Hilfe benötigt: Erklärung von Einzahlungen auf Girokonto gegenüber Jobcenter

Begonnen von Johnny007, 08. April 2024, 20:53:59

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Johnny007

Liebe Forenmitglieder,

ich wende mich an euch mit einer Bitte um Rat bezüglich einer Situation, mit der mein Familienmitglied konfrontiert ist und für die wir eure Expertise benötigen.

Mein Familienmitglied bezieht derzeit Bürgergeld und hat in den letzten Monaten mehrere Einzahlungen auf sein Girokonto von seinen Geschwistern, insbesondere seinem Bruder, erhalten. Diese Einzahlungen stellen Rückzahlungen von Schulden dar, die er zuvor an seine Geschwister geleistet hatte.

Es ist uns wichtig sicherzustellen, dass mein Verwandter die Einzahlungen und die zugrunde liegenden Umstände angemessen gegenüber dem Jobcenter erklären kann. Die Einzahlungen sind auf den Kontoauszügen ersichtlich, und es ist entscheidend, dass das Jobcenter versteht, dass es sich nicht um zusätzliches Einkommen handelt, sondern um die Rückführung von Schulden.

Wir würden uns über eure fachliche Expertise freuen, um zu erfahren, wie mein Familienmitglied am besten vorgehen kann, um die Situation gegenüber dem Jobcenter zu erklären und mögliche Fragen oder Bedenken zu adressieren. Eine Beratung darüber, wie er sich am effektivsten präsentieren kann, wäre äußerst hilfreich.

Für eure Zeit und Unterstützung danken wir euch im Voraus.

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Das Familienmitglied hat damals sicher schriftliche Darlehensverträge abgeschlossen. Die wird er irgendwo in seiner Schublade finden und dem JC auf den Tisch legen können, damit sind alle Anschuldigungen widerlegt.




Schnuffel01

Wenn ich mal Geldbeträge verleihe schreibe ich im Verwendungszweck Darlehen. Bei Rückzahlung auf mein Konto steht dann Darlehnsrückzahlung. Zur Sicherheit setzt ihr halt ein kleines Schriftstück auf.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

turbulent

Nein, das ist keine Unterstellung. Aber ich finde es spannend, wie oft Menschen viel Geld verliehen haben, bevor sie bedürftig wurden. Als wäre die kommende Bedürftigkeit nicht abzusehen gewesen. An eine Person auch noch? Damals war die Person bedürftig, heute die andere? Und immer in die eine Richtung bar und in die andere übers Konto.
Zitat von: Johnny007 am 08. April 2024, 20:53:59Eine Beratung darüber, wie er sich am effektivsten präsentieren kann, wäre äußerst hilfreich.
mit Grippe im dicken Pulli hingehen, um den roten Kopf bei der Geschichte erklären zu können?

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Zitat von: turbulent am 09. April 2024, 07:24:21mit Grippe im dicken Pulli hingehen, um den roten Kopf bei der Geschichte erklären zu können?
Weder persönlich hingehen noch groß etwas erklären.
Bei Anschuldigungen durch das JC nur schriftlich äußern und nur mit 2-Zeilern. Je weniger man schreibt, desto weniger Angreifbar macht man sich. Und man ist nicht verpflichtet sich ausführlich zu äußern. So hat man vor Gericht nach ausführlicher Anwaltlicher Beratung viel mehr Spielraum, falls das JC Probleme machen sollte.




Johnny007

Wie kann man so einen schriftlichen Darlehensvertrag formulieren?

Zitat von: lappa am 08. April 2024, 22:03:39Das Familienmitglied hat damals sicher schriftliche Darlehensverträge abgeschlossen. Die wird er irgendwo in seiner Schublade finden und dem JC auf den Tisch legen können, damit sind alle Anschuldigungen widerlegt.

Sheherazade

Zitat von: Johnny007 am 08. April 2024, 20:53:59Mein Familienmitglied bezieht derzeit Bürgergeld und hat in den letzten Monaten mehrere Einzahlungen auf sein Girokonto von seinen Geschwistern, insbesondere seinem Bruder, erhalten.

Man sollte zuerst mal wissen, welche Verwendungszwecke diese Überweisungen vorweisen. Denn die sieht das Jobcenter zuerst bei Sichtung der Kontoauszüge. Ist die Rede von hohen Beträgen? Darlehensverträge für 2-stellige Beträge sind unglaubwürdig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

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Zitat von: Johnny007 am 09. April 2024, 23:03:49Wie kann man so einen schriftlichen Darlehensvertrag formulieren?
Das ist kein Hexenwerk. Da reicht ein Bierdeckel:
Wer und wie viel Geld an wen verliehen hat. Bis wann das Geld zurückzuzahlen ist. Beide Unterschreiben. Und das Datum - natürlich VOR Auszahlung des Darlehens.


Was ist denn auf den Kontoauszügen als Betreff angegeben?
Es kann nicht schaden sich anzugewöhnen Geld mit Betreffen wie "geht den Staat nichts an" zu übewerweisen. Dann kann man hinterher immer alles draus machen und zeigt seine Meinung zu staatlichen Überwachung.

Maximus

Schuldenrückzahlungen übers eigene Konto dürften schwer zu erklären sein. Von der eigenen Verwandtschaft läßt man sich es gegen Quittung bar zurückzahlen, wenn man schon Bürgergeldbezieher ist und das Konto quasi überwacht wird. Wenn da keine Darlehensverträge vorliegen, die man ja auch nachträglich gefälscht haben könnte, wird es schwierig sein, daß dem Jobcenter begreiflich zu machen.