Plasma Spende

Begonnen von Rotti, 05. April 2024, 21:55:24

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Rotti

Hallo Forum,
das habe ich gerade bei eBay gelesen muss ich das dem JC melden, wenn ich das als Geldquelle mir erschließe.

Blutplasma darfst Du 60 Mal im Jahr spenden; zwischen jeder Spende müssen lediglich 2 Tage liegen. Je nach Anbieter kommt so wöchentlich ein hübsches Sümmchen zusammen – 40 bis 80 Euro. Das macht im Monat 160 bis 240 Euro, und dass steuerfrei und bar auf die Kralle. Auf diese Weise hast Du für 30 Wochen ein kleines Nebeneinkommen; im Jahr macht das 1200 bis 2400 Euro.
https://www.ebay.de/itm/255971235130?itmmeta=01HTQWSJ4NA6F29FG1DCZGP6DK&hash=item3b9913153a:g:3LoAAOSw4TZj5UG1
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Vollloser

Es wollte schon mal ein Jobcenter den Erlös aus Flaschensammeln einem Bezieher abziehen !
Ich weis leider nicht mehr, wo genau ich das gelesen habe.

Außerdem - bist Du mRNA u. Spikeprotein frei (Corona-Impfung) ?
Hoffentlich !
Dazu hier mal noch was aus´m "Aluhut": https://auf1.tv/nachrichten-auf1/georg-della-pietra-blutbank-zur-vermittlung-ungeimpfter-blutspender
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 05. April 2024, 21:55:24muss ich das dem JC melden
Nein

Erstmal geht es das JC nichts an und zudem, ist es eine Aufwandsentschädigung.


Rotti

Zitat von: Vollloser am 05. April 2024, 22:40:08Außerdem - bist Du mRNA u. Spikeprotein frei (Corona-Impfung) ? Hoffentlich !
:scratch:
Zitat von: Kopfbahnhof am 06. April 2024, 17:24:19Erstmal geht es das JC nichts an und zudem, ist es eine Aufwandsentschädigung
:sehrgut:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Vollloser

#4
Zitat von: Rotti am 06. April 2024, 23:30:49Außerdem - bist Du mRNA u. Spikeprotein frei (Corona-Impfung) ? Hoffentlich !

mRND hat was mit der DNA zu tun. Diese "Corona-Impfung" ist, ganz kurz erklärt, ein Mittel, das den Körper durch DNA-Manipulation (GEN-Manipulation) veranlasst in/aus sich selbst heraus Antikörper gegen ein Virus zu entwickeln. Dabei entstehen sog. "Spike-Proteine". Diese Spike-Proteine sind aber für die Zellen (es handelt sich hier um Zellmanipulationen) giftig.
Spike-Proteine (in gewisser Art) sind z. B. auch ein wesentlicher Bestandteil von Schlangengift !
Warum gab es durch diese "Impfungen" nun kein großes Massensterben ?
Weil es unterschiedliche Chargen von diesen "Impfmitteln" gab. Die einen waren hoch konzentriert, und andere weniger oder kaum. Die Menschen, die die wenig konzentrierten bekommen haben, hatten erstmal Glück, und fühlten sich dann nur eine Woche lang, oder so, etwas schlapp...
Aber auch die haben etwas in ihre Körper bekommen, und können Jahre später "plötzlich und unerwartet" verfrüht sterben (stirb extrem langsam - oder/bzw. - stirb ein bisschen früher).

Man muss also derzeit davon ausgehen, dass alle mRNA-Gespritzten Menschen mehr oder weniger kontaminiertes Blut haben (dieses Spikeprotein verteilt sich über die Blutbahnen über den ganzen Körper, und ist nach derzeitiger Er- bzw. Unkenntnis auf unbestimmte Zeit erstmal im Blut präsent).
DESHALB sollten Menschen, die sich gegen diese mRND-Spritzungen entschieden haben, sich auch gegen z. B. Bluttransfusionen von mRNA-Gespritzten Menschen verwehren.

