezieher, die ein aktuelles amtsärztliches Gutachten über gesundheitliche
Einschränkungen vorliegen haben und laut Gutachten ,,theoretisch" vollschichtig leistungsfähig sind. In
der Praxis ist vollschichtige Leistungsfähigkeit aufgrund der oftmals umfangreichen Einschränkungen
nur selten umzusetzen
•  mit gesundheitlichen Einschränkungen, ohne vorliegendes amts-
ärztliches Gutachten, die auf Grund großer Marktferne und komplexen Profillagen durch die klassi-
schen Instrumente der Arbeitsförderung nicht (mehr) erreicht werden.
Es gibt in der Regel Vermittlungshemmnisse im gesundheitlichen Bereich vor, oftmals in Verbindung
mit persönlichen, sozialen oder beruflichen Hemmnissen.
Beispielhaft
• eine verfestigte inadäquate Tagesstruktur
• Vereinsamung, fehlende soziale Kontakte
• fehlendes Selbstbewusstsein / Selbstvertrauen,
• erlernte Hilflosigkeit, fehlende Lösungsstrategien zu bestehenden Problemlagen
• fehlende oder nicht (mehr) marktgerechte berufliche Qualifikation, unzureichende praktische Berufs-
fertigkeiten,
• mangelnde Arbeitsbereitschaft, unangemessene Erwartungen an erreichbares Einkommen,
Oder eine unzuträgliche Selbstdarstellung inkl.Bewerbungsstrategien.

Das alles hättest Du mit Deiner Zustimmung als Hemmnis selbst attestiert und deswegen einen Bedarf nach der gesamten Maßnahme inkl. Ganzheitlicher Anteile.

Darum geht oder ging des dem SB. Denn so bekommt er alle Berichte zum Ergebnis  der Ausforschung Deiner Privatheit.

Er könnte die Maßnahme zuweisen. Aber dann hättest Du trotzdem das Recht auf den Widerruf der ganzheitlichen Anteile.

Den niemand darf Dirohne Deine Zustimmung ganzheitliche Passagen der Maßnahme aufoktroyieren.


Ottokar

Gesundheitscoaching ist keine Eingliederungsleistung des SGB II oder III, diese Gesetze kennen so etwas nicht.
Die Maßnahme ansich erfüllt damit nicht die Zulassungskriterien für Eingliederungsmaßnahmen, d.h. sowohl die Maßnahme selbst (sofern es sich um eine Eingliederungsmaßnahme handelt), als auch eine Zuweisung dazu, sind imho rechtswidrig.
Sollte das JC dich per Verwaltungsakt nach § 15 SGB II dazu auffordern, am Gesundheitscoaching teilzunehmen, oder eine Zuweisung zu einer solchen Maßnahme erlassen, solltest du Widerspruch dagegen einlegen und beim Sozialgericht die Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsaktes sowie die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches beantragen.
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