Hzg Kosten Nachzahlung + Rentner

Begonnen von TG, 03. April 2024, 05:51:15

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TG

Moin,
ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen. Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen? Wenn ja, gibt es dafür ein Formular? Würde das als Darlehen laufen? Es gibt keinerlei Vermögen und auch keinen Bankkredit.

Rotti

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen. Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
nein
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sheherazade

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15ein Rentner bekommte eine Heizkosten Nachzahlung von 900€ und kann das nicht bezahlen.

Die meisten Energieversorger lassen sich auf eine Ratenzahlungsvereinbarung ein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
Man sollte es zumindest versuchen.

Weil man ja genau für diesen Monat, schon Anspruch haben dürfte.

Genau weiß ich es jetzt nicht, Antrag entweder beim Sozialamt oder über einen Heizkostenzuschuss beim Wohngeldamt.

Ottokar

Zitat von: TG am 03. April 2024, 05:51:15Gibt es eine Chance bei Rente + Wohngeld, für den Zahlungsmonat ergänzend SGB XII Leistungen zu beziehen?
Natürlich kannst du für den Monat, in welchem die Heizkosten fällig werden, beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
Alternativ vorstellbar ist auch eine Beihilfe nach § 73 SGB XII in Höhe des ungedeckten Bedarfes.

Lies dazu ma hier: https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2022/zum-uebernahmeanspruch-auf-heizkosten-und-betriebskostenjahresabrechnungen-fuer-sgb-ii-sgb-xii-asylblg-beziehende-und-nicht-leistungsbeziehende/
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