Nachempfehlung an der Stelle von mir noch dazu: Auch kein Geschlechtsverkehr mit mRNA-Gespritzten !

Quellen dazu ??
Ganz viel im Internet - mal den hier vielleicht: https://youtu.be/qo0Xaop2_7U
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Yggdrasil

Zitat von: Kopfbahnhof am 06. April 2024, 17:24:19
Zitat von: Rotti am 05. April 2024, 21:55:24muss ich das dem JC melden
Nein

Erstmal geht es das JC nichts an und zudem, ist es eine Aufwandsentschädigung.



Das ist schlicht und ergreifend rechtlich falsch. Selbst wenn es nicht angerechnet wird, ist es zu melden. Die Entscheidung ob es Einkommen ist oder nicht und ob und wie viel angerechnet wird obliegt dem JC. Erhalten ehrenamtlich Tätige Aufwandsentschädigungen, muss das JC prüfen, ob diese zweckbestimmt oder pauschal sind. Wird eine Ehrenamtspauschale ohne Zweckbestimmung oder eine sog. Übungsleiterpauschale gezahlt und das ist hier der Fall, ich bin selbst Spender, handelt es sich um zu berücksichtigendes Einkommen welches unter Anrechnung der Freibeträge auf Einkommen angerechnet wird. Rechtsgrundlage hierfür sind § 11 und 11b SGB II.

Seit dem 01.07.2023 ist beim Bürgergeld nur der jährliche Freibetrag entscheidend, so lange in Summe die 3.000 Euro jährlich nicht überschritten werden, wird auch nichts angerechnet und soviele Spenden zu leisten dass man über den Betrag kommt ist unmöglich. Auch wird das Geld nach Ende der Spende in Bar ausgegeben, was niemand nachvollziehen kann.

Ändert aber nichts daran, dass es rein rechtlich zu melden wäre, auch wenn aufgrund der Gegebenheiten die Nichtmeldung zu 99,9% unentdeckt und somit folgenlos bleibt.

Ottokar

#6
Zitat von: Yggdrasil am 08. April 2024, 18:05:02Selbst wenn es nicht angerechnet wird, ist es zu melden
Dafür kannst du sicher auch eine rechtliche Grundlage benennen?
Vorab: § 60 SGB I kommt dabei leider nicht in Frage, denn dort ist geregelt, dass nur Tatsachen und Änderungen mitzuteilen sind, die für die Leistung erheblich sind. Ein Vorbehalt, dass nur das JC entscheiden darf, was für die Leistung erheblich ist, ist dort hingegen nicht geregelt.

Es handelt sich hier auch nicht um eine Aufwandsentschädigung nach § 11a Abs. 1 Nr. 5 SGB II, wie ein Blick in die dort genannten §§ des EStG belegt.
Bei der Entschädigungen für Blut-/Plasma-/Erythrozyten-/Thrombozytenspender/innen handelt es sich um eine Zuwendungen Dritter ohne rechtliche bzw. sittliche Verpflichtung gemäß § 11a Abs. 5 SGB II (vgl. auch Weisung der BA zu § 11a SGB II, Rz 11.97).
Selbst wenn man sich auf § 11a Abs. 5 Nr. 2 SGB II bezieht, wäre die Entschädigung monatlich bis zur Höhe eines halben Regelsatzes (281,50€) nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Dazu gibt es auch eine gleich lautende Rechtsprechung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DerGreif

Ich war jahrelang Plasmaspender. Du darfst grundsätzlich 1x pro Woche spenden. Ausnahmefällen, die 2x pro Woche dürfen, müssen in bestimmten Blutwerten hohe Werte haben (z.b. Eisen), damit die hohe Spendenfrequenz nicht auf die Gesundheit geht.
2x pro Woche ist das Maximum und es müssen 3 Tage dazwischen liegen, z.b Montag und Donnerstag.