JobCenter Oldenburg illegale KDU (veraltet)

Begonnen von PaulHilft, 02. April 2024, 16:14:18

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PaulHilft

Liege ich richtig, dass die KDU seit dem 1.01.2024 nicht mehr gültig ist?

Weil diese Zahlen vom 1.1.2022 stammen und somit alle 2 Jahre erneuert werden müssen.

Heute wurde die Seite wegen GAS aktualisiert.

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Jimmy Neutron

Da hier die Wohngeldtabelle herangezogen wird, ändert sich der Richtwert erst zum 01.01.2025 und ist daher weiterhin gültig.
Bei den 2 Jahren geht es um die eigenen ermittelten Daten wie z.B. bei einem schlüssigen Konzept erforderlich sind. Heizkosten sind dann aber z.B. sogar
jährlich.  (§§ 22a, 22b u. 22c SGB II)

Bimimaus5421

Zitat von: PaulHilft am 02. April 2024, 16:14:18Liege ich richtig, dass die KDU seit dem 1.01.2024 nicht mehr gültig ist?

Weil diese Zahlen vom 1.1.2022 stammen und somit alle 2 Jahre erneuert werden müssen.

Heute wurde die Seite wegen GAS aktualisiert.

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Hat die Stadt Oldenburg bzw Niedersachsen dafür auch eine Weisung wie für Hamburg ?
Dann würde ich mir die Weisungen der Stadt oldenburg ansehen ob diese noch aktuell sind und dann mal bei der Sozialbehörde der Stadt Oldenburg zur Kdu anfragen

Jimmy Neutron

Wozu? Die Zahlen sind aktuell. Hamburg stellt bei der Ermittlung der angemessenen KdU nicht auf die Wohngeldtabelle ab, sondern ermitteln die angemessene KdU anhand des Mietspiegels. Das JC Oldenburg dagegen schon. Dass Daten aktuell sind, ergibt sich bereits aus dem Gesetz.

Rotti

Heizkosten (seit dem 01.04.2024)

Bestandsfälle, die weiterhin in ihrer bisherigen Wohnung leben, deren Heizkosten auf Grund der bisherigen Regelung in tatsächlicher Höhe übernommen wurden, erhalten diese weiterhin bis zu einem Wohnungswechsel.


https://www.jobcenter-oldenburg.de/themen-leistungen/unterkunft-und-heizung/

713 € für 1 Person Gesamtkosten fast das Doppelte an Mietkosten im Monat was ich in Sachsen bezahle.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Bimimaus5421

Zitat von: Jimmy Neutron am 02. April 2024, 17:00:28Wozu? Die Zahlen sind aktuell. Hamburg stellt bei der Ermittlung der angemessenen KdU nicht auf die Wohngeldtabelle ab, sondern ermitteln die angemessene KdU anhand des Mietspiegels. Das JC Oldenburg dagegen schon. Dass Daten aktuell sind, ergibt sich bereits aus dem Gesetz.
Ich dachte in Oldenburg wird das auch so gehandhabt .
Aber du hast es ja jetzt erklärt 😉😁

PaulHilft

https://www.statistik.niedersachsen.de/download/187352

hier steht:
"Anfang 2022 trat zudem die Dynamisierung des Wohngelds in Kraft, die von nun an alle zwei Jahre das Wohngeld
an die Miet- und Einkommensentwicklung anpasst."

Falls dem so wäre, dass Oldenburg nur alle 4 oder 5 Jahre die Beträge anpassen müsste, weil die sich auf die Wohngeldtabelle richten, wo finde ich die Zahlen für die letzten Jahre, um das vergleichen zu können?

Zufällig, weiß ich, dass alle >2< Jahre die Beträge sich geändert haben.

Jimmy Neutron

Wie kommst du darauf, dass Oldenburg nur alle 4 oder 5 Jahre anpassen muss?
Die Zahlen findest du in der alten Fassung der entsprechenden Vorschrift bzw. Anlage des WoGG.

2024 hat sich aber nichts geändert.

PaulHilft

Möchtest du mir sagen, dass die Wohngeldtabelle sich das letzte Mal 2022 geändert hat für oldenburg und nun keine Änderrugn stattgefunden hat. Also die Zahlen bleiben gleich. Das sieht das Gestz aber nicht vor, da sich die Mieten doch ändern.

Dann hat die oberliegende Behörde doch ihren Job nicht gemacht. Diese ist verpflichtet diese Werte alle 2 jahre anzupassen. Wenn es so wäre, wie du sagts, wo sidn dann die Werte? Warum sollten diese erst 2025 aktialisiert werden? Wenn die aktuellen Werte von vor 2022 sind und alle 2 Jahre angepasst werden müssen?

Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 02. April 2024, 23:12:02Möchtest du mir sagen, dass die Wohngeldtabelle sich das letzte Mal 2022 geändert hat
Ja.

Quelle: Stuttgarter Zeitung Wohngeld: Gibt es 2024 eine Erhöhung?

https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__43.html

Zitat von: PaulHilft am 02. April 2024, 23:12:02Das sieht das Gestz aber nicht vor, da sich die Mieten doch ändern.
Genau dies ist aber gesetzlich geregelt worden.

Zitat von: PaulHilft am 02. April 2024, 23:12:02Warum sollten diese erst 2025 aktialisiert werden?
Dies hängt mit der Wohngeldreform zum 01.01.2023 zusammen.

PaulHilft

Ich bin der Meinung, dass das BSG die 2 Jahre ausgewählt hat, weil diese dem Schutz der Kunden dient.
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Dabei hat man sich an die Wohngeldtabelle orientiert. Wenn diese nun einmal nicht nach 2 Jahre aktualisiert wurde, dann hat das sicherlich einen Grund. Aber dies hat doch mit der KDU der Region nichts zutun. Ich bin der Meinung, dass vor Gericht einfach gewonne wird, weil die Zahlen nun wieder zu alt sind.

Was hat der Kudne damit zutun, wenn sowohl kein Konzept, und nun auch eine verschiebugn der neuen Werte für das Wohngeld passiert. Die Mieten steigen doch vor Ort weiter. Somit kommt der Staat seine Pflicht nicht nach.


Jimmy Neutron

Bei der Entscheidung des BSG geht es um die Daten im Rahmen eines schlüssigen Konzeptes. Liegt kein (aktuelles) schlüssiges Konzept vor, dann wird die Wohngeldtabelle + einen Aufschlag in Höhe von 10% herangezogen. Die Daten der Tabelle haben sich seit 01.2022 nicht verändert. Daher sind die Werte auch noch gültig und aktuell.

Es kommt natürlich auf die einzelne Situation an. Wenn es z.B. um eine bereits bewohnte unangemessene Wohnung im Leistungsbezug geht, dann sehe ich keine Möglichkeit zu klagen. Bei der Wohnunungssuche sieht die Sache natürlich etwas anders aus, da hier ja entsprechender Wohnraum zur Verfügung stehen muss.

Davon abgesehen steigen die Mieten ja auch innerhalb der 2 Jahre weiter.

PaulHilft

Wenn vorher die Wohngeldtabelle alle 2 Jahre aktualisiert wurde.
Und das Schlüssige Konzept da was anderes wollte. Haben die Richter gesagt, alle 2 Jahre neu machen.

Und wenn nun, die Wohngeldtabelle um ein jahr verschoben wurde, dann ist dies ein Nachteil, für denjenigen, der im 3 ten jahr eine Wohnung sucht.

Verstehst du mich?
Danke für dein Einsatz in der Sache. =)
Ich hab was gelernt, möchte aber in der Sache noch einen schritt weitergehen.

Wo kann man sehen, wann genau die letzten jahre die Wohngeldtabelle aktualisiert wurde?

Jimmy Neutron

Zitat von: PaulHilft am 03. April 2024, 21:05:39Wenn vorher die Wohngeldtabelle alle 2 Jahre aktualisiert wurde. Und das Schlüssige Konzept da was anderes wollte. Haben die Richter gesagt, alle 2 Jahre neu machen.
Nein, haben sie nicht.

Die zwei Jahre für das schlüssige Konzept ergeben sich bereits aus dem Gesetz.
Schau doch mal bitte genau, worum es in der von dir verlinkten Entscheidung geht. Das BSG hat in der Entscheidung keineswegs festgestellt, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der Wohngeldtabelle erfolgen muss. In der Rechtsprechung ist mir nur bekannt, dass das BSG bestimmt hat, dass der Mietspiegel auch entsprechend angepasst werden muss.

Zitat von: PaulHilft am 03. April 2024, 21:05:39Und wenn nun, die Wohngeldtabelle um ein jahr verschoben wurde, dann ist dies ein Nachteil, für denjenigen, der im 3 ten jahr eine Wohnung sucht.
Nicht zwangsläufig, da sich auch die Mietstufe ändern könnte.

Zitat von: PaulHilft am 03. April 2024, 21:05:39Wo kann man sehen, wann genau die letzten jahre die Wohngeldtabelle aktualisiert wurde?
Alte Fassungen der Vorschrift und Anlagen. Findet man z.B. über buzer.de.