Gutschein (angeblich unverbindlich & freiwillig?) im K-plan

Begonnen von fräulein, 27. März 2024, 07:36:47

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fräulein

Guten Morgen!
Im Gespräch meinte der Arbeitsvermittler das Gesundheitscoaching sei freiwillig, er gab mir einen Flyer des Trägers. Ich war verdutzt und forderte Bedenkzeit ein.Er wollte mir noch im Termin schon mal den freiwilligen AVGS Gutschein (mit Gültigablaufzeit)ausstellen. Noch nicht sofort  - Ich gebe ihm zeitnah Bescheid, ob das was für mich ist. Im Koopplan steht sinngemäß eventuell Gesundheitscoaching und Recherche nach Trägern. Mich irritiert das. Obwohl das alles freiwillig sein würde, hätte man es doch nicht im Plan schreiben müssen?

Milla

https://www.landsiedel-seminare.de/coaching-welt/wissen/coaching-themen/gesundheitscoaching.html

Also wenn das sowas ist wie im Link beschrieben, kann es auf alle Fälle nicht schaden. Ziel des Verfahrens ist es, das körperliche und geistige Wohlbefinden zu steigern oder erhalten, welches durch eine Erkrankung, gesundheitliche Belastungen, Energie- und Antriebslosigkeit eingeschränkt sein kann.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Sheherazade

Zitat von: fräulein am 27. März 2024, 07:36:47Obwohl das alles freiwillig sein würde, hätte man es doch nicht im Plan schreiben müssen?

Müssen nicht, aber können. Das sind Angebote, die dir das Jobcenter erbringen kann, nicht deine Pflichten, die du wahrnehmen musst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Der KooP ist ein Pflichtenplan für Leistungsempfänger, d.h. an das, was da drin steht, muss sich der Leistungsbezieher halten. Tut er das nicht, erfolgt die Aufforderung zur Pflichterfüllung als Verwaltungsakt.
Lt. § 15 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 SGB II gehören dazu auch Maßnahmen im Hinblick auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die einer Integration in den Arbeitsmarkt entgegenstehen (vergleichbar § 63 SGB I).
D.h. das JC kann bspw. einen Leistungsbezieher unter Sanktionsandrohung verpflichten, an einer Ernährungsberatung teilzunehmen,
Dazu muss das JC sachlich und medizinisch begründen, welche konkreten gesundheitliche Beeinträchtigungen einer Integration in den Arbeitsmarkt aus welchen Gründen entgegenstehen, und wie mit der Ernährungsberatung diese veringert oder beseitig werden können.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Milla

Abgesehen von der rechtlichen Seite macht es immer einen guten Eindruck und man kann Pluspunkte sammeln, wenn man solchen Angeboten nicht gleich von vornherein ablehnend gegenüber steht. Das zeigt einfach das man gewillt ist sich helfen zu lassen seine Situation zu verändern bzw. zu verbessern. Schaden kann es nicht und kosten tuts auch nix.
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fräulein

Der Vermittler meinte, ich könnte frei entscheiden, der avgs Gutschein ist immer freiwillig einzulösen und wird er nicht nach Ablaufzeit eingelöst, entstehen keine Sanktionen. Und ich hatte keinen Zeugen dabei. Er meinte, selbst wenn ich dem Gutschein einlösen, kann ich jederzeit das Coaching beenden.

Ottokar

Sofern nicht im KooP ausdrücklich drin steht, dass die Teilnahme an einer solchen Maßnahme freiwillig ist, würde ich darauf bestehen, den KooP zuvor entsprechend zu ergänzen, oder diese Aussage zusammen mit dem Gutschein schriftlich zu erhalten.
Weigert sich des SB, darfst du erheblich an dessen Aufrichtigkeit zweifeln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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fräulein

Dieser Paragraph 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. Paragraph 45 SGB III wurde im K-Plan angegeben.

Bundspecht

Zitat von: Milla am 27. März 2024, 10:13:31Das zeigt einfach das man gewillt ist sich helfen zu lassen seine Situation zu verändern bzw. zu verbessern.

Wenn ich tatsächlich so eine Hilfe benötigen würde, ganz sicher NICHT vom JC !!!

Zitat von: Milla am 27. März 2024, 10:13:31Abgesehen von der rechtlichen Seite macht es immer einen guten Eindruck und man kann Pluspunkte sammeln

Ganz Ehrlich , es ist mir so was von *PIEP* egal, was das JC einen Eindruck von mir hat, und ich bin auch nicht da um irgendwelche Plus Punkte zu sammeln ... Für was auch !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Rotti

Zitat von: Milla am 27. März 2024, 08:33:41Also wenn das sowas ist wie im Link beschrieben, kann es auf alle Fälle nicht schaden. Ziel des Verfahrens ist es, das körperliche und geistige Wohlbefinden zu steigern oder erhalten, welches durch eine Erkrankung, gesundheitliche Belastungen, Energie- und Antriebslosigkeit eingeschränkt sein kann.
Die berichten und bewerten dann ja dem JC wie fit du bist und man unterschreibt dafür beim Träger. Ob das dir Vorteile für eine gute Vermittlung verschafft, musst du dier selber stellen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Milla

ZitatGanz Ehrlich , es ist mir so was von *PIEP* egal, was das JC einen Eindruck von mir hat, und ich bin auch nicht da um irgendwelche Plus Punkte zu sammeln ... Für was auch !

Naja wenn ich von mit ausgehe habe ich Ruhe von Belästigungen seitens JC. 2x Im Jahr Guten Tag, wie gehts, auf Wiedersehen. Bewerbungen muss ich seit Jahren keine schreiben. Bekomme im Jahr vielleicht 2-3 Vermittlungsvorschläge, keine Leihbuden oder sowas, auf die ich mich dann natürlich fleißig bewerbe.

Und durch den BfD den ich mir in Eigenbemühung gesucht habe, macht das natürlich nochmal einen besseren Eindruck. :cool:
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Bundspecht

Zitat von: Milla am 27. März 2024, 12:08:57Naja wenn ich von mit ausgehe habe ich Ruhe von Belästigungen seitens

Habe ich auch ! Bewerbungen, was ist das ? Vermittlungsvorschläge ..Häää ? Alle 6 Monate ein ca. 3 Minuten Telefonat , und das war es !

Dafür muss ich dem JC aber nicht in den Hintern kriechen....

Zitat von: Milla am 27. März 2024, 12:08:57macht das natürlich nochmal einen besseren Eindruck

wen zum Teufel soll das beeindrucken !? das JC ?  :lol: 
 
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Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss.  :scratch:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 27. März 2024, 12:31:51Komischer Wettbewerb hier, wer am wenigsten für das Bürgergeld tun muss. 

darum geht es nicht, sondern dass ich für das Bügergeld dem JC nicht in den Allerwertesten kriechen muss um "Plus Punkte" zu sammeln !!!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

fräulein

Ich verstehe diese Diskussion nicht ganz...
Kernproblem:
-Ich hoffe nur, der SB hält sich an seine mündlichen Erklärungen und Vereinbarungen. Und generell sind AGVS doch freiwillig einsetzbar? Demnach hatte er mich eher nicht angelogen, oder?