Fragen zum Projekt "Ich lebe und arbeite in ..."

Begonnen von Catweazle66, 07. April 2024, 22:05:38

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Catweazle66

Hallo,
hat hier schon mal jemand an dem Projekt " Ich lebe und arbeite in ..." teilgenommen und kann mir etwas zu den Inhalten und dem Ablauf sagen?
Ist die Teilnahme verpflichtend?

Fettnäpfchen

Catweazle66

Zitat von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38Ich lebe und arbeite in ..."
Zitat von: Catweazle66 am 07. April 2024, 22:05:38Ist die Teilnahme verpflichtend?
Stell doch mal das Aufforderungsschreiben oder die Maßnahmezuweisung vom JC ein.

Ohne die Infos daraus wird es wohl schwierig eine Antwort zu bekommen sonst wäre die schon da.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Catweazle66

#2
Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.

Ronald BW

Es wäre nicht verkehrt zu wissen um welche Gemeinde es sich handelt.
Vom Prinzip her sind diese Veranstaltungen alle gleich gestrickt,
es geht um kennenlernen und ausloten was spricht dagegen?

turbulent

Leg doch beim nächsten Mal einen Stift oder etwas anderes festes über Daten, die nicht alle Welt lesen soll. Ist fairer.

180

Das ist eine unverbindliche Einladung - sofern es keinen Anhang mit RFB gibt.
Wenn du freiwillig die Maßnahme machen möchtest, einfach hingegen.
Ansonsten Lochen, abheften und abwarten. Anrufversuche ignorieren oder sofort auflegen. Erst reagieren wenn Post mit RFB vom JC kommt.

Ottokar

Ein Anhang mit RFB reicht da nicht, dass muss schon eine ordentliche Maßnahmezuweisung sein.
Und Einladen nach § 59 SGB II kann das JC nur zu sich selbst, nicht zu Dritten, wie hier offenbar geschehen.
Auch bei einer Optionskommune erweitert sich der Geltungsbereich des § 59 SGB II nicht auf andere kommunale Dienste oder Träger.
Ohne RFB ist eine Sanktion bei Fernbleiben jedenfalls ausgeschlossen.
Auch wenn die Teilnahme an dieser Veranstaltung im KooP vereinbart worden sein sollte, kann die Nichtteilnahme nicht sanktioniert werden. Dazu müsste der Betroffene zuvor mittels schriftlichem Verwaltungsakt einschl. RFB zur Teilnahme verpflichtet worden sein.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sheherazade

Zitat von: Catweazle66 am 08. April 2024, 18:33:42Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.

Dann ist es nur Werbung für das Projekt ohne rechtliche Verpflichtung zur Teilnahme für dich.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Catweazle66

Zitat von: Catweazle66 am 08. April 2024, 18:33:42Es kam bisher nur ein Flyer mit der Einladung.
Purer Dummenfang um eine Maßnahme voll zu bekommen.
Nur wenn DU der Meinung bist mit deinem Leben und den Anforderungen nicht klar zu kommen kannst du dir überlegen ob es für dich hilfreich wäre. Ansonsten siehe die Antworten davor.

Und kommt es einmal als Zuweisung muss es auf dich zurecht geschnitten sein (also nicht bloß so ein Flyer sondern zielgerichtet und mit dir besprochen bzw aus der Potentialanalyse erkennbar sein) und dafür dienen dich aus deiner momentanen Situation in eine bessere, sprich für den Arbeitsmarkt, zu bringen.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
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