Ist solch ein "Vertrag" rechtens?

Begonnen von Peter_Lustig, 07. April 2024, 17:45:36

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Peter_Lustig

Hallo,

ich habe meine kürzlich verstorbene Mutter betreut und bei ihr gewohnt. Nun habe ich die Wohnung übernommen (alles schon mit dem Vermieter geregelt). Ich habe noch eine Schwester, die kein Bürgergeld bezieht.

Ist es nun rechtens, wenn ich mit meiner Schwester eine schriftlich fixierte Vereinbarung treffe, dass ich die komplette Wohnung inkl. Ausstattung übernehme und meine Schwester alles Finanzielle (hier handelt es sich um einen geringen 4stellingen Betrag)?

Müsste demzufolge meine Schwester auch den meiner Mutter postum zustehenden Anteil der Heizkostenrückzahlung bekommen? Oder würde hier das Zuflussprinzip gelten, weil der Vermieter (natürlich) mir, als Mieter, die gesamte Überbezahlung überweist? (Leider wird das diesesmal nicht mit der Miete verrechnet, weil es letztes Jahr einen Hausverwalter-Wechsel gegeben hat).

Ist also solch eine Vereinbarung rechtens und muss das JC die Heizkosten 50:50 mir und meiner Schwester zuschreiben?

Danke

Sheherazade

Vorab mein Beileid.
Zitat von: Peter_Lustig am 07. April 2024, 17:45:36Ist es nun rechtens, wenn ich mit meiner Schwester eine schriftlich fixierte Vereinbarung treffe, dass ich die komplette Wohnung inkl. Ausstattung übernehme und meine Schwester alles Finanzielle (hier handelt es sich um einen geringen 4stellingen Betrag)?

Du meinst als Regelung über den Nachlass? Könnte sein, dann müsstet ihr aber eine grobe Aufstellung über die Sachwerte machen, damit man in etwa überschlagen kann, ob jeder von euch seinen rechtmäßigen Anteil bekommt - wenn es nur euch zwei als Nachkommen gibt, dann ca. 50%.

ZitatMüsste demzufolge meine Schwester auch den meiner Mutter postum zustehenden Anteil der Heizkostenrückzahlung bekommen? Oder würde hier das Zuflussprinzip gelten, weil der Vermieter (natürlich) mir, als Mieter, die gesamte Überbezahlung überweist?

Ich vermute letzteres, sicher bin ich mir aber nicht. Wenn die Heizkostenabrechnung zeitnah zum Tod deiner Mutter erfolgt, könnte man den Anteil deiner Mutter mit in die von mir oben genannte Aufstellung nehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Klar könnt ihr das in der Erbauseinandersetzung untereinander so regeln.
Wenn Sachwert und Geldwert gleich hoch sind, sollte es kein Problem geben, da das Erbe als Vermögen zu berücksichtigen ist.   
Wenn die Heizkostenerstattung im Sterbemonat erfolgt, zählt sie mit zum Nachlass, ansonsten wird sie vom JC dir als Mieter (Mietrechtsnachfolger) zugeordnet.
Allerdings ist dabei zu beachten, welchen Anspruch du als bisheriger Untermieter auf eine Heizkostenerstattung hast.
Angenommen du hast als bisheriger Untermieter Anspruch auf 50% der Heizkostenerstattung, würden nur die anderen 50% in den Nachlass fallen.
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